Am Robinhood-Angebot hat mich bisher immer die geringe Haftungsgrenze von 22.000 Euro gestört. Seit es das Zinsangebot von Trading212 (4,2 Prozent, bei einer EZB-Leitzinserhöhung um 0,25 Prozent sogar 4,45 Prozent) gibt, frage ich mich jedoch immer mehr, ob diese Haftungsgrenze überhaupt relevant ist - und falls ja, unter welchen Umständen.
Denn anders als Trading212, wo nur ein Teil der Anlage in einem Geldmarktfonds deponiert wird, legt Robinhood ja die komplette Summe in einem Geldmarktfonds an - und das ist bekanntlich Sondervermögen, das im Pleitefall also ohnehin mir als Kunden zugesprochen wird, undzwar komplett, also zu 100 Prozent.
Daher die Frage: Gibt es eures Wissens irgendwelche Umstände, bei denen die 22.000-Euro-Grenze überhaupt relevant ist? Danke.
@ Sparer: Trotz des etwas höheren Entschädigungslimits von 22.000 € (vgl. DEU: 20.000 €) gilt in Litauen m.W. auch die 90 %-Regel, d.h. selbst bei einer Einlage von 22k wäreim Pleitefall nur 19.800 € abgesichert.
Ansonsten ist es natürlich richtig, dass die Geldmarktfondsanlage als Sondervermögen gilt, aber das setzt voraus, dass das Geld auch ordnungsgemäß dort verbucht wurde. Sollte es auf dem Weg dorthin (oder zurück) zu Betrügereien o Ä. seitens Robinhood kommen, käme die Anlegerentschädigung ins Spiel. Aber bei den hochseriösen Krypto-Brokern geht natürlich immer alles zu 100 % korrekt zu... ;-)
@Spooky78: Danke. Bin mir leider nach wie vor unschlüssig, ob ich in den nächsten Tagen zusätzlich auch bei Trading212 eröffne. Mal schauen.
Robinhood ist natürlich der viel größere und bekanntere Konzern - prinzipiell vorstellbar wäre ja auch, dass Trading212 betrügerisch vorgeht, dann hätte ich mit Zitronen gehandelt.
@Spooky78: Solange das Geld nicht im Geldmarktfond ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Roland: Eben das ist eine "technische" Frage - denn bei Robinhood startet die Verzinsung ja sofort mit Geldeingang. Gibt es also eine Art Zwischenzeit, in der das Geld noch NICHT im Geldmarktfonds angelegt ist, also die Einlagensicherung greift?
@ Roland: Soweit ich das sehe, verfügt Robinhood in Litauen über keine reguläre Banklizenz. Entsprechend dürfte hier auch nicht die sonst übliche 100k-, sondern nur die bereits erwähnte 22k-Grenze im Rahmen der Anlegerentschädigung gelten.
@Spooky78: Sie ist aber als Zahlungsinstitut in Lettland registriert. Dann gelten besondere Richtlinien zum Schutz von Kundengeldern. Dieses muss entweder auf Treuhandkonten bei Geschäftsbanken liegen und damit unterliegt es einer Einlagensicherung. Alternativ muss das Geld versichert und/oder mit einer Bankgarantie versehen sein, welche im Insolvenzfall einspringt. Aber ich gebe Recht, ich würde die FInger davon lassen.
@ Roland: Von einer gesonderten Registrierung in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky78: https://www.bank.lv/en/financial-market-participant-register/market-participants/robinhood-europe-uab
@ Roland: Danke für den Link. Der Status als registrierter Zahlungsdienstleister garantiert nach meinem Verständnis aber noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Einlagensicherung von 100k durch Robinhood, sondern lediglich durch die Banken, bei denen die Treuhandkonten unterhalten werden. Ob das Geld auch dort ankommt oder bleibt, ist eine andere Frage. Robinhood selbst haftet jedenfalls nur bis 22k.
@ Sparer: Um die Sache noch einmal an einem praktischen Zahlen-Beispiel zu verdeutlichen: Wenn Sie 100k auf das Treuhandkonto von Robinhood überweisen und das Geld zu 100 % in den besagten Geldmarktfonds anlegen wollen, ein betrügerischer Mitarbeiter von Robinhood im Anschluss jedoch nur 10k in den Fonds transferiert und den Rest für sich selbst abzweigt und das Unternehmen dann am nächsten Tag Insolvenz anmeldet, müssten Sie damit rechnen, nur 32k (10k aus dem Fonds und 22k aus der Anlegerentschädigung) zurückzuerhalten. Hätte Robinhood eine reguläre Banklizenz, sollten Sie hingegen die kompletten 100k erstattet bekommen. Ob für das Treuhandkonto bei Bank X die gesetzliche Einlagensicherung bestand, ist m.E. in diesem Fall unerheblich - es sei denn, die Bank hätte von den betrügerischen Vorgängen gewusst. Aber das müsste man erst einmal nachweisen können…
@Spooky78: In dem beschriebenen Szenario würde eine Einlagensicherung einer Vollbank auch nicht haften. denn zum Insolvenzstichtag liegen keine Gelder auf dem Konto und nur 10K Geldmarktfonds im Depot. Die unterschlagenen 90T€ sind jeweils nicht durch die Einlagensicherung gedeckt.
@ Roland: Das ist korrekt. Ich bin gedanklich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky78: Korrekt, aber nicht automatisch. Man muss den fehlenden Betrug erst gegenüber der Einlagensicherung nachweisen, dann wird er nachträglich noch erstattet. Standardmäßig geht die Einlagensicherung vom Kontostand am Tag der Insolvenzeröffnung aus. Stichworte sind dabei die Anerkennung des Schadensersatzanspruches als Einlageforderung. In diesen konstruierten Fall steht eine Vollbank besser da, als ein Finanzinstitut.