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Nachgeschobener Rahmenvertrag der OLB Bank

Nachgeschobener Rahmenvertrag der OLB Bank

Registriertes Community-MitgliedAndreas1 am 15.10.2026

Ich war Kunde der Degussa Bank mit einem VL-Sparvertrag, einem Tagesgeld und einem kostenlosen Girokonto. Die Verträge sind fusionsbedingt auf die OLB Bank übergegangen.
Zwischenzeitlich forderte die OLB im Online-Bankung recht penetrant zur Umstellung auf ein neues (faktisch kostenpflichtiges) Kontomodell auf, was ich aber ignoriert habe.
Nach mehreren Jahren kam vor ein paar Tagen plötzlich ein etwas kryptischer Anruf der OLB, es fehle ein Rahmenvertrag, der schriftlich zugestellt werde und - so habe ich es verstanden - den ich unterschreiben solle. Ich habe betont, nichts an meinem Vertragsverhältnis ändern zu wollen. Auch die Frage nach werblicher Kommunikation habe ich verneint.
In der Postbox des Online-Bankings sind nun unter der Kontonummer des Girokontos zwei Dokumente ("vorvertragliche Informationen" und AGB/PLV) eingegangen, bei denen nichts zu unterschreiben ist, aber die Konditionen aller neuen Kontomodelle aufgeführt sind. Ich habe per E-Mail klargestellt, daß ich nichts an dem kostenlosen Konto ändern möchte, und um Rückbestätigung gebeten.
Das alles kommt mir sehr merkwürdig vor. Eigentlich möchte ich nur noch bis zum 1.1.2028 durchhalten, wenn der VL-Vertrag fällig wird (und die OLB sich hoffentlich an den von der Degussa Bank gebotenen Bonus erinnert, der das Angebot attraktiv machte), um dann die ganze Geschäftsbeziehung zu beenden.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit so einem kryptischen Anruf gemacht?

Registriertes Community-MitgliedproCentMart am 16.10.2026

keinen kryptischer Anruf bekommen,
aber den fehlenden Rahmenvertrag musste ich nun auch nachzeichnen. Vielleicht durch die neue APP(?)
Die Bedingungen sind gleich geblieben, hatte auch mehrfach nachfragen müssen.
Ist dein Giro-Konto tatsächlich komplett kostenlos, oder mit Bedingungen?
mW hatte die Degussa-Bank dies bereits im Sommer 2021 mit Einholung zur Zustimmung geändert. Und die OLB dann als Basis-Konto weitergeführt.

btw. vermutlich musst du gar nicht so lange auf die VL warten, rechne mal für nächstes Jahr damit. Aber der Bonus ist Vertragsbestandteil und dabei.

Registriertes Community-MitgliedEli am 16.10.2026

@Andreas1
Die Erhöhung oder Einführung von Gebühren für einen bestehenden Service ist zustimmungspflichtig,
d.h. ohne deine AKTIVE Zustimmung (nicht widersprechen ist nicht ausreichend bzw. ist eben keine aktive Zustimmung) darf/kann die Bank die Gebühren nicht ändern.
Allerdings hat sie theoretisch laut AGBs ein Kündigungsrecht, von dem natürlich keiner weiß, ob sie das dann evtl. irgendwann nutzen wird.

Ich habe die Zustimmung zur Einführung von Gebühren bei der Commerzbank seit April 2025 noch nicht erteilt (trotz relativ aufdringlichem Banner in der App, diversen Briefen und e-Mails),
und bisher hat sich weder jemand persönlich mit mir in Kontakt gesetzt, noch das Konto gekündigt. (Falls es zu dem Schritt kommt, wechsel ich mein Hauptkonto eben - wäre nach so langer Zeit zwar schade, aber auch kein Weltuntergang)
...Und nach inzwischen 1,5 Jahren bin ich echt gut geworden im ignorieren der Zustimmungs-Aufforderungen ;-)

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 17.10.2026

Ich hatte den Umzug Degussa - OLB auch mit ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedRoland am 17.10.2026

@Rüdiger: Gilt das bei vorzeitiger Kündigung noch als VWL oder wird nachträglich dann Steuern fällig?

Star der CommunityHans-Jürgen am 17.10.2026

@ Roland
Der Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen ist steuerpflichtiges Entgelt. Und die Zinsen, die jährlich auf die angelegten vermögenswirksamen Leistungen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen auch steuerpflichtig. Noch mehr Steuern fallen - auch bei einer vorzeitigen Beendigung eines VL-Vertrages - nicht an.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 17.10.2026 um 20:00 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRoland am 17.10.2026

@Hans-Jürgen: Das stimmt nicht ganz. Die Arbeitnehmersparzulage, also die staatliche Förderung über die ganze Laufzeit geht dabei flöten. Die Bank muss dies dem FA melden. Ich denke bei der nächsten Steuererklärung wird das FA das adressieren.

Star der CommunityHans-Jürgen am 17.10.2026

@ RolandDu hast natürlich recht, dass bei ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 18.10.2026 um 00:10 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 18.10.2026

@Roland , ja es wurden Steuern abgeführt bei Kündigung und Abwicklung des VWL.