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Nicht aktiv genutztes Konto behalten oder kündigen?

Nicht aktiv genutztes Konto behalten oder kündigen?

Registriertes Community-MitgliedEichhörn am 04.08.2025

Wie haltet ihr das, wenn ihr ein Konto, das ihr mal wegen guter Fest- oder Tagesgeldkonditionen eröffnet hattet, aber schon länger nicht mehr nutzt (Saldo Null)?
Bei Banken, die immer mal wieder mit Neukundenbonus locken, kündige ich die immer nach Erhalt der letzten relevanten Jahressteuerbescheinigung. Aber bei den Banken, die keine "Lockzinsen" anbieten, kann ich mir mit mir selbst nicht einigen. Kündigen, um einen besseren Überblick zu haben? Oder behalten, weil man dann nicht noch mal durch die ganze Identifizierung etc. laufen muss, wenn man doch wieder Geld dort anlegen möchte?
Wir macht ihr das?

Besonders engagiertes MitgliedSonnenschein am 04.08.2025

@ Eichhörn

Es ist - so denke ich - eine ganz persönliche Entscheidung.

Selbst habe ich heute Vormittag entschieden, dass ich einige meiner Tagesgeldkonten auflösen und kündigen werde, weil es immer unübersichtlicher wird.

Sollten diese Banken wieder einmal gute Konditionen bieten, kann ich ein Konto neu eröffnen. Mittlerweile gibt es ja auch bei der Identifizierung oftmals die Möglichkeit des eID Verfahrens, das schnell und unkompliziert ist.

Eine gute Entscheidung wünsche ich Dir.

Liebe Grüße

Sonnenschein

Star der CommunitySpooky78 am 04.08.2025

@ Eichhörn: Das hängt von der jeweiligen Bank und deren Neukundenpolitik ab. Normalerweise gilt für mich aber: Wenn ein Konto mehr als 1 Jahr kein Geld mehr gesehen hat, weil die Zinsen nicht attraktiv waren, wird es geschlossen. Da ich in der Vergangenheit jedoch wiederholt Probleme mit der Übermittlung von Steuerbescheinigungen hatte, kündige ich grundsätzlich erst nach deren Eingang, da ich vermeiden möchte, kostenpflichtige Ersatzbescheinigungen anfordern zu müssen. Dies gilt insbesondere für solche Banken, die ihre Steuerunterlagen ausschließlich ins Online-Banking-Postfach und nicht mehr auch postalisch zustellen. Da besteht dann häufig die Gefahr, dass man unmittelbar nach der Kündigung keinen Zugriff mehr hat und dann der Bescheinigung hinterherlaufen muss. Das will ich mir einfach nicht mehr antun.

