@ Paul: Das Ganze gilt aber wohl nur für Geschäftskunden. Außerdem gibt es noch einige Bedingungen und Besonderheiten (z.B. „Bonus“ statt Zinsen), die man beachten sollte. Es gilt übrigens die niederländische Einlagensicherung, da die Konten über den dort ansässigen Zahlungsdienstleister Adyen laufen:
Wenn ein als Teil der Rendite einen „Bonus“ ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ rent58: Das ist m.W. so leider nicht ganz korrekt. Bonus-Zahlungen von Banken oder andere sog. "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" sind grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 256 € / Jahr steuerfrei. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, sind die gesamten Einnahmen steuerpflichtig*. Wer also z.B. schon einen Bonus im Rahmen der Raisin-Sommer-Aktion o.Ä. erhalten hat, muss ggf. aufpassen, zumal der Bonus-Anteil in diesem Fall 2 der insgesamt 3,5 % ausmacht. Bei voller Ausschöpfung der Obergrenze von 50.000 € wären das bei Abschluss noch in dieser Woche ca. 167 € (50.000 € x 2 % : 365 x 61 Tage für Nov.+Dez.). Kommen dann z.B. noch 100 € Raisin-Bonus dazu, läge man für dieses Jahr über der Freigrenze und müsste den Gesamtbetrag versteuern. Wer hingegen auch im kommenden Jahr keine weiteren Boni o.Ä. erhält, hat Glück, da dann maximal ein Bonus von 246,57 € (50.000 € x 2 % : 365 x 90 Tage für Jan.-Mrz.) zu erreichen wäre, der somit steuerfrei bliebe.
Ansonsten sollte vielleicht auch noch erwähnt werden, dass die 1,5 % "Basis"-Zins keineswegs fix, sondern variabel und an die Euro Short-Term Rate (ESTR) gekoppelt sind (siehe FAQs: https://www.tide.co/de-DE/business-savings-account/). Sollte also die EZB morgen oder bei einem der kommenden Termine die Zinsen senken, käme man letztlich doch nicht auf die z.Z. noch ausgelobten 3,5 %.
* vgl.: https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/konto-praemie-ist-steuerpflichtig.html
@Spooky78: Gilt der Freibetrag für Bonuszahlungen nicht nur für Privatpersonen? Sieht dies bei Geschäftskonten nicht anders aus? Wäre eine Frage für einen Steuerberater.
@ Roland: Die Freigrenze (nicht Freibetrag - das ist in diesem Fall keine spießige Wortklauberei, sondern ist ein bedeutsamer Unterschied!) bezieht sich auf die Einkommensteuer (§ 22 Nr. 3 EStG) und ist entsprechend z.B. auch für Freiberufler oder Selbstständige bzw. Personengesellschaften mit einem solchen Geschäftskonto relevant (https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/steuern/einkommensteuer-selbststaendige ; https://norman.finance/de/blog/cashback-steuerlich-selbststaendige).