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Unterschiedliche Reaktionen bei Bankenpleiten: Einlagensicherung vs. Staatseingriff

Unterschiedliche Reaktionen bei Bankenpleiten: Einlagensicherung vs. Staatseingriff

Anonymer PosterOtto (Gast) am 11.11.2021

Eine sehr scharfe und klare Betrachtung! Danke!
Mann kann also auch zu folgendem Schluß kommen:
a) Geht eine kleinere Bank pleite funktioniert die Einlagensicherung ziemlich zuverlässig.
b) Geht eine große Bank kaputt, dann handelt es sich um einen „ systemischer Fall“, so springt der Staat ein.
Also alles bestens! Oder?

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 12.11.2021

Grundsätzlich korrekt ja! Die einzige Schwierigkeit ist, dass es für Fall b keine rechtliche Grundlage a la "Passiert x, muss Staat y machen" gibt. Man ist da einfach auf die Großzügigkeit und den Willen der jeweiligen Regierung angewiesen und da ist es einfach immer eine Frage der Interessenslage. Kann also funktionieren (und hat es in der Vergangenheit ja auch), muss es aber nicht. Einklagen lässt sich dann eine Entschädigung höchstens gegenüber der Einlagensicherung, aber wenn die pleite ist, die angeschlossenen Banken nicht nachschießen können (oder wollen) und ansonsten auch keine Vermögenswerte mehr da sind, siehts düster aus. Und: Man kann sich vorstellen, wie lange ein solcher Prozess dauert! Da wartet man als Anleger ggf. Jahre (!) auf ein abschließendes Urteil (siehe Island und Kaupthing damals).