@ Paul: Das Ganze gilt aber wohl nur für Geschäftskunden. Außerdem gibt es noch einige Bedingungen und Besonderheiten (z.B. „Bonus“ statt Zinsen), die man beachten sollte. Es gilt übrigens die niederländische Einlagensicherung, da die Konten über den dort ansässigen Zahlungsdienstleister Adyen laufen:
Wenn ein als Teil der Rendite einen „Bonus“ gibt, sind das keine „Zinsen“ - und ein Bonus muss nicht versteuert werden. Also sehe ich darin kein Problem.
@ rent58: Das ist m.W. so leider nicht ganz ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky78: Gilt der Freibetrag für Bonuszahlungen nicht nur für Privatpersonen? Sieht dies bei Geschäftskonten nicht anders aus? Wäre eine Frage für einen Steuerberater.
@ Roland: Die Freigrenze (nicht Freibetrag - das ist in diesem Fall keine spießige Wortklauberei, sondern ist ein bedeutsamer Unterschied!) bezieht sich auf die Einkommensteuer (§ 22 Nr. 3 EStG) und ist entsprechend z.B. auch für Freiberufler oder Selbstständige bzw. Personengesellschaften mit einem solchen Geschäftskonto relevant (https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/steuern/einkommensteuer-selbststaendige ; https://norman.finance/de/blog/cashback-steuerlich-selbststaendige).