Hallo Forum!
Younited bietet ja Anlagen mit Zinseszins. Nach einem Jahr habe ich jetzt die Zinsbestätigung mit Angaben des Zufluss der Zinsen erhalten. Diese wurden dem Anlagebetrag gutgeschrieben. Muss ich diese Zinsen jetzt bei der Steuer für des Zuflussjahr angeben oder erst bei Beendigung der Anlage nach zwei Jahren...?
Vielleicht hat ja jemand schon mal eine solche Situation gehabt und kann mir da Infos geben...
Freundliche Grüße
Hallo Atzerix hatte das bei der kroatischen "Banka Kovanica". Das was Du offenbar hast ist nur eine interne Bestätigung an Dich, das die Zinsen ausbezahlt wurden. Am Ende der Laufzeit bekommst Du dann eine Zinsbescheinigung über den gesamten Zinsertrag, den Du in der Steuererklärung angibst. Zwei Jahre Festgeld: Gehe davon aus 2022 angelegt. - Erste Zinszahlung heuer 2023. Zweite Zinszahlung 2024. Zinsbescheinigung für beide Jahre gesamt in Steuererklärung 2025 angeben. Viele Grüße!
@BlackyDanke für Deine Info... Was mich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Wäre übel, wenns am Ende der Laufzeit wäre. Stelle dir mal vor du legst 25000€ mit 4,5% für 10 Jahre an und darfst nach 10 Jahren (mindestens) 10000€ versteuern und die 9 Jahre davor ist der Freibetrag zu 100% verpufft. Du bekommst ja ohnehin eine Steuerbescheinigung spätestens Ende März 2024 und da stehts ja dann drin ob und wieviel in 2023 abgezogen oder mit dem optionalen Freibetrag verechnet wurde.
Zinszahlung am Ende einer langen Laufzeit haben früher erfolgreiche Selbständige manchmal gewählt, um die Versteuerung von Einnahmen zeitlich zu verschieben. Dadurch war bei geschickter Wahl eine Glättung der zu versteuernden Einnahmen zu erreichen.
Beispiel: Jemand hatte im Jahr 2000 hohe Einnahmen und erwartete in den Folgejahren bis 2005 hohe Einnahmen und ab 2008 geringe Einnahmen. Er konnte ein Anlageprodukt wählen, dass erst am Ende der Laufzeit, z. B. im Jahr 2010 den Zins steuerwirksam gut schreibt. Die Anlagen hatten oft die Bezeichnung abgezinst.
Damit konnte man gute Ergebnisse erzielt. Das System ist legal und bedarf relativ komplizierter Abschätzungen der Einkommensentwicklung. Es kann dabei auch passieren, dass man sich verschätzt. In der Regel hat es aber gut funktioniert. Heute sind solche Anlagen wohl eher selten.
Die Zinsen müssen in dem Jahr versteuert werden, in dem sie fließen, der Tag der die Auszahlung ist nicht relevant. Deine Zinsen wurden, wie ich das verstehe, ja wieder mit angelegt, wodurch ein Zinseszinseffekt entstand.
Deshalb sind die Banken verpflichtet, bis Mitte ~ Ende März jedem eine Zinsbescheinigung zu zusenden.
@JojoAber genau das ist bei der pbb-direkt der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Fred
Das erscheint mir im Moment am logischsten... War auch meine Vermutung da der Zinszufluss mit Angabe des Jahres bescheinigt wurde...
Bei Younited Credit auf Weltsparen steht Gutschrift jährlich, Auszahl am Ende. Bei pbb beides jährlich. Oder gehts um DIREKTanlage, die anders ist?
Das Thema hatten wir schon mal, es ging um den Unterschied Zinsgutschrift und Zinsauszahlung. Ersteres bedeuted ja Zinseszins, jährliche Besteuerung und Auszahlung am Laufzeitende. Zweiteres heißt es werden jedes Jahr Zinsen ausbezahlt und stehen zur Verfügung, der Anlagebetrag verändert sich nicht.
Bzgl Gutschrift kam von irgendjemandem der Einwurf, daß es im Extremfall kompliziert werden könnte. Annahme einer 5 jährigen thessaurienden (Zinsenzins) 10000€ / 4% Anlage mit jährlicher Zinsgutschrift, die versteuert wird. Nach 3 Jahren hat man 3 x 400€ versteuert, also über 300€ von 1200€ (fiktivem) Ertrag und die Bank geht hopps. Die Einlagensicherung greift und zahlt 10000€, nicht aber die Zinsen. ZUSÄTZLICH wurden Steuern auf einen Zinsertrag gezahlt, der gar nicht erfolgt ist. In so einem Fall könnte ich mir vorstellen, daß das im Folgejahr vom Finanzamt zurückgezahlt wird. Der Fall ist aber wohl eher Theorie.
Korrektur....bissl mehr als 3x400€ versteuert, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Atzerix, hab eben meinen Bankordner gezückt. Also bei der kroatischen Banka Kovanica war die Besteuerung - am Ende der Laufzeit -. Somit ist bei Deinem Festgeld der Zinertrag tatsächlich - Jeahrlich - zu versteuern! Wird also bei der nächsten Bescheinigung Deiner Kapitelerträge von Weltsparen aufgeführt.
Abschließend ergänzend die Zusammenfassung der Rechtsgrundlage zu diesem Komplex :
-Wann entsteht Kapitalertragssteuer (KapESt) ?
> Die KapESt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem Kapitalerträge dem
Gläubiger "zufließen".In diesem Zeitpunkt hat der Schuldner der
Kapitalerträge oder die die Kapitalerträge auszahlende Stelle den
Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers vorzunehmen (§ 44 Abs. 1
Satz 2 EStG).
