Ich mache hier mal einen separaten Thread zum Thema auf, damit das separat vom Renault Bank Thread diskutiert werden kann. Interessiert sicher einige!
Darf ich die Diskussion - ganz allgemein - auf das Thema „wie erbringe ich im Zweifelsfall den Nachweis“ (falls nicht nur ein Auswahlmenü vorhanden, sondern harte Fakten gefordert werden sollten) zurück bringen?
Bei Nexent neulich gab es nämlich das Auswahlmenü, nichts von den vorgegebenen Möglichkeiten passte. Und ich stellte mir die Frage, wie konkret ein Nachweis erfolgen müßte, würde man mich danach fragen. Ich hätte sicher Kontoauszüge der vorherigen Bank. Aber wie weit „spielt“ man das (auch in die Vergangenheit“?
Wäre ggf. eher was für eine OT-Unterhaltung, aber die Frage stellt sich mir halt (aktuell noch theoretisch, womöglich aber auch bald, wenn Aktionszins auslaufend, in der Praxis).
Danke Euch für Eure Gedanken / Antworten.
K.
Die Frage ist auch für mich von Interesse.
Ich habe vor 5 Jahren etwas Geld geerbt und bei den ersten Anlagen auf Nachfrage auch so angegeben. Wie beantworte ich diese Frage aber heute, wenn die das Geld zur Wiederanlage frei wird und ich eine andere Bank zur Anlage auswähle? Gilt noch die ursprüngliche "Herkunft" oder nur die zuletzt gemachte Anlage?
@Eine Fragende:Dann gibst Du weiterhin auf die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ok, im Grunde klar.
Hatte schon mal jemand den Fall, dass die reine Angabe „hab ich aus xyz“ nicht ausreichte und man beleghafte Nachweise sehen wollte?
@K.: Ich habe bei der Bigbank nach Anlage diverser Festgelder in kurzer Abfolge vor einigen Jahren tatsächlich 24 Seiten Belege eingereicht, nachdem die Eröffnung eines weiteren Festgeldes nicht auf Anhieb genehmigt wurde und Mitarbeiter der Bank plötzlich rückwirkend Belege für die Herkunft des Geldes bereits eröffneter Festgelder verlangten. Nach Prüfung der Unterlagen wurde dann auch mein weiterer Festgeldantrag bewilligt und es wurde nie wieder gefragt. Allerdings habe ich seit dieser Erfahrung mein Engagement bei dieser Bank dramatisch zurückgefahren, weil mir die Belegerbringung zu aufwändig war.
Musste schon Kontoauszüge der letzten 6-12 Monate senden.
Die Krönung Credit Agricole letztes Jahr.
CA überweist mir fälliges Geld aufs Referrenzkonto, ich lege das Geld am
Selben Tag wieder bei Ihnen an und die haben einen Nachweis über die Herkunft verlangt. Habe dann einen Ein und Auszahlunsbeleg vom Referrenzkonto gesendet dann waren sie zufrieden
Ich hatte das bisher nur bei Girokonten:Die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
von etwas ähnlichem (Einzahlung auf Giro) hat ein Freund meines Mannes erzählt. Verkauft sein Auto, zahlt das bei seiner Bank ein und setzt sich in den Zug nach Frankfurt, um dort seinen Urlaubsflieger zu besteigen. Im Zug hat er nen Anruf der Bank (jahrzehntelanger Kunde), woher die Einzahlung (> 10k€, aber weniger als 20 k€) stamme.
Er: Autoverkauf
Bank: Nachweis
Er: Sitze im Zug, bin in 14 Tagen wieder da.
Bank: mir egal, ich will das JETZT
Er ruft den Käufer an, der gottlob ne Kopie in der Cloud hatte und ihm mailte.
Bank: geht doch!
Oh Junge!
Ich glaube, die Banken sind gezwungen, das zu tun, denn warum sollten sie freiwillig ihre Kunden ärgern und vergraulen?
Eine Bekannte von mir hat ein kleines Gewerbe angemeldet. Näharbeiten. Ausschließlich Bareinnahmen. Aus Kostengründen wollte sie das Geschäftskonto als Privatkonto deklarieren, um Kontoführungsgebühren zu sparen. Der Banker hat ihr davon abgeraten. Regelmäßige Bareinzahlungen auf dem Privatkonto führen zwangsläufig zu Problemen. Es liefe hier ein Automatismus, auf den der Berater keinen Einfluss hätte.
Gruß Arnold
Das verstehe ich natürlich total - mein Beispiel ist ja auch nur genau das: ein Beispiel. Wenn man als Neukunde kommt, verstehe ich, dass die Bank kritisch nachfragt (weil sie das muss und weil sie mich nicht kennt). Bei einer örtlichen Sparkasse, die mich seit Jahrzehnten (bzw. den Bekannten, von dem ich berichtete) kennt, würde ich (ohne genaue Kenntnis der Gesetzeslage und sich hieraus ergebender Fristen, die Banken einzuhalten hat) die Wahrung einer gewissen Angemessenheit erwarten.
