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Probleme bei Kündigung eines Tagesgeldkontos und fehlende Bankreaktion

Probleme bei Kündigung eines Tagesgeldkontos und fehlende Bankreaktion

Registriertes Community-MitgliedUlrich1 am 19.04.2025

eine einzige Katastrophe - versuche seit 1.3. das Tagesgeld (jeweils schriftlich) zu kündigen, es erfolgt keinerlei Reaktion der Bank, das Konto wird nicht geschlossen, Zinsen demzufolge nicht ausbezahlt. Hinweis der Schlichtungsstelle der Dt. Bundesbank: neben dieser unbedingt auch die BaFin informieren!
Nie mehr wieder, alles wirkt unseriös.

Anonymer PosterThomas16 (Gast) am 19.04.2025

@Ulrich versuche über folgendes Formular, bei mir hat es problemlos funktioniert:

https://ikanobank.de/kuendigung

LG
Thomas

Registriertes Community-MitgliedAAA am 23.04.2025

Habe mir echt Gedanken gemacht was auf mich zukommt wenn ich das Konto kündige, wegen der Kommentare hier.
Habe es aber doch gemacht mit Formular zwischen Freitag und Sonntag irgendwann. Gestern dann vorsichtshalber angerufen, ging völlig problemlos, bekam sehr nette Auskunft Antrag war bereits bearbeitet Konto bereits geschlossen und Geld schon angewiesen. Heute war es schon da incl. Zinsen. Alles super gelaufen.
Nur mal so, was kann auch gut laufen.
Allerdings habe ich vergessen meinen Freistellungsauftrag zu benden :( glaube ich zumindest, kann man das noch nachholen? Wisst ihr da mehr? Danke mit Grüßen

Besonders engagiertes MitgliedUli am 23.04.2025

Meines Erachtens kannst Du jetzt nichts mehr machen, das Konto ist geschlossen. Dir bleibt jetzt nur noch der Weg über die Steuererklärung.

Star der CommunityHans-Jürgen am 23.04.2025

@AAA
Da Dein Konto bei der Ikano Bank bereits geschlossen wurde und Du die Zinsen schon erhalten hast, ist die einfache Anpassung und Befristung des Freistellungsauftrages über das Online-Banking nicht mehr möglich.
Als ich dann heute einmal gesucht habe, wie es sich bei Kontokündigungen mit den Freistellungsaufträgen verhält, war meistens zu lesen, dass man die Freistellungsaufträge zusätzlich anpassen bzw. kündigen müsse. Aber ich habe auch bei whitebox, einem Vermögensverwaltungsunternehmen, in den FAQ eine interessante Auslegung gefunden:
"Wird mein Freistellungsauftrag bei der Konto-/Depotschließung automatisch gelöscht?
Bei einer Konto-/Depotschließung wird Ihr Freistellungsauftrag auf den verbrauchten Betrag herabgesetzt und bis zum 31.12. des laufenden Jahres befristet, sofern Sie keine weiteren Konten/Depots bei der flatexDEGIRO Bank AG führen. Somit können Sie den noch nicht verbrauchten Betrag im Jahr der Kontolöschung ggfs. bei einer anderen Bank stellen." (vgl. https://www.whitebox.eu/finanzwissen/faq/loeschung-freistellungsauftrag-bei-kuendigung )
Diese Vorgehensweise wäre m. E. eigentlich die optimale Lösung für alle vergleichbaren Fälle. Da das deutsche Steuerrecht aber vermutlich nicht so flexibel ist, ist das wohl nur Wunschdenken.
In Deinem Fall würde ich noch einmal telefonisch versuchen, mit der Ikano Bank abzuklären, wie Du den Freistellungsauftrag für dieses Jahr auf das notwendige Maß reduzieren und gleichzeitig zum Jahresende beenden kannst.
Alternativ könntest Du auch schriftlich um die Herabsetzung des Freibetrages auf die Höhe der erhaltenen Zinsen und gleichzeitig eine Befristung bis zum 31.12.2025 beantragen. Ob und wie man darauf reagieren würde, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Es wäre sicherlich auch für andere von Interesse, wenn Du über das Ergebnis Deiner Bemühungen berichten würdest.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedAAA am 24.04.2025

Nur als Rückmeldung zu meinem Problem mit dem Freistellungsauftrag, dazu habe ich gerade nochmal mit Ikano telefoniert, wieder sehr nett und hilfsbereit. Meinen FSA wurde geändert und angepasst. Problem gelöst.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 30.04.2025

@Hans-Jürgen,
die ING und die Consorsbank sind so flexibel.
Beispiel FSA über 500,00 € bis zum Jahresende erteilt, aber nur 490,00 € in Anspruch genommen, so passen diese Banken den FSA den 490,00 € bis Jahresende an.
Meine Erfahrung.

Registriertes Community-MitgliedMarco am 30.04.2025

Meines Wissens erhält das Finanzamt (seit 1999?) keinerlei Informationen über die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge. Es erhält von den Banken nur Informationen über die Höhe der tatsächlich freigestellten Beträge. Man kann also theoretisch problemlos auch Freistellungsaufträge erteilen, die in Summe bei mehreren 1000 Euro liegen, solange die dann freigestellten Beträge in Summe unter 1000 Euro bleiben. Sollte man natürlich aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht tun. "Zu hohe" Freistellungsaufträge bei Banken, bei denen man kein Kunde mehr ist, sind deshalb egal. Es interessiert in dem Fall nur die bei Kontoschließung freigestellte Summe.

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 30.04.2025

@Marco

"Meines Wissens erhält das Finanzamt (seit 1999?) keinerlei Informationen über die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge. Es erhält von den Banken nur Informationen über die Höhe der tatsächlich freigestellten Beträge."

Dem muss ich Dir leider widersprechen. Hatte gerade aktuell mit dem FA das Thema. Anleihenrückzahlung in ´22, FSA war unbefristet und und in `23 nicht von mir berücksichtigt worden. Post vom FA über zuviel gestellte Freibeträge in ´23 und Nachweis aller Kapitalerträge, auch jene die abgegolten wurden.