Star der CommunityHans-Jürgen am 04.08.2025

@ Eichhörn
Wie @Sonnenschein natürlich zu Recht klargestellt hat, kann das nur jeder für sich persönlich und unter Berücksichtigung seiner eigenen Überlegungen entscheiden.
Ich handhabe es in der Regel auch wie Du und wie @Spooky78 aus seiner Erfahrung auch bestätigt hat, dass ich vor einer Kündigung die letzte relevante Jahressteuerbescheinigung abwarte.
Da Du aber auch gefragt hast, wie wir das machen, kann ich Dir zu meinen Entscheidungskriterien gerne etwas ausführen.
Banken, die nur Tagesgelder anbieten
a) nur einmalig Neukundenaktion möglich => nach Ablauf der Aktion schnellstmöglich (nach Erhalt der Steuerbescheinigung) kündigen, es sei denn, der Standardzins ist auch überdurchschnittlich
b) häufiger Neukundenaktionen nach kurzer Wartezeit (z. B. 6 Mo.) möglich =>
nach Ablauf der Aktion schnellstmöglich (nach Erhalt der Steuerbescheinigung) kündigen, um ggf. künftig wieder eine Neukundenaktion nutzen zu können
c) wenn bekannt ist, dass auch Bestandskund(inn)en Folgeaktionen bzw. Aktionen für Neugelder geboten werden => Konto ggf. mit 0,00 € vorhalten, um abzuwarten, ob auf absehbare Zeit ein entsprechendes Angebot kommt
(Bei der Advanzia Bank wurde mir z. B. nach der Neukundenaktion weitere viermal ein anschließender Aktionszins geboten. Dieses Konto halte ich noch, um abzuwarten, ob man mir ggf. nochmals einen Aktionszins bietet.)
Banken, die Tagesgelder und Festgelder anbieten
a) wenn das Tagesgeld als Verrechnungskonto Bedingung für eine Festgeldanlage ist => dann hängt die Beibehaltung natürlich davon ab, ob die Bank auch für künftige Festgeldanlagen weiter interessant ist, ansonsten natürlich bei Fälligkeit des (letzten) Festgeldes auch kündigen
b) Sonderfall, dass eine Mindestanlage gefordert wird
=> z. B. die akf bank verlangt eine Mindestanlage von 2.500 € auf dem Tagesgeldkonto, alternativ kann man die Mindestanlage aber auch über ein Sparkonto oder ein Festgeldkonto sicherstellen => als Anfang des Jahres mein letztes Festgeld bei der akf bank fällig wurde, habe ich kurz vorher ein dreijähriges kleines Festgeld für einen damals noch etwas geringen aber mittlerweile guten Zins abgeschlossen, um mir für künftige Zinssteigerungen die Option offen zu halten, weitere Festgelder anzulegen, ohne wieder einen kompletten Kontoeröffnungsprozess mit Legitimation durchführen zu müssen
Festgelder ohne zusätzliches Tagesgeldkonto, Abwicklung direkt über das Referenzkonto
=> Anfang des Jahres wurde auch mein letztes Festgeld bei der Creditplus Bank fällig => Da diese Bank häufiger bei einzelnen Laufzeiten gute Zinssätze offeriert, wollte ich mir diese Bank auch erhalten und habe dort auch zunächst ein dreijähriges kleineres Festgeld angelegt.
Das müssten die wesentlichen Gesichtspunkte sein, die ich bei der Entscheidung, ob eine Geschäftsbeziehung zu einer Bank komplett gekündigt wird, heranziehe. Ich hatte mir eigentlich einmal vorgenommen, dass eine Anzahl von zehn Banken reichen müsste. Kürzlich bin ich dann doch mit der comdirect die 11. Kundenbeziehung eingegangen. Wenn man - insbesondere im Festgeldbereich - aber flexibel bleiben möchte, um kurzfristig reagieren zu können, kann man nicht wirklich eine Obergrenze festsetzen. Mit einem Anlageportal wie z. B. Weltsparen hätte man es da vielleicht einfacher, aber da kann man nicht alle guten Angebote, die die Direktanlagen bieten, abschließen.
Ich wünsche Dir somit auch eine gute Entscheidung, zu der ich Dir vielleicht ein paar Entscheidungshilfen geben konnte.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 04.08.2025

@Eichhörn: Ich möchte kurz meine persönliche Vorgehensweise schildern.
Zwecks Überblick führe ich eine aktuelle Tabelle mit all meinen aktiven, passiven und gekündigten Tagesgeldkonten.

Da bei manchen Banken unklar ist, ob sie künftig nicht doch mal wieder eine attraktive "Lockzins-Aktion" bieten, kündige ich inzwischen konsequenter als früher - bevorzugt nach Ablauf des Topzinszeitraums. Dann werden auch alle Zinsen sofort ausbezahlt. Außerdem werde ich bin schneller wieder Neukunde. Steuerbescheinigungen benötige ich im Inland (noch) nicht.

Allerdings bin ich mit der Kündigung zurückhaltender bei einer Bank, die schon mal eine attraktive Neugeldaktionen für Bestandskunden angeboten hat.

Die erneute Identifizierung spielt für mich keine Rolle, da die Eröffnung als Neukunde frühestens oft ein halbes Jahr später ist. Wobei ich Video-Ident generell zu vermeiden versuche ;-). Positiv war diesbezüglich für mich allerdings der Identifikationsprozess bei der BBVA.