Kommt drauf an bei welcher Bank man angelegt hat, es geht nicht bei jeder siehe https://kundenservice.weltsparen.de/hc/de/sections/11506336213522-Freistellungsauftrag-NV-Bescheinigung
Mir wäre das viel zu viel Action. Nix freistellen und einfach den Steuerbescheid im 1. Quartal des Folgejahres abwarten, dann alles addieren und ins KAP Formular eintragen. Die 1000 oder 2000€ Freibetrag hat man in der Regel doch eh schon verballert bei irgendeinem Tagesgeld, Aktien Dividenden o.ä
Stimme Jojo zu: Lass das mit den ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Reicht es dann aus lediglich die Summe der Kapitalerträge in der Spalte 7 der Anlage KAP einzutragen oder muss man auch die Nachweise von den Banken über Zinserträge beiheften?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online über ELSTER, dem offiziellen Portal der Finanzbehörden, einreichen, müssen Sie grundsätzlich keine Belege mehr beifügen, sondern diese nur bei Rückfragen nachreichen (geht auch online). Ich empfehle, eine Excel-Tabelle mit allen Institutionen anzulegen, von denen man eine Steuerbescheinigung erhält (z.B. Banken, Fondsgesellschaften, Genossenschaften, etc.). Dann kann man darin einfach alle Zinserträge und bereits entrichteten Steuern (Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer) addieren und die jeweiligen Summen in die entsprechende Zeilen der Anlage KAP (bzw. KAP-INV bei Fonds oder KAP-BET bei KG-Beteiligungen o.Ä.) eintragen. So behält man auch den Überblick, von welchen Instituten noch Steuerbescheinigungen fehlen und kann ggf. dort nachhaken.
Ich bin sicherlich kein Freund der Jongliererei mit Freistellungsaufträgen. Dennoch habe ich einen Freistellungsauftrag erteilt, und zwar bei der Bank, bei der ich die meisten Kapitalerträge bekomme. Dort ist der Betrag meistens schon im Frühjahr voll :-) Der Liquiditätsvorteil ist zwar minimal, aber schließlich freut es jeden Deutschen, wenn er für irgendwas keine Steuer zahlen muß.
Der "Liquiditätsvorteil" kann u.U. nicht ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Wie schon geschrieben: Ich bin kein Freund der Jongliererei mit Freistellungsaufträgen.
Der Pfarrer meiner Heimatstadt hatte 12 Kinder. Wenn das heute wäre, dann hätte die Familie 14.000 € Kapitaleinkünfte steuerfrei. Mannomann, bei denen gäben Freistellungsaufträge einen erheblichen Liquiditätsvorteil.
Ich habe (wie schon geschrieben) einen Freistellungsauftrag bei der Bank, bei der ich die meisten Kapitaleinkünfte bekomme.
Mir ging es allerdings mehr um die Leute, die im Januar ein Tagesgeldkonto einrichten, 1000 € einzahlen und dazu einen Freistellungsauftrag über 1000 €. Im Februar zahlt die B-Bank aber 0,1% Zinsen mehr, also wird das Geld dorthin transferiert. Was mache ich nun nur mit meinem Freistellungsauftrag? Kann ich denn nicht mit umziehen? Im März zahlt die C-Bank 0,2% Zinsen mehr und im April die D-Bank nochmal 0,2% mehr. Das alles mit einem Kapital von 1000 €.
Der Liquiditätsvorteil ist in diesem Fall minimal. Die Zinsen werden meist erst am Jahresende gezahlt. Wer schnell ist, kann im März seine Steuererklärung einreichen und hat seine Steuerrückzahlung im April.
Du musst bei der Bank A reduzieren -Änderung- ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!