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Steuerrückzahlung bei Günstigerprüfung

Steuerrückzahlung bei Günstigerprüfung

Registriertes Community-MitgliedOsew am 05.06.2026

Hallo
Bei einem Beitrag irgendwo hier im Forum, ging es darum, Banken zu nehmen, die nicht mit unserer Steuerbehörde zusammen arbeiten, und man seine Erträge selbst angeben muss. Dort viel auch das Wort: Günstigerprüfung. So nachdem ichdann etwas recherchiert habe, habe ich festgestellt, dass ich unter diese Gruppe falle. Sehr geringe EU Rente. Da ich 2023 etwas geerbt hatte, änderte sich einiges. Auto blieb das Selbe. Aber an Urlaub war die ganzen Jahre vorher nicht zu denken. Also holte ich mir alle Steuerformulare für 2024 und 2025, und reichte meine Steuer ein, allerdings diesmal mit der Anlage Kap, Günstigerprüfung. Da ich einen Behindertengrad von 70% habe, reichte ich auch diesen mit ein. Ich muss dazu sagen, dass ich vorher 5 Jahre überhaupt keine Steuer bezahlt habe, da ich nur von meiner Rente lebte. Dies wurde durch ein Gespräch beim Amt geklärt. Die Dame machte für mich mit den Dokumenten, die ich bei mir hatte, also Autoversicherung, Rentenbescheinigung mit Krankenversicherung und meiner Schwerbehinderung in 10 min meine Steuererklärung für die Jahr 2020-2023. Das brachte schon einmal ein paar hundert. Dann sagte sie zu mir, dann bearbeite ich gleich ihre Unterlagen von 2024-2025. Gehen sie was essen bei uns in der Kantine und kommen sie in einer Stunde zurück. Als ich zurück kam, hatte ich Tränen in den Augen. Die komplette Kaptalertragssteuer der Jahr 2024 und 2025 wird mir erstattet. und das ist eine mittlere 4 stellige Summe. Sie machte mich nochmal darauf aufmerksam, dass es ganz wichtig sei, bei niedrigem Einkommen oder Rente, bei der Kap Anlage oben das Häkchen zu machen für die Günstigerprüfung. Ich wollte eigentlich damit nur sagen, dass dieses Onlineforum klasse ist, und auch mal so zwischen den Blumen wichtige Informationen bekommt wie GÜNSTIGERPRÜFUNG. Vielen Dank dafür. So und jetzt gehts im Winter auf Kreuzfahrt

Dieser Post wurde am 05.06.2026 um 03:32 Uhr geändert.
Star der CommunitySpooky78 am 05.06.2026

@ Osew: Vielleicht schauen Sie auch dort mal rein: https://www.finanztip.de/steuern/
Dort finden Sie weitere Steuertipps, mit denen Sie beim nächsten Mal womöglich sogar noch mehr Steuern zurückbekommen. In Ihre Auflistung der abgesetzten Kosten vermisse ich beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, die eigentlich jeder haben sollte. Auch mit Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich auf diese Weise noch der eine oder andere Euro rausholen. Dafür braucht man auch keinen Steuerberater. Eine vernünftige Steuersoftware oder der Lohnsteuerhilfeverein tun es auch.

Registriertes Community-MitgliedOsew am 05.06.2026

Die Haftpflichtversicherung habe ich natürlich auch angegeben. Hatte einen Profi neben mir sitzen.

Registriertes Community-MitgliedOsew am 05.06.2026

Und als zusätzliche Alterssicherung hatte ich mir ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 05.06.2026 um 06:07 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedUli am 05.06.2026

@Spooky78,
so wie ich den Kommentar von @Osew verstehe hat und bezahlt er keine Steuern. @Osew hat nur die Kapitalertragssteuer zurückbekommen, weil sein Steuersatz unter 25 % liegt.
Aufgrund seines Behindertengrades von 70 % erhöht sich wiederum sein Freibetrag. Dies mindert seine Steuerschuld wieder.
Bezahlt jemand keine Steuern so sind die Geltendmachung von weiteren Steuerminderungsangaben irrelevant.
Was mich wundert, ist das die Beamtin beim FA die Steuerklärung für @Osew gemacht hat. Die wenigsten Sachbearbeiter bei den Finanzämtern sind auch Steuerberater.

