
In einigen Forenbeiträgen wurde es zwar schon erwähnt, aber von KA noch nicht entsprechend auf den diversen Seiten angepasst:
Die ABK Allgemeine Beamten Bank AG wurde in 01/2025 durch die Berliner Volksbank eG erworben und wird seitdem im Konzern der Berliner Volksbank „im Rahmen einer Zwei-Marken-Strategie“ fortgeführt (https://www.berliner-volksbank.de/meine-bank/presse/berliner-volksbank-schliesst-erwerb-der-abk-ab.html).
Im Zuge des Eigentümerwechsels erfolgte zum 01.10.2025 ein Wechsel des Einlagensicherungssystems – von der bisherigen Mitarbeit am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. zum Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die ABK Allgemeine Beamten Bank AG ist seitdem der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen (https://www.abkbank.de/Einlagensicherung). Da es sich weiterhin um zwei rechtlich selbstständige Banken handelt, wird der Entschädigungshöchstbetrag von 100.000 EUR weiterhin je Kreditinstitut gelten, also jeweils für die ABK und die Berliner Volksbank.
Ferner wurde der Verwaltungssitz in die Friedrichstraße 194 – 199 in 10117 Berlin verlegt (https://www.abkbank.de/Presse und https://www.abkbank.de/impressum)
@Stefan Erlich m.d.B. um Korrektur, danke!