Aktionszinsen sind oft an die Bedingung "Neugeld" gekoppelt. Dabei wird der sog. "Tagesendsaldo" an einem Stichtag vor Beginn der Aktion erfasst, um später den Netto-Zufluss seit diesem Stichtag zu messen. Hat jemand konkrete Erfahrungen, ob die Banken bei Berechnung dieses Tagesendsaldos das Buchungsdatum oder das Wertstellungsdatum zugrunde legen?
Beispiel: eine Echtzeitüberweisung geht am Stichtag raus (Wertstellungsdatum), wird aber erst am nächsten Tag verbucht (Buchungsdatum). Ist der Überweisungsbetrag im Tagesendsaldo des Stichtags noch enthalten, oder nicht?
KI wurde befragt, hier bitte wenn möglich konkrete eigene Erfahrungen oder eigenes Fachwissen einbringen.
@Javelin
für Verzinsungen gilt das Wertstellungsdatum (Valuta), denn zu diesem Zeitpunkt war das Geld bereits in Händen der Bank, die es anderweitig verwenden konnte. Das Buchungsdatum ist tatsächlich lediglich eine Auskunft darüber, wann der Geldeingang verbucht wurde, nicht wann der Geldeingang stattgefunden hat.
Bei act/act Verzinsung verändert also selbst nur für 1 Tag gehaltenes Geld die später zu erhaltenden Zinsen,
denn theoretisch könntest du z.B. jeweils mit Buchungsdatum 16.10. gleichzeitig den Eingang von 30k mit Valuta 15.10. als auch den Ausgang von 30k mit Valuta 16.10. auf deinem Auszug haben. Du würdest dann trotzdem für 1 Tag die 30k verzinst bekommen.
(Ist bei all meinen TG Konten, die mit act/act verzinst werden genau so; ich rechne immer selber vorab aus was rauskommen müsste als Zinsbetrag und das stimmt immer 1:1 überein mit den valutarischen Salden, nicht Buchsalden)
Achtung! Bei anderen Zinsmethoden wird zwar auch der Valutensaldo herangezogen, da aber nicht taggenau verzinst wird kann ein einzelner Tag mit höherem Saldo; insb. in Monaten mit 31 Tagen; leider auch mal nicht so sehr ins Gewicht fallen, wie wir das gerne hätten.
Kurze Antwort: Verzinst wird auf Basis des Valutensaldos (nicht des Buchsaldos)
Ob die stichtagsgebundenen Bedingungen für Sonderkonditionen der selben Logik folgen wie Verzinsung, kann ich nicht aus eigener Erfahrung sagen, sondern dir nur die Daumen drücken, dass das genauso gehandhabt wird.
[Falls du am Montag jemanden bei der betroffenen Bank erwischst kannst du uns alle ja updaten und berichten, ob hierfür auch die Valuta ausschlaggebend ist und nicht das Buchungsdatum]
@ Javelin
Ich habe zwar keine noch bewusst erinnerlichen aktuellen Erfahrungen, aber für mich ist es absolut unstrittig, dass bei irgendwelchen Stichtagsregelungen für einen Geldeingang sicherlich das Wertstellungsdatum maßgeblich sein wird.
VG Hans-Jürgen
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Postbank
Zinsen werden mit Valuta berechnet. Dahingehend gegensätzlich berücksichtigt die Postbank im Einzahlungszeitraum ihrer letzten Fresh-Money Aktion 3,20% p.a. nicht die Valuta, sondern das Buchungsdatum als Grundlage für die Feststellung eines Neugeldeingangs. Nichtsdestotrotz wird hier ebenfalls die Valuta bei der Zinsberechnung berücksichtigt.
Ein janusköpfiges Vorgehen. Diese Betrachtung wurde mir durch den Kundenservice telefonisch bestätigt und folglich durch das Institut auch umgesetzt. Einen schriftlichen Nachweis dieses Vorgehens kann ich weder den Teilnahmebedingungen, noch den Antworten zu Beschwerden entnehmen.
@Eli
„Bei act/act Verzinsung verändert also selbst nur für 1 Tag gehaltenes Geld die später zu erhaltenden Zinsen,
denn theoretisch könntest du z.B. jeweils mit Buchungsdatum 16.10. gleichzeitig den Eingang von 30k mit Valuta 15.10. als auch den Ausgang von 30k mit Valuta 16.10. auf deinem Auszug haben. Du würdest dann trotzdem für 1 Tag die 30k verzinst bekommen.“
Das ist auch bei der in D üblichen 30/360 Zinsmethode ganz genauso (mit Ausnahme der „Zinskuriosität“ in Monaten mit 31 Tagen am Monatsulrimo).
Aktionszinsen sind oft an die Bedingung "Neugeld" gekoppelt. Dabei wird der sog. "Tagesendsaldo" an einem Stichtag ermittelt. Zumindest die DKB ermittelt den Tagesendsaldo aufgrund des Wertstellungsdatums, nicht aufgrund des Buchungsdatums. Das ist wichtig z.B. bei Echtzeitüberweisungen am Abend, da diese sofort wertgestellt werden, aber erst am nächsten Tag verbucht werden.
Die Auskunft kam vom menschlichen Kundendienst, nicht von der KI.