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Nicht aktiv genutztes Konto behalten oder kündigen?

Nicht aktiv genutztes Konto behalten oder kündigen?

Registriertes Community-MitgliedEichhörn am 04.08.2025

Wie haltet ihr das, wenn ihr ein Konto, das ihr mal wegen guter Fest- oder Tagesgeldkonditionen eröffnet hattet, aber schon länger nicht mehr nutzt (Saldo Null)?
Bei Banken, die immer mal wieder mit Neukundenbonus locken, kündige ich die immer nach Erhalt der letzten relevanten Jahressteuerbescheinigung. Aber bei den Banken, die keine "Lockzinsen" anbieten, kann ich mir mit mir selbst nicht einigen. Kündigen, um einen besseren Überblick zu haben? Oder behalten, weil man dann nicht noch mal durch die ganze Identifizierung etc. laufen muss, wenn man doch wieder Geld dort anlegen möchte?
Wir macht ihr das?

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 04.08.2025

@ Eichhörn

Es ist - so denke ich - eine ganz persönliche Entscheidung.

Selbst habe ich heute Vormittag entschieden, dass ich einige meiner Tagesgeldkonten auflösen und kündigen werde, weil es immer unübersichtlicher wird.

Sollten diese Banken wieder einmal gute Konditionen bieten, kann ich ein Konto neu eröffnen. Mittlerweile gibt es ja auch bei der Identifizierung oftmals die Möglichkeit des eID Verfahrens, das schnell und unkompliziert ist.

Eine gute Entscheidung wünsche ich Dir.

Liebe Grüße

Sonnenschein

Star der CommunitySpooky78 am 04.08.2025

@ Eichhörn: Das hängt von der jeweiligen Bank und deren Neukundenpolitik ab. Normalerweise gilt für mich aber: Wenn ein Konto mehr als 1 Jahr kein Geld mehr gesehen hat, weil die Zinsen nicht attraktiv waren, wird es geschlossen. Da ich in der Vergangenheit jedoch wiederholt Probleme mit der Übermittlung von Steuerbescheinigungen hatte, kündige ich grundsätzlich erst nach deren Eingang, da ich vermeiden möchte, kostenpflichtige Ersatzbescheinigungen anfordern zu müssen. Dies gilt insbesondere für solche Banken, die ihre Steuerunterlagen ausschließlich ins Online-Banking-Postfach und nicht mehr auch postalisch zustellen. Da besteht dann häufig die Gefahr, dass man unmittelbar nach der Kündigung keinen Zugriff mehr hat und dann der Bescheinigung hinterherlaufen muss. Das will ich mir einfach nicht mehr antun.

Star der CommunityHans-Jürgen am 04.08.2025

@ EichhörnWie @Sonnenschein natürlich zu Recht ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 04.08.2025

@Eichhörn: Ich möchte kurz meine persönliche Vorgehensweise schildern.
Zwecks Überblick führe ich eine aktuelle Tabelle mit all meinen aktiven, passiven und gekündigten Tagesgeldkonten.

Da bei manchen Banken unklar ist, ob sie künftig nicht doch mal wieder eine attraktive "Lockzins-Aktion" bieten, kündige ich inzwischen konsequenter als früher - bevorzugt nach Ablauf des Topzinszeitraums. Dann werden auch alle Zinsen sofort ausbezahlt. Außerdem werde ich bin schneller wieder Neukunde. Steuerbescheinigungen benötige ich im Inland (noch) nicht.

Allerdings bin ich mit der Kündigung zurückhaltender bei einer Bank, die schon mal eine attraktive Neugeldaktionen für Bestandskunden angeboten hat.

Die erneute Identifizierung spielt für mich keine Rolle, da die Eröffnung als Neukunde frühestens oft ein halbes Jahr später ist. Wobei ich Video-Ident generell zu vermeiden versuche ;-). Positiv war diesbezüglich für mich allerdings der Identifikationsprozess bei der BBVA.