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Vorschlag zur Einführung der Kategorie

Vorschlag zur Einführung der Kategorie "Nachrangige Einlage" im Forum

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 29.10.2024

Ich würde es sehr begrüßen wenn hier zusätzlich eine Kategorie "Nachrangige Einlage" hinzugefügt wird. Immer mehr Geno-Banken (z.B. VR Bank Dreieich-Offenbach eG, Raiffeisenbank im Hochtaunus eG, VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG , etc ...) bewerben diese Anlagemöglichkeit mit festen Laufzeiten von 5-10 Jahren, derzeit bis zu 4,75% (kürzlich sogar noch bis zu 5,5%) mit jährlicher Zinsauszahlung. Eine m.E. sinnvolle Ergänzung zum klassischen Tages- und Festgeld, und ggf auch eine Alternative zu Wertpapierprodukten oder Crowdinvesting. Ggf auf die to DO Liste setzen? Dankeschön.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 06.11.2024

Sicherlich bedenkenswert! Aber: Wo zieht man die Grenze bei den Anleihen? Nur Genossenschaftsbanken oder auch Unternehmen? Denn bei letzteren wirds ja schnell kniffelig, was die Bonität angeht ... oder wie siehst du das?

Anonymer PosterRochus (Gast) am 19.11.2024

Ich halte "Nachrangige Einlagen" für gefährlich. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer PosterRochus (Gast) am 19.11.2024

Dann doch lieber in ein Anleihe-ETF oder MSCI/FTSE-ETF der täglich an der Börse gehandelt wird und jederzeit verkauft werden kann. Oder in Genossenschaftsanteile von Wohnungs- und/oder Bankgenossenschaften. Geno-Anteile können jederzeit zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Star der CommunitySpooky78 am 19.11.2024

@ kokorocco: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Genossenschaftsanteile beträgt mindestens 3 Monate, üblich ist jedoch meist eine längerer Zeitraum (https://www.gesetze-im-internet.de/geng/__65.html). Ich habe kürzlich meine Anteile an 2 Energiegenossenschaften zum 31.12.2025 gekündigt und erhalte meine Einlage jeweils erst nach den Genossenschaftsversammlungen im Jahr 2026 zurück. Auch auf die Rückzahlung meines Anteils an der Frankfurter Volksbank musste ich über 1 Jahr warten.

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 19.11.2024

Ich sehe es genauso wie kokorocco und bin schon deshalb gegen eine Aufnahme, weil sich selbst mit einem deutlich Hinweise viele des Risikos nicht bewusst sind.

Anonymer PosterRochus (Gast) am 19.11.2024

@Spooky78:Ganz genau ist es im ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer PosterRochus (Gast) am 19.11.2024

hab gerade gesehen, dass ich meine Antwort versehentlich abgekürzt habe. Also nochmal zu den nachrangigen Einlagen...
... viele der heimischen Genossenschaftsbanken können beim Preis-Leistungs-Verhältnis mit den Großbanken nicht mehr mithalten. Dies betrifft u. a. ein kostenloses Girokonto, Dispozinsen unter 10%, kostenlose Kreditkarte, Guthabenzinsen (Tagesgeld bis zu 3,5%, Festgeld bis zu 3,1%), Zinsen bei Baufinanzierungen und Kreditgeschäft.
Daher sehe ich für die kommenden Jahre Schwierigkeiten für kleinere Banken und folglich auch für dessen unbesicherte Einlagen, wie nachrangige Einlagen.

Anonymer PosterRochus (Gast) am 19.11.2024

>>Die gesetzliche Kündigungsfrist für Genossenschaftsanteile beträgt mindestens 3 Monate, üblich ist jedoch meist eine längerer Zeitraum (https://www.gesetze-im-internet.de/geng/__65.html). Ich habe kürzlich meine Anteile an 2 Energiegenossenschaften zum 31.12.2025 gekündigt und erhalte meine Einlage jeweils erst nach den Genossenschaftsversammlungen im Jahr 2026 zurück.