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Vergleich von Kundeneinlagen und Einlagensicherungsfonds bei Banken

Vergleich von Kundeneinlagen und Einlagensicherungsfonds bei Banken

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 27.01.2025

In der Tat wäre das der bessere Ansatz. Allerdings sind genau diese Daten nicht öffentlich zugänglich, weshalb uns nur die grobe Peilung über den Daumen bleibt. Allerdings lassen sich allein schon auf Basis dieser "groben Peilung" einige Aussagen treffen. Dies ist vor allem dann eindeutig, wenn die Kundeneinlagen unter den finanziellen Mitteln der Einlagensicherung liegen. Denn dann gilt: Alles easy, denn die Entschädigung zahlt die Einlagensicherung aus der Portokasse.

Schwieriger wird es, wenn die Kundeneinlagen über den liquiden Mitteln der ELS liegen. Dann geht ein wenig das Rätselraten los. Im Fall der ING ist das aber gar kein großes Raten mehr, weil die Bank so groß ist, dass selbst bei relativ kleinen Kontoguthaben Beträge zusammenkommen, die die finanzielle Schlagkraft der deutschen Einlagensicherung doch deutlich übersteigen würden. Bei den etwa 9 Mio. Kunden, die die ING angeblich hat, kämen allein bei einem durchschnittlichen Kontoguthaben von 1.000 € pro Kontoinhaber satte 9 Mrd. € zusammen.

Die Message dieses Artikels ist denke auch nicht so sehr, dass dies hier eine exakte Wissenschaft ist, sondern dass wir uns alle fragen sollten, wie sehr wir uns auf ein System verlassen wollen, das so sehr von der Motivation einiger Politiker abhängt. Das soll nicht heißen, dass das Ganze total unsicher ist. Vielmehr soll es Sie zum Nachdenken anregen, ob man seine hart verdienten Euros nicht vielleicht doch ein wenig mehr streut, um den sehr seltenen, aber potentiell großen Schaden eines Einlagensicherungsausfalls zu minimieren.

Anonymer PosterKlaus17 (Gast) am 24.01.2025

Sie schreiben " ....Einlagen einer bei Privatanlegern recht bekannten Bank wie der ING setzt. Diese wies zum Zeitpunkt unserer Recherche Anfang 2016 Kundeneinlagen in Höhe von 115 Mrd. € aus, also etwa das Hundertfache des Vermögens des Einlagensicherungsfonds. ...." Meine Frage an Sie: Müssten nicht ausschließlich Kundeneinlagen bis 100000 Euro verglichen werden, die dann auch bedient werden können?