Registriertes Community-MitgliedUli am 05.06.2026

@Osew, wie hoch ist das Hausgeld monatlich? Die Nebenkosten musst Du auch bei einer Eigentumswohnung bezahlen wie ein Mieter. Eine Eigentumswohnung ist nicht immer bei Eigennutzung viel günstiger als Miete.
Eines hast Du, Du hast wesentlich mehr Freiheit was Du in Deiner Wohnung machen darfst als ein Mieter. Ein Mieter muss den Eigentümer für alles um Erlaubnis bitten, z. B. auch wenn Du den Fußbodenbelag ändern willst.
Als Mieter hättest Du die laufenden eigenen Renovierung bis zum Behindertengerecht nicht machen dürfen, ohne den Eigentümer um Erlaubnis zu bitten.
Da sträuben sich die meisten Eigentümer.

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 05.06.2026

Wie neulich schon mal irgendwo bemerkt, kann man eine Günstigerprüfung IMMER durchführen lassen, egal ob man 10000 oder 100000 Einkommen hat. Es enstehen NIE Nachteile. Entweder es sind die 25% relevant oder der persönliche (höhere) Steuersatz. Trifft letzteres zu wird der für die Person GÜNSTIGERe herangezogen. Daß Osew was trinken gehen kann, während die Sachbearbeitern seine Steuererklärung macht, ist natürlich der Oberknüller.

@Uli: Eine Eigentumswohnung ist nicht viel günstiger als ein Mietobjekt, sondern (in der Regel) sehr viel günstiger, selbst wenn man die Umlagen die sonst auf den Mieter abgewälzt werden, selber zu tragen hat.

Registriertes Community-MitgliedOsew am 05.06.2026

Unsere Eigentumsgemeinschaft besteht aus 6 ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 05.06.2026 um 15:33 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedOsew am 05.06.2026

Die Beamtin hat keine Steuererklärung gemacht. Sie rief mich an um zu klären, warum ich 2019-2023 keine Steuerklärung gemacht habe. . Wir machten dann einen Termin. Ich brachte alle Unterlagen aus den Jahren 2019-2023 mit. Darauf sagte sie mir, sie bekommen für diese 4 Jahre auch noch Steuer zurück, aus dem Besitz einer Gemeinschaftswohnung und 3 Gemeinschaftsgaragen.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 05.06.2026

@Osew
Mit Verlaub: Aber irgendwie liest sich das alles nicht so wirklich plausibel.
Zwischen 2019 und 2023 sind es zunächst einmal fünf Veranlagungs-Jahre und nicht vier (2019, 2020, 2021, 2022, 2023).
Dann: Werden die sechste Wohnung und die Garagen vermietet? Wenn ja, sind die fünf Vermieter eigentlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Und dann hätte es eine gesonderte und einheitliche Feststellung über die Einkünfte gegeben und das Finanzamt hätte sich längst gemeldet und zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen aufgefordert. Zudem wären bei einer Abgabe der Steuererklärungen erst 2026 vermutlich erhebliche Verspätungszuschläge fällig geworden.
Falls die sechste Wohnung und die Garagen nicht vermietet wurden, geht das Geschilderte auch nicht auf. Denn dann kann man die Steuererklärung als Rentner freiwillig einreichen. Und für 2019 endete diese sogenannte Antragsveranlagung (also die freiwillige Veranlagung) zur Einkommensteuer am 31.12.2023 - und die für 2020 am 31.12.2024 und die für 2021 am 31.12.2025. Im Jahr 2026 kann man die also gar nicht mehr wirkungsvoll einreichen.
Und dass eine Finanzbeamtin solche Termine mit solchen Tipps und Aussagen macht, wäre zumindest sehr ungewöhnlich.
Aber ich gönne Osew natürlich jeden Euro, den er anscheinend auch mit Hilfe des Forums zurückbekommen hat. Vielleicht habe ich seine Ausführungen auch einfach falsch verstanden.

