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IKB Anlagebetrag begrenzt auf 100.000 €, Text veraltet.

IKB Anlagebetrag begrenzt auf 100.000 €, Text veraltet.

Registriertes Community-MitgliedAnn am 05.04.2024

Die IKB hat seit einigen Monaten einen maximalen Anlagebetrag von 100.000 €, im Text steht jedoch noch „unbegrenzt”.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 05.04.2024

Danke Dir! Hiermit aktualisiert :-)

Anonymer PosterOlympias (Gast) am 12.06.2024

Die IKB hat seit kurzem die Anlagesumme auf 100.000 € begrenzt. Dies gilt auch für Gemeinschaftskonten von Eheleuten. Eheleute sind jeweils mit bis zu 100.000 € durch die Sicherungseinrichtung abgesichert. Die IKB bietet an, zusätzlich Einzelkonten für Eheleute zu eröffnen. Durch Anlage von Einzelkonten besteht meines Erachtens die Gefahr, dass diese Grenze überschritten wird und somit kein vollständiger Schutz durch die Sicherungseinrichtung besteht.
Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 12.06.2024

Die Einlagensicherung gilt immer pro Kontoinhaber und Bank und kann auch nicht von der Bank beliebig gewählt/geändert werden. Bei Gemeinschaftskonten gilt "2 Kontoinhaber, 1 Bank = 200.000 €". Bei zwei Einzelkonten gilt "2 Konten, 2 Kontoinhaber, 1 Bank = 100.000 € pro Konto". Kommt also aufs Gleiche raus :-)

Registriertes Community-MitgliedJackL am 16.07.2025

Merkwürdig, kenne ich von keiner anderen Bank. Was hier der Intention ist?

Star der CommunityHans-Jürgen am 16.07.2025

Die IKB gibt unter "Weitere Informationen zum IKB Festgeld" (dto. beim Tagesgeld) auf die Frage "Gibt es einen maximalen Anlagebetrag?" folgende Information:
"Für IKB Geldanlagen gilt ein maximaler Anlagebetrag in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde. Der maximale Anlagebetrag gilt insgesamt für alle IKB Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld, FestgeldFlex und Auszahlplan). Jedes einzelne Konto wird als eine eigene Kundenbeziehung geführt, unabhängig von der Anzahl der hinterlegten Kontoinhaber. Daher gilt für das Gemeinschaftskonto genauso wie für das Einzelkonto der maximale Anlagebetrag in Höhe von 100.000 Euro."
Das ist wirklich eine seltsame Regelung, da bei Gemeinschaftskonten der eigentlich durch die Einlagensicherung bei zwei Personen abgesicherte Anlagebetrag halbiert wird. Vielleicht wäre es aber möglich pro Person Einzelkonten zu eröffnen und die Zugriffsmöglichkeit für die andere Person über eine Kontovollmacht zu regeln.
VG Hans-Jürgen