Kommt drauf an bei welcher Bank man angelegt hat, es geht nicht bei jeder siehe https://kundenservice.weltsparen.de/hc/de/sections/11506336213522-Freistellungsauftrag-NV-Bescheinigung
Mir wäre das viel zu viel Action. Nix freistellen und einfach den Steuerbescheid im 1. Quartal des Folgejahres abwarten, dann alles addieren und ins KAP Formular eintragen. Die 1000 oder 2000€ Freibetrag hat man in der Regel doch eh schon verballert bei irgendeinem Tagesgeld, Aktien Dividenden o.ä
Stimme Jojo zu: Lass das mit den Freistellungsaufträgen lieber sein, es sei denn, du brauchst das dadurch früher verfügbare Geld wirklich dringend. Es vereinfacht dein (Steuer-)leben enorm, denn Freistellungsaufträge machen letztlich nichts anderes als die Besteuerung bzw. Nichtbesteuerung zeitlich nach vorne zu ziehen. Ansonsten ist das Resultat nach Erledigung der Steuererklärung das Gleiche. Die Dinger bringen Komplexität in deine Geldanlage, die wir (fast) alle eigentlich vermeiden wollen :-)
Reicht es dann aus lediglich die Summe der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online über ELSTER, dem offiziellen Portal der Finanzbehörden, einreichen, müssen Sie grundsätzlich keine Belege mehr beifügen, sondern diese nur bei Rückfragen nachreichen (geht auch online). Ich empfehle, eine Excel-Tabelle mit allen Institutionen anzulegen, von denen man eine Steuerbescheinigung erhält (z.B. Banken, Fondsgesellschaften, Genossenschaften, etc.). Dann kann man darin einfach alle Zinserträge und bereits entrichteten Steuern (Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer) addieren und die jeweiligen Summen in die entsprechende Zeilen der Anlage KAP (bzw. KAP-INV bei Fonds oder KAP-BET bei KG-Beteiligungen o.Ä.) eintragen. So behält man auch den Überblick, von welchen Instituten noch Steuerbescheinigungen fehlen und kann ggf. dort nachhaken.
Ich bin sicherlich kein Freund der Jongliererei mit Freistellungsaufträgen. Dennoch habe ich einen Freistellungsauftrag erteilt, und zwar bei der Bank, bei der ich die meisten Kapitalerträge bekomme. Dort ist der Betrag meistens schon im Frühjahr voll :-) Der Liquiditätsvorteil ist zwar minimal, aber schließlich freut es jeden Deutschen, wenn er für irgendwas keine Steuer zahlen muß.
Der "Liquiditätsvorteil" kann u.U. nicht unbedeutend sein. Bei einer Familie mit 2 Kindern, die jeweils über eigene Konten verfügen, können theoretisch bis zu 4.000 € p.a. an Kapitalerträgen freigestellt werden. Wenn man die dann ordentlich anlegt, statt sie bis zur nächsten Steuererklärung dem Finanzamt zu überlassen, kann schon ein nennenswerter Betrag zusammenkommen. Es macht also durchaus Sinn, nicht völlig auf Freistellungsaufträge zu verzichten, aber man sollte den Betrag nicht auf allzu viele Banken verteilen, weil es dann schnell unübersichtlich wird.
Wie schon geschrieben: Ich bin kein Freund der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Du musst bei der Bank A reduzieren -Änderung- wenn Du bei der Bank B erneut ein Konto ersöffest, kannst Du den noch freien Freistellungsauftrag einreichen und so geht es weiter bis Du die 1000 € aufgebraucht hast oder bei der Bank Z angekommen bist.
Immer zuerst anpassen, dann neuen erstellen.