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Zinsberechnung und Vergleich von Tagesgeldkonten im Forum diskutiert

Zinsberechnung und Vergleich von Tagesgeldkonten im Forum diskutiert

Registriertes Community-MitgliedHans Hofmann am 09.10.2024

Hallo Hans Jürgen,
Sie schreiben u. a. in Ihrem Kommentar vom 05.10.2024:
"Am Quartalsende muss ich dann nur die gezahlten Zinsen abziehen".
Man muss die Zinsen am Quartalsende nicht abziehen.
Ab 50.000,01€bis500.000,-€ist der Zinssatz 1,25%
Ich habe am 14.08.2024 (war der letzte Tag) noch 3,75% für ein Jahr erhalten.
Brutto bekomme ich 369,65€ Zinsen, Netto sind das 369,65€
Die 369,65€ abzuziehen, um auf einem anderen Tagesgeldkonto z.B. 3,30% zu erhalten, macht keinen Sinn.
Pro Quartal würde ich dann 1,89€ mehr an Zinsen erhalten (Brutto).

Einen schönen Tag noch
Hans Hofmann

Star der CommunityHans-Jürgen am 09.10.2024

@ Hans Hofmann
Es trifft natürlich zu, dass ich nicht verpflichtet bin, die Zinsen abzuziehen, da sie auch bei Überschreiten des Betrages von 50.000 € verzinst werden (mit zz 1,25%). Bis zum 30.06.2025 wird sich der Netto-Zinsertrag dann aber schon auf über 1.000 € ansammeln.
Da ich davon ausgehe, dass die Banken darauf spekulieren, dass man am Ende von Aktionszinszeiträumen oder hier bei Überschreiten der Betragsgrenze Gelder zu schlechteren Konditionen liegen lässt, stehe ich auf dem Standpunkt, schlecht verzinste Gelder i. d. R. immer zeitnah abzuziehen. Für mich ist das zwar kein großer Gewinn, aber, wenn jeder das Geld nicht zeitnah abzieht, für die Banken ein "Geschenk", das sich summiert und auf das sie vermutlich spekulieren.
Das mag aber natürlich jeder nach seinem Gutdünken entscheiden.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedUli am 09.10.2024

@Hans Jürgen,
da bin ich ganz bei Dir. Zurzeit ziehe ich die Zinsen ab und zahle sie bei der Consorsbank, 3,5 % ein.