Dass die Zinsen erst am Ende des 5-Jahres-Zeitraums ausgezahlt werden, hat noch einen weiteren Nachteil:Da sich die Zinsen am Ende der Laufzeit summieren, besteht die Gefahr, dass der Sparerfreibetrag bei Fälligkeitder Anlage überschritten wird und man im Rahmen der Veranlagung zur Zahlung von Kapitalertragsteuern herangezogen wird.Bei jährlicher Zinszahlung kann man den Sparerfreibetrag von 1000 € für Alleinsehende bzw. 2000 € für Eheleute / eingetr. Lebenspartnerschaften in jedem Jahr erneut in Anspruch nehmen.