@K. Mit solchen Berichten ist es immer so eine Sache, weil wir einfach nicht alle Informationen haben. Mein spontaner Gedanke dazu: Vermutlich sollte der fünfstellige Betrag nicht auf dem Girokonto liegen, sondern irgendwo besser verzinst angelegt werden. Und um die Überweisung ausführen zu können, brauchte die Bank den Nachweis. Normalerweise sollen Überweisungen innerhalb eines Tages ausgeführt sein, deswegen brauchten sie auch den Nachweis so schnell. Das Geld bis nach dem Urlaub auf dem Girokonto liegen zu lassen, wäre vielleicht kein Problem gewesen.
Es wäre etwas komplett anderes, wenn die Bank direkt alle Konten gesperrt hätte wegen Verdacht auf Geldwäsche o.ä.
Es handelt sich um einen der besten Freunde meines ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@K.
Wie ich ja geschrieben habe. Es läuft wohl bei der Bank im Hintergrund ein Automatismus, auf den der Berater keinen Einfluss hat. So habe ich das verstanden.
Gruß
Arnold
Herkunftsnachweis bei „die Bayerische“ letzter Kontoauszug ausreichend
Im Rahmen des Eröffnungsantrags für ihr Kapitalisierungsprodukt „Park clever Konto“ der BL die Bayerische Lebensversicherung AG, fordert die Versicherung ab Einlagen in Höhe von 50.000€ obligatorisch einen Herkunftsnachweis an. Ohne diesen Nachweis als Upload zu hinterlegen, ist kein Online-Antrag möglich.
Gemäß telefonischer Auskunft von 08/2025 ist nicht der Nachweis der historischen Herkunft z.B. Veräußerung von Grundbesitz, sondern ein Nachweis des letzten Umsatzes/der Umbuchung z.B. ein Kontoauszug eines Fremdinstituts ausreichend. Erfolgt die Einlage aus Leistungen der „die Bayerische“, wie z.B. eine ausgezahlte Lebensversicherung ist kein Nachweis erforderlich.
Dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die hauseigenen Gelder kurzfristig zu Parken, war ja auch der Grundgedanke hinter den Kapitalisierungsprodukten der Versicherer. Das Geld sollte das Haus nicht verlassen. Mittlerweile sind aufgrund regulatorischer Auflagen die Produkte für den Versicherer und Anleger unattraktiver. Ihre Kapitalisierungsprodukte dürfen nicht höher verzinst sein als vergleichbare Angebote der Gesellschaft. Viele Versicherer bieten solche Produkte nicht mehr an oder nur noch an bestehende Kunden mit zur Auszahlung bereiten Leistungen.
Ich bewerte diesen niederschwellig zu erbringenden Nachweis in Form eines letzten Kontoauszugs sehr kundenfreundlich und realitätsnah. Eine historische Herkunft der letzten 25 Jahren aus Kapitalerträgen und Gehalt fiktiv zusammenzuschustern und darzulegen, wäre ein Kraftakt. Als Belohnung bewertet die Versicherung noch wohlmöglich die Angaben als kritisch und meldet einen Geldwäscheverdacht.
Passiert sowas bei dem eigenen Hausbank Girokonto ist erstmal auf unbestimmte Zeit „Aus die Maus“! Falls der Verdacht durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beim Zoll als unbegründet bewertet wird, ist das Konto wieder frei zu geben. Die Berichte der C24, N26 und Trade Republic Kunden klagen teilweise über unerklärliche tage- bis wochenlange Sperren. Ferner wird und darf dem Kunden keine Auskunft über den Geldwäscheverdacht erteilt werden. Somit weiß der Kunde gar nicht, ob ein Verdacht gemeldet wurde oder sogar ermittelt wird. Unternehmen führen daher unter anderem aus Liquiditätsgründen mindestens zwei Geschäftskonten bei unterschiedlichen Instituten.
Hilfsweise wäre als Nachweis eine Saldenbestätigung eines Finanzinstituts denkbar. Leider sind dieses Bestätigungen oft gebührenpflichtig. Bei genossenschaftlichen Banken beträgt die Gebühr circa 10€. Im Rahmen ihrer gesetzlichen vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung bei Grunderwerb/Immobiliengeschäften, bewerten Notare die Saldenbestätigung als unschädlichen Nachweis im Sinne des GwG.
Erfreulicherweise wurde in allen meinen Geschäftsbeziehungen noch kein Herkunftsnachweis gefordert. Teilweise wies ich vereinzelt Umbuchungen von 150.000€ und sehr oft ungerundete Buchungen in der Form von 34.567,32€ auf. Der Verwendungszweck lautet immer „Umbuchung“.