Dieser Post wurde am 05.06.2026 um 16:45 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedOsew am 06.06.2026

Einmal pro Jahr ist eine Eigentümerversammlung, bei der jeder seine Abrechnung bekommt. Die Wohnungen sind nicht gleich groß. Wenn man vor der Haustür steht haben die Wohnungen rechts davon im Erdgeschoss und 1.OG 1,5 qm mehr als die linksseitigen. die fünfte Wohnung im 2.OG links hat 8qm weniger. So sind die Abgaben pro Wohnung verschieden. Die 6. Wohnung, also die Gemeinschaftswohnung und die Garagen gehören aber jedem zu 20%. Ich bin 2019 krank geworden und bin seit 2020 Rentner. Meine Steuer für 2019 habe ich noch allein gemacht. 2020 als ich Rentner geworden bin, hab ich überhaupt keine Steuer gemacht, weil ich psychisch durch die geringe Rente sehr gelitten habe. Ich habe seit 2020 unserem Steuerberater keinen Freistellungsauftrag für meine Mietseinnahmen gegeben. Und ich habe oben geschrieben, dass die Beamtin sagte, dass ich von 2019-2023 keine Steuererklärung gemacht habe. Das ist so nicht richtig. Es war von 2020 bis 2023. Ich habe die volle Steuer auf Vermietung und Verpachtung bezahlt, ca. 15%. Die Beamtin sagte mir dann noch, ob ich denn einen Freistellungsantrag für die Jahre machen will, ob der jetzt von 2020-2023 oder 2022-2023 war entzieht sich meiner Kenntnis. Die Beamtin sagte mir dann noch, na dann füge ich das hier noch nachträglich ein. Ich bekam dann noch knapp über 400€ zurück. Ob es für 2,3 oder 4 Jahre war weiß ich nicht mehr. Ich war halt froh, dass die Dame dieses für mich gemacht hat. Und für die Abgabe der Einkommenssteuer aus Vermietung und Verpachtung ist unser Steuerberater zuständig. Und auf der jährlichen Abrechnung, die jeder erhält ist die abgeführte Summe der Steuer mit verrechnet. Und wenn ich dem Steuerberater unseres Verwalters keinen Freistellungsauftrag gegeben hab, wird die volle Summe Steuer abgezogen. Und das muss die Dame ja irgendwie auf ihrem Computer gesehen haben. Wahrscheinlich habe ich dann für 1 oder 2 Jahre zu viel Steuer bezahlt. Aber das ist mir jetzt völlig egal.

Dieser Post wurde am 06.06.2026 um 01:30 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 06.06.2026

@Osew
So langsam ahne ich, worum es geht - vermutlich um die Kapitalertragsteuer aus der Erhaltungsrücklage. Dabei geht es nicht um die Miet-/Pachteinnahmen an sich, sondern um das Geld, das die fünf Eigentümer für Reparaturen ansparen, das vom Verwalter dann angelegt wird und das dann Zinsen abwirft. Wenn die Finanzbeamtin diese Zinsen und vor allem die darauf gezahlte Kapitalertragsteuer (plus Soli) aus den Jahren 2022 und 2023 nachträglich berücksichtigt/eingetragen hat, ergibt das Sinn. Dann wirst Du, Osew, mit Hilfe der netten Dame für die Jahr 2022, 2023, 2024 und 2025 eine Antragsveranlagung gemacht haben.
Und wenn dann so ein erfreuliches Ergebnis für Dich rauskommt und Du durch das Forum hier den entscheidenden Impuls bekommen hast, ist das echt super! Glückwunsch!

Dieser Post wurde am 06.06.2026 um 05:28 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedOsew am 06.06.2026

Im Prinzip ist nur wichtig auf der Kap Anlage die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!