Menü
Tagesgeld 3,25%Festgeld 3,20%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Community  ⟩  Forum  ⟩  Sonstiges  ⟩  Thema
Sicherheit von Festgeldanlagen bei Creditplus und Hanseatic Bank

Sicherheit von Festgeldanlagen bei Creditplus und Hanseatic Bank

Registriertes Community-MitgliedKichererbse am 19.07.2023

Hallo,

bei Check24 sind die Festgeldzinsen über 3-5 Jahren bei Creditplus und Hanseatic am besten, da dort bis mind. 500.000€ die Einlage freiwillig gesichert ist. Stimmt das? Und wie sicher ist das angelegte Geld in Höhe von 500.000€ bei diesen Banken? Bei einer Bankenpleite: Wie erhalte ich das Festgeld?
Will sagen: Kann ich 500.000€ dort beruhigt über 3-5 Jahren anlegen?

MfG
Kichererbse

Star der CommunitySpooky78 am 19.07.2023

Die genannten Institute versprechen in der Tat eine erweiterte freiwillige Einlagensicherung. Wie viel die jedoch im Falle einer Bankenpleite(welle) wert ist, zeigt sich aber vermutlich erst, wenn es "zum Schwur kommt". Das ist ein wenig vergleichbar mit der 20-Jahre-Garantie für Photovoltaik-Anlagen. Nice to have, aber wer weiß schon, ob der garantiegebende Hersteller in 20 Jahren überhaupt noch existiert? Man denke da nur an Solarworld, die vor 10 Jahren noch einer der Marktführer waren und inzwischen längst verschwunden sind. Was bringt einem da die "erweiterte Herstellergarantie"? Ich würde bei der Geldanlage daher jedenfalls nur auf die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € vertrauen. Die sollte im Notfall funktionieren. Bei der Greensill-Pleite habe ich damit bereits sehr positive Erfahrungen gemacht. Mein Geld - und im Übrigen auch die bis dahin angefallenen Zinsen (!) - gab es innerhalb weniger Wochen zurück und im Jahr darauf kam dann noch eine Bescheinigung für die Steuer. Alles ziemlich easy und unbürokratisch. Deshalb würde ich auch in Zukunft bei so ziemlich jeder deutschen Bank bedenkenlos mein Geld anlegen - aber niemals mehr als 100.000 € pro Bank. Ich an Ihrer Stelle würde daher die 500.000 € auf mindestens 5 Institute verteilen und auf alle Fälle noch andere Anlageplätze als Check24 nutzen, weil man dort nur selten die besten Konditionen erhält.

Registriertes Community-MitgliedMike6 am 23.07.2023

Danke für die Info mit Greensill. Beruhigend von einem Betroffenen zu lesen, daß die deutscheEinlagensicherung funktioniert. Kann das übrigens auch für die Abwicklung bei der VTB-Bank bestätigen, die nicht so im Fokus der Öffentlichkeit steht (war dort mit unter 100 kEUR investiert).

Da Kichererbse 500.000 EUR anlegen will, möchte ich einen Gedanken ergänzen bzw. zur Diskussion stellen. Die Verteilung der 500.000 EUR auf mindestens 5 Institute (oder eines höheren Betrages auf entsprechend mehr Institute) ist in der Tat die naheliegende Konsequenz, da sich nur aus der obligatorischen Einlagensicherung ein Rechtsanspruch herleiten läßt.

Gerd Kommer (einer der führenden Internet-Finanzanalysten) hält dem entgegen, daß die Einlagensicherung für diese Zwecke nicht konzipiert ist, d.h. geraten z.B. von den 5 Instituten 3 gleichzeitig in Schieflage (wie wahrscheinlich dies ist, mag jeder selbst beurteilen) und muß die Einlagensicherung durch Staatsgelder unterstützt werden, dann könnte die Politik sagen: Die Einlagensicherung dient primär dem Einlagenschutz von Kleinsparern und nicht dem Wohlstandserhalt von Vermögenden. Wer über 100.000 EUR verteilt auf die 3 Institute besitzt, wird deshalb nur teilentschädigt.

