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Freistellungsaufträge bei OpenBank jetzt über deutsche Filiale möglich.

Freistellungsaufträge bei OpenBank jetzt über deutsche Filiale möglich.

Anonymer PosterBrix20 (Gast) am 28.02.2025

Noch eine Ergänzung: Telefonisch wurde mir von der OpenBank mitgeteilt, dass über die deutsche Filiale nunmehr Freistellungsaufträge für das Finanzamt möglich seien und keine automatische Abführung der Steuer erfolge.

Registriertes Community-MitgliedRoland am 28.02.2025

Dennoch verbleibt die Bank in der spanischen Einlagensicherung, da es sich nur um eine Zweigniederlassung in Deutschland handelt.

Star der CommunityHans-Jürgen am 01.03.2025

Aufgrund der vorstehenden Information von "Brix20" habe ich diesbezüglich noch einmal alle Informationen auf der Homepage der Openbank gesichtet, ob irgendwo eine Aussage darüber getroffen wird, dass
a) die Bank die in Deutschland übliche Kapitalertragssteuer einschl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführt,
b) die Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages besteht und
c) zum Ende des Jahres die entsprechende Jahressteuerbescheinigung ausgestellt wird.
Zu all diesem Punkten enthält die Homepage keinerlei Information. Bzgl. der deutschen Steuerpflicht wird darauf hingewiesen, dass man dieses mit dem Steuerberater bzw. Finanzamt klären sollte. Es wird jedoch an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass auf das Vertragsverhältnis das deutsche Recht angewandt wird, sofern keine zwingenden anderen Regelungen bestehen. Ob dieses dazu führt, dass die unter a) bis c) aufgeführten Punkte von der Openbank zu erfüllen sind, kann ich nicht beurteilen. Eine diesbezügliche Klarstellung auf der Homepage wäre in diesem Falle aber wünschenwert.
Sollte jemand schon belastbare Erfahrungen gemacht haben, wie sich die Openbank zu den v. g. Punkten verhält, wäre eine Information hierüber sicherlich auch für andere Anleger/innen hilfreich. Außerdem könnte/müsste Stefan dann die Information zum Punkt "Steuern" ggf. entsprechend aktualisieren.
VG Hans-Jürgen