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Fragwürdige AGB bei HoistSpar

Fragwürdige AGB bei HoistSpar

Registriertes Community-MitgliedH. Cerny am 08.12.2025

Ursprünglich wollte ich eine Festgeldanlage bei Hoistspar machen, die Konditionen sind ja ganz gut. Die AGBs habe ich mir beim Anmeldeprozess etwas näher angesehen.
Darin behält sich Hoist vor, den Anlagebetrag an Dritte abzutreten. Umgekehrt wird aber dem Anleger verboten, seine Forderung bzw. sein Guthaben bei Hoist an Dritte abzutreten.
Weiterhin behält sich Hoist vor, Informationen über den Anleger an x-beliebige Dritte weiterzugeben, und das ohne Zustimmung des Anlegers.
Bei denen werde ich niemals Kapital anlegen.

Registriertes Community-MitgliedRoland am 08.12.2025

Sollte Hoistspar die Gelder nicht selbst verwalten, was ich vermute, da sie nicht als Bank agieren in Schweden, sondern es bei einer anderen Bank hinterlegen, dann muss der Anlagebetrag an Dritte abgegeben werden. Es greift aber dennoch die schwedische Einlagensicherung von Hoistspar. Das ist dasselbe Modell wie Trade Republic in Deutschland gestartet ist, oder auch Klarna früher oder Rediem Capital jetzt noch arbeitet. Der Informationsweitergabe kann man später immer noch widersprechen, aber ich gebe zu, dass ist nicht sehr kundenfreundlich.

Dieser Post wurde am 09.12.2025 um 08:19 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedJens am 10.12.2025

Ich bin ein wenig verwirrt. Es ist doch eigentlich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedRoland am 11.12.2025

Hallo, es ist ein Unterschied, ob das Geld virtuell bei der Bank geführt wird und über Kredite ausgegeben wird. (Wobei die Kreditsumme immer die Einlagesumme übersteigt, da macht die Bank ihren Gewinn). Oder ob die Bank das Geld virtuell an eine verwahrende Bank als Treuhänder abgibt.

Registriertes Community-MitgliedJens am 11.12.2025

Hallo Roland, und was genau macht den Unterschied aus, aus Gläubigersicht?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 12.12.2025

Aus Gläubigersicht: Ich glaube keinen, aber der Gläubiger muss dem Treuhandmodell zustimmen zB via AGB.

Registriertes Community-MitgliedH. Cerny am 12.01.2026

Nach meinem Verständnis tritt Hoistspar als Bank ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedRoland am 13.01.2026

@H. Cerny: In Schweden gibt es ein Zwischending, ist aber durch die schwedische Einlagensicherung gedeckt.

Registriertes Community-MitgliedH. Cerny am 15.01.2026

@Roland
Was für ein Zwischending ist das denn?
Und entspricht das den Regularien der BaFin, sofern die bei Hoistspar überhaupt greifen?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 15.01.2026

@H. Cerny: BaFin ist nicht zuständig, sondern ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!