
Die Sparda-Bank Südwest hat heute für den 15.09.2025 eine Reduzierung des maximal einstellbaren Überweisungslimits für Inlandsüberweisungen auf 50.000 € pro Tag angekündigt (bisher: 500.000 €). Wer höhere Beträge transferieren möchte, muss diese künftig entweder über mehrere Tage verteilen oder einen gesonderten Service-Auftrag mit zusätzlichen Sicherheitsfragen einreichen.
Diesen von @Spooky78 kommentierten Anpassungen muss man als Kunde aktiv zustimmen.
Ich frage mich was passieren würde, hätte man eine Festgeldanlage (z. B. 12 Monate) laufen, und würde den Anpassungen nicht zustimmen.
Könnte von Seiten der Bank das Festgeld vorzeitig beendet bzw. gekündigt werden?
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Nachtrag am 07.06.2026:
Zum Kommentar von @Stefan Erlich vom 15.09.2025 sei ergänzt dass @FrankK1 seinen unangemessenen Beitrag zu meinem Post wieder gelöscht hat. Danke hierfür.
Ich bin mir sicher, das kann man auch netter schreiben @FrankK1. Wir sind hier ja eine Community, in der wir uns gegenseitig helfen und nicht ständig Vorwürfe machen wollen. Frag dich immer, ob du gerne so angesprochen werden willst. Lieben Dank fürs Mitmachen!
Lieber FrankK1,ich glaube, du verwechselst hier ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Bist du sicher, dass man diesmal nicht zustimmen muss? Die letzten Schreiben enthielten den Hinweis, dass die Bank bei Nichtzustimmung ggf die gesamte Kontoverbindung (fristlos?) kündigen darf. Das wäre aber echt übel, wenn man sein Hauptgirokonto von heute auf morgen verliert, nur weil man vergessen hat, rechtzeitig zuzustimmen… kann das wirklich so passieren und hat es schon jemand erlebt? Könnte man nicht rückwirkend zustimmen, bevor es zur Kündigung kommt?
@55510081: Kann es sein, dass eine Verwechslung Deinerseits vorliegt? Ausgangspunkt des Threads war, dass die Sparda-Bank Südwest die Überweisungslimits heruntergesetzt hat, wozu keine Zustimmung nötig war.
Ich vermute dass Du die Zustimmungserklärung zu "Entgelten und
Sonderbedingungen“ meinst, weil ab Oktober (aufgrund europäischer Vorgaben) neue gesetzliche Vorgaben bei Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro gelten.
Da muss man als Kunde der Sparda Südwest aktiv werden. Denn sonst gilt tatsächlich: "Haben Sie bis zum 30.10.2025 uns gegenüber die Zustimmung nicht erklärt, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung oder Teile davon zu kündigen."
https://www.sparda-sw.de/privatkunden/service/zustimmungserklaerung-erinnerung.html