Ein denkbarer Lösungsansatz wäre dann m.A., auch die Sicherungssysteme zu diversifizieren, d.h. z.B. 100.000 EUR bei einer deutschen Privatbank, weitere 100.000 bei einer institutsgesicherten Volksbank und vielleicht einen weiteren Betrag von 100.000 EUR bei einer ausländischen Bank in einem EU-Land mit hohem Länderrating zu hinterlegen.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 23.07.2023

Die VTB Bank ist ja nicht pleite. Die wird nur abgewickelt. Da hättest du auch 500.000€ zurückbekommen. Anders war es bei der Sberbank. Da ging man ja von einer Pleite aus und die Einlagensicherung Österreich hat 100.000€ bezahlt. Aber dann war doch genug Geld da um die Einlagensicherung und die Anleger komplett auszubezahlen, also auch keine Pleite

Anonymer PosterMoneyGirl (Gast) am 06.11.2023

Die gesetzliche Einlagensicherung bedeutet ja, dass es einen gesetzlichen Anspruch gibt. Der kann aus meiner Sicht nicht einfach so geändert werden im Falle eines Falles, auch wenn jemand mehrere Konten hat.

Kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage aus?

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 06.11.2023

@MoneyGirl
Vorab:Du hast recht...
Es wird oft zur gesetzlichen Einlagensicherung kommuniziert, aber grundsätzlich gilt doch in Deutschland übergeordnet und schlussendlich (in allen Lebensbereichen !)i m m e rdie deutsche Rechtsprechung mit ihren Bestimmungen. Zur gesetzlichen Einlagensicherung ist das das deutsche Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) vom 28.05.2015. Das allein ist maßgebend und nachlesbar:

https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/BJNR078610015.html

In § 5 "Rechtsanspruch auf Entschädigung" ist dort definiert"(1) Der Einleger hat im Entschädigungsfall gegen das Einlagensicherungssystem, dem das CRR-Kreditinstitut angehört, einen Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe der §§ 6 bis 15". -Es ist hier also vom einzelnen Kreditinstitut die Rede nicht von mehreren (Beachte:In der Juristerei liegt die Bedeutung in den festgelegten Worten und Formulierungen,nicht in "Interpretationen").
§ 7 (1) definiert "Der Entschädigungsanspruch des Einlegers richtet sich nach dem Umfang seiner entschädigungsfähigen Einlagen und ist der Höhe nach auf die Deckungssumme nach § 8 begrenzt."
§ 8 (1) "Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro (Deckungs- summe)."
Aus diesen vorgenannten Rechtsgrundlagen ergibt sich also die allgemein bekannte Regel, das pro Kunde und Institut100.000 € gesetzlich abgedeckt sind.Ich denke damit wäre Deine Frage beantwortet.

Zusätzlich noch diese zwei Anmerkungen:
- Wir sprechen hier von Deutschem Recht. Wer sein Geld ins Ausland schickt, der muss sich mit dortigen
Rechtsgrundlagen, Verbands-, Instituts- und Verwaltungsbestimmungen auseinandersetzen.
- Wir sprechen hier von der seit 2015 in Deutschland geltenden Rechtsprechung. Wenn aber z.B. die Finanzwelt
oder Teile davon explodieren würde ist es nie ausgeschlossen das Rechtsprechungen durch den Gesetzgeber
vorteilhaft oder nachteilhaft geändert werden können.

Letztendlich sind Finanz- also wie z.B. Versicherungs-Themen immer (!) eine "Vertrauens-Angelegenheit". Man vertraut darauf, dass die Versprechungen die einem gemacht werden auch eingehalten werden. So wie man darauf vertraut, das Papier auf dem "10 €" oder auch "50 €" aufgedruckt sind auch den entsprechenden Wert hat/behält.
(Leider gab es ja schon Zeiten wo ein Brot Milliarden gekostet hat oder physischer Besitz von Gold unter Strafe verboten war... :-() Viele Grüße!