-Was ist der Entrichtungszeitpunkt für die KapESt ?
> Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 EStG.
Zinsen fließen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen dem Stpfl.
nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG in dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich
gehören. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Jahr,
in dem sie zahlbar, d.h. fällig sind, unabhängig davon, für welchen
Zeitraum die Zinsen gezahlt werden oder wann die Gutschrift tatsächlich
vorgenommen wird. (Auch bei auf- und abgezinsten Kapitalforderungen
ist für den Zufluss nicht der Zeitraum maßgebend, für den die Zinsen
gezahlt werden, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit.)
Fazit: Der Zinsertrag ist bei der Steuererklärung des Zufluss-Jahres
anzugeben. (Unabhängig davon, für welchen Zeitraum die
Zinsen gezahlt werden oder wann die Gutschrift tatsächlich
vorgenommen wird (s.o.). )
(Öffentliche Quelle: Bundesministerium der Justiz https://www.gesetze-im-internet.de/...)
Anm.: Werden die Zinserträge für das Zufluss-Jahr nicht fristgerecht erklärt,
besteht für des Finanzamt die Option einer Verzugszinsen-
Berechnung.
@Bert57Korrigieremich bitte wenn ich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ihr könnt hier nicht anfangen deutsches, europäisches, internationales (Finanz)Recht gleichzusetzen. Jeder Wirtschaftsraum versteuert individuell anders. In Deutschland sind die Banken verpflichtet unmittelbar die Steuern auf Kapitelerträge abzuführen. In anderen Ländern gilt: "Andere Länder andere Sitten!" . - Ich lege seit rund 10 Jahren innerhalb Europas an und finde es jedes Jahr super-spannend meine Steuererklärung (die ich selbst mache) zu erstellen... - Zeile sowieso der Kap im Inland versteuert... Im Ausland, unversteuert usw.
@Blacky
Das kommt ja noch dazu, es ist die frz. Younited Bank, die ja auch keine Steuer abführt. Wenn es so wäre hätte ich mir ja die ganze Frage sparen können.
Es wird nächstes Jahr auch meine erste Steuererklärung überhaupt...
Atzerix, wenn sich hier am SELBEN Tag jemand selbst als Anlagen-Novizie bezeichnet aber nur wenige Stunden andere über Steuerrecht informieren möchte, dann Frage ich mich wirklich... - Genauso verhält es sich wenn jemand nur das Beste Rating einer Bank und Landes (bei Weltsparen) wählt und natürlich möglichst nur deutsche Geldanlagen aussucht, um für sich selbst das eigene Risiko zu minimieren, - aber sich im Gegenzug über eine mögliche Pleitenangst anderer bzgl. Banken lustig macht. ... Auch in Bezug auf Krisen und Kriege. - Jeder hat einen anderen Blickwinkel (Alter, Ängste, Werdegang, Lebenserwartung, Vermögenswerte, Erfahrungen, Ziele, Vergangenheit usw.) Ich war bis Herbst 1987 freiberuflicher Finanzmakler und hab das hingeschmissen als sich das Flaggschiff in den Konditionen (ein Fond: Mischung aus Bankeinlage und Lebensversicherung ) rapide verschlechterte. Diese Bank stieg aus und ich auch, - weil ich NIEMANDEN bescheissen und mir selbst jeden Tag in die Augen sehen wollte. Schönen Abend!
@Atzerix
Die pbb bietet diese zwei unterschiedlichen Vertragskonditionen an:
"Zinszahlung":"Die Zinsen werden jährlich gutgeschrieben."
Das ist das steuerrelevante "Zufluss- (Erklärungs-) Jahr".
("Die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem
Jahr, in dem sie zahlbar, d.h. fällig sind.")
"Zinseszinseffekt": "Die Zinsen werden jährlich bis zum Ende des Anlage-
zeitraums zusammen mit dem Anlagebetrag wieder-
angelegt. Eine Versteuerung der Zinsen findet erst am
Ende der Laufzeit statt. Ein eingereichter Freistellungs-
auftrag wird selbstverständlich berücksichtigt."
(Die KapESt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem Kapital-
erträge dem Gläubiger "zufließen". In diesem Zeitpunkt
hat der Schuldner der Kapitalerträge oder die die
Kapitalerträge auszahlende Stelle den Steuerabzug für
Rechnung des Gläubigers vorzunehmen.")
Das Laufzeitende ist hier das steuerrelevante "Zufluss-
(Erklärungs-) Jahr".
("Die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt sich nach
dem Jahr, in dem sie zahlbar, d.h. fällig sind.")
Die pbb bietet also hier zwei unterschiedliche Vertragskonditionen an bei denen der Anleger selber berechnen und entscheiden muss welche Variante für ihn im Hinblick auf "Zinszahlung", "Zinseszinseffekt" und steuerliche Handhabung die vorteilhaftere/ertragreichere Variante ist.
Moin...Bei der ppb werden in beiden Fällen jedes ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Bert
Es geht hier aber nicht um die pbb, sondern um die frz. Younited...
Siehe mein Kommentar vom 28.10., 21.26 Uhr...
I'm sorry, Atzerix,
dann hätte ich wohl Deinen Kommentar:
29.10.2023 - 17:49 UhrLink
@Bert57
Korrigieremich bitte wenn ich danebenliege, aber widerspricht sich das nicht mit der Anlage der pbb-direkt...
"Bei der Variante ´Zinseszinseffekt´ findet eine Versteuerung der Zinsen erst am Ende der Laufzeit statt."
missverstanden...Viele Grüße!