Hallo, hier mal eine Banken unabhängige Frage:
Zur Einkommensteuererklärung für Anlage KAP - ich kann doch über Elster die Formulare mit gemeldeten Zinseinkünften abrufen. Merkwürdigerweise sind da nicht alle Zinszahlungen dabei.
Bei meiner letzten ESt habe ich in der Anlage KAP die Zahlen aus meiner eigenen Aufstellung mit Zinseinkünften und Steuerabzügen angegeben (nicht jedoch meine eigene Aufstellung - nur die 3 Zahlen Einkünfte und Steuerabzug und Soliabzug) und vom Finanzamt kam die Rückfrage, ich solle die Zahlen erklären. Dann habe ich die Aufstellung denen zugesendet mit allen mir vorliegenden Ziensunterlagen.
Wieso fragt mich das Finanzamt danach?
Melden möglichweise nicht alle Banken an das Finanzamt und kennt das Finanzamt damit gar nicht alle Zinseinkünfte? Sondern nur die, die man auch abrufen kann?
Ich meine sowohl inländische Banken, als auch ausländische Banken, die gar keinen Steuerabzug vornehmen, zum Beispiel Leaseplanbank.
Meiner Kenntnis nach werden im Rahmen des Belegabrufs für die ESt-Erklärung nur Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag übermittelt (https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_(privatpersonen)). Alle übrigen Kapitalerträge muss man selbst angeben.
Das könnte sein. Da ich keinen Freistellungsauftrag mehr abgebe, um Nachzahlungen auf ausländische Kapitaleinkünfte nicht so groß werden zu lassen, kommt da bei mir nicht viel zusammen.
Trotzdem steht die Frage im Raum, ob das Finanzamt die inländischen Steuern ohne Freistellungsauftrag und die ausländischen Steuern kennt?
Man denkt: ja, natürlich.
Aber ist das tatsächlich so?
Warum sollte ich dann meine Unterlagen einreichen.
Bei der Suresse Direktbank war es bei mir so.Die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ DoEn: Vielleicht hilft ja dieser Artikel weiter:
https://www.steuerberaten.de/blog/547/automatischer-informationsaustausch-ueber-finanzkonten/
So wie ich das verstehe, läuft das wie bei viel diskutierten "Vorratsdatenspeicherung", d.h. die Zins-Daten werden zwar beim BZSt vorgehalten, aber nur auf konkrete Anfrage, also quasi im "Verdachtsfall" bzw. wenn sich der betreffende Steuerzahler "unkooperativ" zeigt, an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Ansonsten sind die Finanzbehörden weiterhin auf die "Mithilfe" der Steuerzahler angewiesen.
Inländische Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag sind ja schon maximal versteuert. Deswegen werden die vermutlich auch nicht übermittelt. Es gibt auch keine Pflicht, diese anzugeben. Es würde nur Sinn machen, diese in der Steuererklärung anzugeben, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegen würden.
@ Hento: Das musst nicht immer der Fall sein. Ich hatte auch schon inländische Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag, für die keine Steuern bzw. keine Kirchensteuer abgeführt wurden (z.B. Ausschüttungen von Genossenschaften oder Zinszahlungen für Nachrangdarlehen) und die dann in der Anlage KAP anzugeben waren.
@Spooky78:Diese sind dann natürlich anzugeben. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Hento: In einem Fall war zwar eine Bank indirekt involviert, die es aber versäumt hat, die KiSt-Daten korrekt abzurufen, weshalb diesbezüglich kein Abzug erfolgte, sondern fälschlicherweise nur die Abgeltungsteuer (+ Soli) einbehalten wurde. In einem anderen Fall waren es regelmäßige Zinszahlungen für Nachrangdarlehen einer städtischen GmbH, welche ohne Steuerabzug direkt ausbezahlt wurden. Es war hier also gar keine Bank beteiligt. Wären die Zinsen von einer Bank gekommen, wäre diese natürlich zum Steuerabzug verpflichtet gewesen.
Also bei inländischen Bank bzw. wo inländische Banken involviert sind (weltsparen), wird gemeldet (wenn Freistellungsauftrag) vorliegt oder automatisch die Steuern abgezogen.
Bei ausländischen Banken, die automatisch keinen Steuerabzug vornehmen, werden die Daten zwar an das Bundeszentralamt gemeldet, verbleiben aber dort und das persönliche Finanzamt erfährt nur auf ausdrückliche Nachfrage?
Das hätte ich so nicht erwartet.
Also was ich nicht abrufen kann, weiß das pers. Finanzamt erst einmal nicht.