Menü
Tagesgeld 4,00%Festgeld 3,50%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Community  ⟩  Forum  ⟩  Tagesgeld & Co.  ⟩  Thema
Manuelle Versteuerung ausländischer Kapitalerträge

Manuelle Versteuerung ausländischer Kapitalerträge

Registriertes Community-MitgliedSven1 am 03.12.2025

Hat jemand Erfahrung mit der manuellen Versteuerung ausländischer Kapitalerträge? Ich möchte verhindern, dass eine persönliche Steuervorauszahlung festgesetzt wird, wenn ich erst mit der nächsten Steuererklärung meine diesjährigen ausländischen Kapitalerträge angebe. Deshalb überlege ich, ob eine freiwillige Steuervorauszahlung noch in diesem Jahr sinnvoll ist und künftige Vorauszahlungsfestsetzungen verhindert. Wie macht ihr das?

Star der CommunityHans-Jürgen am 03.12.2025

Ich muss - sicherlich auch aufgrund meiner ausländischen Kapitalerträge - in den letzten Jahren stets Steuervorauszahlungen leisten. Diese sind jeweils am 10. des letztens Monats im Quartal zu überweisen. Hierin sehe ich kein Problem.
Ich würde keine freiwillige Vorauszahlung vornehmen, da Du dadurch unnötig in Vorleistung gehst. Auch wenn der Zinsgewinn sich sicherlich in Grenzen hält, muss man ihn dennoch nicht verschenken. Darauf, dass man dann im Folgejahr eine Nachzahlung leisten muss, kann man sich ja einstellen und durch möglichst späte Einreichung der Steuererklärung ebenfalls herauszögern.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedSven1 am 03.12.2025

Danke, Hans-Jürgen. In deinem Fall verstehe ich deinen Ansatz. Ich vergaß zu erwähnen, dass ich zukünftig manuell zu versteuernde ausländische Kapitalerträge vermeiden werde. Der Grund ist die drohende Festsetzung von Steuervorauszahlungen. Denn bei vierteljährlicher Vorauszahlung gehen auch Zinsen verloren, besonders wenn die Vorauszahlungen nicht mehr erwirtschaftet werden.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 03.12.2025

Hallo Sven, also ich hatte nach mehrjähriger ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedSven1 am 03.12.2025

Danke, Lieblingssparer. Eine gute Idee, sich dem Finanzamt gleich proaktiv zu erklären. Das werde ich auch versuchen.

Registriertes Community-MitgliedW F am 03.12.2025

@ Sven1: Seit ich das Limit von 400,00 Euro Steuernachzahlung für ausländische Kapitalerträge durch langlaufende Festgelder bei der CACF und CAAB im Jahr 2023 überschitten habe, muss ich die vom Finanzamt festgesetzte Steuer für die folgenden Jahre quartalsweise zum 10. vorauszahlen.

Dieser Post wurde am 03.12.2025 um 16:28 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedSven1 am 03.12.2025

Danke, W F. Genau so etwas befürchte ich auch. Nicht nur wegen des (eher geringfügigen) Zinsverlustes, es wäre einfach nervig. Vielleicht spricht deine Erfahrung doch dafür, die anfallenden Kapitalertragsteuern plus Soli noch in diesem Jahr freiwillig einzuzahlen. Dann entsteht keine Steuernachforderung in 2026. Und damit kein Vorauszahlungsanspruch. Mit der Einzahlung könnte ich ELSTER erklären, dass es sich um eine einmalige Anlage in 2025 gehandelt hat.

Registriertes Community-MitgliedErnie am 03.12.2025

Interessant, mit Steuervorauszahlungen hatte ich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 03.12.2025 um 18:38 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 03.12.2025

@ Ernie
Ich beziehe schon seit Jahren ausländische Zinseinkünfte und gebe diese naürlich wahrheitsgemäß bei der Steuererklärung an. Seit nicht mehr die Pflicht besteht, die Jahressteuerbescheinigungen der Steuererklärung beizufügen, sind die Bescheinigungen bisher bei mir auch nicht nachgefordert worden.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 03.12.2025

Das hat mich dieses Jahr, aufgrund von vielen ausländischen Anlagen bei Weltsparen und Zinspilot, auch überrascht. Erst flattert ne Einkommensteuer Nachzahlung rein und dann kurz danach auch noch ein Bescheid über folgende Vorauszahlungen....urgs. Diese blöden hohen Zinserträge immer :-P

Registriertes Community-MitgliedW F am 03.12.2025

@ Sven1: Bisher habe ich keine Vorauszahlungen freiwillig getätigt. Ich würde den Bescheid des Finanzamtes abwarten. Die Erkärung der einmaligen Anlage, würde ich der Einkommensteuererklärung beifügen.

Dieser Post wurde am 03.12.2025 um 19:15 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedArnold am 03.12.2025

@Jojo

meine Erfahrung: Mit dem Finanzamt kann man reden, dort sitzen echte Menschen! Habe ich in Bezug auf die Steuervorauszahlungen auch schon getan, man sollte aber fairerweise nicht schummeln und deutlich zu geringe Werte ansetzen.
Ferner: Wo ist das Problem bei den Vorauszahlungen 1/4-jährlich? Bei mir bucht das FA ab, da muss ich keine Fristen beachten.

Viele Grüße
Arnold

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 03.12.2025

Kein Problem, ich zahl eigentlich ganz gerne ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMicha am 04.12.2025

Ich gebe schon seit etlichen Jahren meine ausländischen Kapitalerträge in der jährlichen Steuererklärung an, und mit dem Steuerbescheid wurde jeweils die Höhe der vierteljährlichen Steuervorauszahlung mitgeteilt. Dieser Betrag wurde jedesmal angepasst in Abhängigkeit von der Höhe der ausländischen Kapitalerträge im vergangenen Jahr.

Dazu möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Das Finanzamt gleicht die in der Steuererklärung angegebenen Beträge durchaus mit den durch die jeweiligen Banken gemeldeten Kapitalbeträgen ab. Ich hatte vor einigen Jahren mal eine Aufforderung vom Finanzamt zum Nachreichen der Bescheinigungen der ausländischen Kapitalerträge für mehrere Jahre erhalten. Bei einem Telefonat mit einer netten Mitarbeiterin vom Finanzamt hatte diese mir mitgeteilt, dass die von den ausländischen Banken an das Finanzamt gemeldeten Beträge gelegentlich nicht stimmen. Klingt komisch, ist aber so. Ich hatte die angeforderten Unterlagen eingereicht, damit war die Sache erledigt.
Also immer die korrekten Beträge angeben und die Unterlagen der letzten Jahre aufheben.