Ursprünglich wollte ich eine Festgeldanlage bei Hoistspar machen, die Konditionen sind ja ganz gut. Die AGBs habe ich mir beim Anmeldeprozess etwas näher angesehen.
Darin behält sich Hoist vor, den Anlagebetrag an Dritte abzutreten. Umgekehrt wird aber dem Anleger verboten, seine Forderung bzw. sein Guthaben bei Hoist an Dritte abzutreten.
Weiterhin behält sich Hoist vor, Informationen über den Anleger an x-beliebige Dritte weiterzugeben, und das ohne Zustimmung des Anlegers.
Bei denen werde ich niemals Kapital anlegen.
Sollte Hoistspar die Gelder nicht selbst verwalten, was ich vermute, da sie nicht als Bank agieren in Schweden, sondern es bei einer anderen Bank hinterlegen, dann muss der Anlagebetrag an Dritte abgegeben werden. Es greift aber dennoch die schwedische Einlagensicherung von Hoistspar. Das ist dasselbe Modell wie Trade Republic in Deutschland gestartet ist, oder auch Klarna früher oder Rediem Capital jetzt noch arbeitet. Der Informationsweitergabe kann man später immer noch widersprechen, aber ich gebe zu, dass ist nicht sehr kundenfreundlich.
Ich bin ein wenig verwirrt. Es ist doch eigentlich normal, daß das Geld des Anlegers bisweilen an Dritte weitergegeben wird, in welcher Form auch immer. Verantwortlich ist (hoffentlich) immer die HoistSpar, daß das Geld auch zurückkommt, wer immer der Dritte ist. Oder lieg ich da falsch?
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Aus Gläubigersicht: Ich glaube keinen, aber der Gläubiger muss dem Treuhandmodell zustimmen zB via AGB.
Nach meinem Verständnis tritt Hoistspar als Bank auf, als was denn sonst? In deren AGB wird auch nicht von einer Hinterlegung gesprochen, sondern von Abtretung. Das ist ein bedeutender Unterschied!
Die schwedische Einlagensicherung tritt ganz bestimmt nicht für eine Firma ohne Banklizenz ein.
Und das Recht auf Datenweitergabe an x-beliebige Dritte ist zusätzlich höchst fragwürdig.
Aus irgendeinem Grund fällt mir dazu das Stichwort Wirecard ein.
@H. Cerny: In Schweden gibt es ein Zwischending, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Roland
Was für ein Zwischending ist das denn?
Und entspricht das den Regularien der BaFin, sofern die bei Hoistspar überhaupt greifen?
@H. Cerny: BaFin ist nicht zuständig, sondern allein die schwedische Aufsicht. Hoist Finance AB (publ) ist ein reguliertes Kreditmarktunternehmen, das der Aufsicht der schwedischen FSA unterliegt und gesetzlich durch den schwedischen Einlagensicherungsfonds abgesichert ist. Sie hat keine schwedische Vollbanklizenz. Dieses Konstrukt gibt es in Deutschland so nicht.