Hallo, hier mal eine Banken unabhängige Frage:
Zur Einkommensteuererklärung für Anlage KAP - ich kann doch über Elster die Formulare mit gemeldeten Zinseinkünften abrufen. Merkwürdigerweise sind da nicht alle Zinszahlungen dabei.
Bei meiner letzten ESt habe ich in der Anlage KAP die Zahlen aus meiner eigenen Aufstellung mit Zinseinkünften und Steuerabzügen angegeben (nicht jedoch meine eigene Aufstellung - nur die 3 Zahlen Einkünfte und Steuerabzug und Soliabzug) und vom Finanzamt kam die Rückfrage, ich solle die Zahlen erklären. Dann habe ich die Aufstellung denen zugesendet mit allen mir vorliegenden Ziensunterlagen.
Wieso fragt mich das Finanzamt danach?
Melden möglichweise nicht alle Banken an das Finanzamt und kennt das Finanzamt damit gar nicht alle Zinseinkünfte? Sondern nur die, die man auch abrufen kann?
Ich meine sowohl inländische Banken, als auch ausländische Banken, die gar keinen Steuerabzug vornehmen, zum Beispiel Leaseplanbank.
Meiner Kenntnis nach werden im Rahmen des Belegabrufs für die ESt-Erklärung nur Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag übermittelt (https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_(privatpersonen)). Alle übrigen Kapitalerträge muss man selbst angeben.
Das könnte sein. Da ich keinen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Bei der Suresse Direktbank war es bei mir so.
Die Bank meldet den Zinsertrag an die Zentralsteuerstellen in Belgien und diese übermittelt die Daten an das BZSt, nicht an das zuständige Finanzamt.
Meine Steuerklärung mache ich seit Jahren mit dem Lidl Steuersparer, da gibt es zwei Optionen.
1. Die Steuerbeträge händisch addieren und eintragen.
2. Die Angaben der einzelnen Banken laut Steuerbescheinigung eintragen.
Ich wähle immer die Option 2 und sende die Erträgnisbescheinigung mit Elster an das FA.
Elster lässt das Uploaden von Dokumenten zu.
@ DoEn: Vielleicht hilft ja dieser Artikel weiter:
https://www.steuerberaten.de/blog/547/automatischer-informationsaustausch-ueber-finanzkonten/
So wie ich das verstehe, läuft das wie bei viel diskutierten "Vorratsdatenspeicherung", d.h. die Zins-Daten werden zwar beim BZSt vorgehalten, aber nur auf konkrete Anfrage, also quasi im "Verdachtsfall" bzw. wenn sich der betreffende Steuerzahler "unkooperativ" zeigt, an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Ansonsten sind die Finanzbehörden weiterhin auf die "Mithilfe" der Steuerzahler angewiesen.
Inländische Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag sind ja schon maximal versteuert. Deswegen werden die vermutlich auch nicht übermittelt. Es gibt auch keine Pflicht, diese anzugeben. Es würde nur Sinn machen, diese in der Steuererklärung anzugeben, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegen würden.
@ Hento: Das musst nicht immer der Fall sein. Ich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky78:
Diese sind dann natürlich anzugeben. Aber wäre es nicht Pflicht der Bank gewesen, diese direkt zu versteuern?
@ Hento: In einem Fall war zwar eine Bank indirekt involviert, die es aber versäumt hat, die KiSt-Daten korrekt abzurufen, weshalb diesbezüglich kein Abzug erfolgte, sondern fälschlicherweise nur die Abgeltungsteuer (+ Soli) einbehalten wurde. In einem anderen Fall waren es regelmäßige Zinszahlungen für Nachrangdarlehen einer städtischen GmbH, welche ohne Steuerabzug direkt ausbezahlt wurden. Es war hier also gar keine Bank beteiligt. Wären die Zinsen von einer Bank gekommen, wäre diese natürlich zum Steuerabzug verpflichtet gewesen.
Also bei inländischen Bank bzw. wo inländische ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!