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Fragwürdige AGB bei HoistSpar

Fragwürdige AGB bei HoistSpar

Registriertes Community-MitgliedH. Cerny am 08.12.2025

Ursprünglich wollte ich eine Festgeldanlage bei Hoistspar machen, die Konditionen sind ja ganz gut. Die AGBs habe ich mir beim Anmeldeprozess etwas näher angesehen.
Darin behält sich Hoist vor, den Anlagebetrag an Dritte abzutreten. Umgekehrt wird aber dem Anleger verboten, seine Forderung bzw. sein Guthaben bei Hoist an Dritte abzutreten.
Weiterhin behält sich Hoist vor, Informationen über den Anleger an x-beliebige Dritte weiterzugeben, und das ohne Zustimmung des Anlegers.
Bei denen werde ich niemals Kapital anlegen.

Registriertes Community-MitgliedRoland am 08.12.2025

Sollte Hoistspar die Gelder nicht selbst verwalten, was ich vermute, da sie nicht als Bank agieren in Schweden, sondern es bei einer anderen Bank hinterlegen, dann muss der Anlagebetrag an Dritte abgegeben werden. Es greift aber dennoch die schwedische Einlagensicherung von Hoistspar. Das ist dasselbe Modell wie Trade Republic in Deutschland gestartet ist, oder auch Klarna früher oder Rediem Capital jetzt noch arbeitet. Der Informationsweitergabe kann man später immer noch widersprechen, aber ich gebe zu, dass ist nicht sehr kundenfreundlich.

Dieser Post wurde am 09.12.2025 um 08:19 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedJens am 10.12.2025

Ich bin ein wenig verwirrt. Es ist doch eigentlich normal, daß das Geld des Anlegers bisweilen an Dritte weitergegeben wird, in welcher Form auch immer. Verantwortlich ist (hoffentlich) immer die HoistSpar, daß das Geld auch zurückkommt, wer immer der Dritte ist. Oder lieg ich da falsch?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 11.12.2025

Hallo, es ist ein Unterschied, ob das Geld ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedJens am 11.12.2025

Hallo Roland, und was genau macht den Unterschied aus, aus Gläubigersicht?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 12.12.2025

Aus Gläubigersicht: Ich glaube keinen, aber der Gläubiger muss dem Treuhandmodell zustimmen zB via AGB.

Registriertes Community-MitgliedH. Cerny am 12.01.2026

Nach meinem Verständnis tritt Hoistspar als Bank auf, als was denn sonst? In deren AGB wird auch nicht von einer Hinterlegung gesprochen, sondern von Abtretung. Das ist ein bedeutender Unterschied!
Die schwedische Einlagensicherung tritt ganz bestimmt nicht für eine Firma ohne Banklizenz ein.
Und das Recht auf Datenweitergabe an x-beliebige Dritte ist zusätzlich höchst fragwürdig.
Aus irgendeinem Grund fällt mir dazu das Stichwort Wirecard ein.

Registriertes Community-MitgliedRoland am 13.01.2026

@H. Cerny: In Schweden gibt es ein Zwischending, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedH. Cerny am 15.01.2026

@Roland
Was für ein Zwischending ist das denn?
Und entspricht das den Regularien der BaFin, sofern die bei Hoistspar überhaupt greifen?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 15.01.2026

@H. Cerny: BaFin ist nicht zuständig, sondern allein die schwedische Aufsicht. Hoist Finance AB (publ) ist ein reguliertes Kreditmarktunternehmen, das der Aufsicht der schwedischen FSA unterliegt und gesetzlich durch den schwedischen Einlagensicherungsfonds abgesichert ist. Sie hat keine schwedische Vollbanklizenz. Dieses Konstrukt gibt es in Deutschland so nicht.