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BBBank Vermögensverwaltung mit 50 € Bonus

BBBank Vermögensverwaltung mit 50 € Bonus

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 04.11.2026

Depoteröffnung i.V.m. Vermögensverwaltung Geldprämie 50€

Die BBBank bietet seit dem 02.01.2025 eine Geldprämie von 50€ für eine Depoteröffnung in Verbindung mit einer Vermögensverwaltung an. Sie erhebt eine jährliche Servicegebühr in Höhe von 1,05% inkl. USt. Der Vermögensverwaltungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist für den Kunden fristlos kündbar.

Auszug Website: „Voraussetzung Prämie: 50,– Euro gilt ausschließlich für die Eröffnung eines neuen Stammdepots in der BBBank Vermögensverwaltung. Die Anlage einer weiteren Strategie in der BBBank Vermögensverwaltung ist nicht prämienberechtigt. Die Auszahlung kann bis zu 8 Wochen nach Erfüllung der Voraussetzungen dauern und erfolgt auf das hinterlegte Abbuchungskonto in der BBBank Vermögensverwaltung. Änderungen, Anpassungen oder die Einstellung des Angebots bleiben vorbehalten; Beginn der Aktion: 02.01.2025. Diese Prämie stellt eine sonstige Einnahme gemäß § 22 Nr. 3 EStG dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss.“

Die BBBank hat, wie bei genossenschaftlichen Instituten üblich, den Partner Union Investment in die Depotführung eingebunden. Ich sehe hier die Möglichkeit bei einem grundlegenden Interesse an einem Wertpapierdepot und/oder einer Geldprämie zuerst eine Vermögensverwaltung der BBBank zu beauftragen; die Auflage der Prämie zu bedienen und kurzfristig den Vermögensverwaltungsvertrag fristlos zu kündigen. Eventuell kann das eröffnete Wertpapierdepot unter anderen Vertragsbedingungen mit Selbstverwaltung bestehen bleiben oder ein Neues wird eröffnet. Vorhandene Wertpapiere könnten im Hause verbleiben oder unmittelbar übertragen werden. Eine volumenabhängige Erstanlagestrategie konnte ich mangels Bezugsdokumenten (toter Link) nicht ausfindig machen. Auf der Website lässt sich mit „Großes Anlagespektrum mit globaler Ausrichtung ab 25,- Euro Sparrate“ nur eine niederschwellige Hürde erahnen.

Wer beabsichtigt ein z.B. Tagesgeldkonto zu beantragen, kann ergänzend gleich die Prämie für die Vermögensverwaltung mitnehmen.


Angebot unter https://www.bbbank.de/privatkunden/geldanlage/vermoegensverwaltung.html

Preis- und Leistungsverzeichnis siehe unter Nr. 8.3.1 / Seite 30 unter https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/Kundeninformationen-Onlinepdf

Dieser Post wurde am 05.11.2026 um 07:39 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRoland am 05.11.2026

@Markus: Danke für die ausführliche Information, aber warum sollte man sich darauf einlassen? für 50 Euro? Dafür ist der Aufwand echt zu hoch für ein vergleichweise wenig interessantes Produkt.

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 05.11.2026

@Roland
Der geneigte regelmäßige Forumsleser könnte vermuten, daß die Nutzer Roland und Markus gerne selbstständig und eigenverantwortlich über ihre Anlageklassen verfügen möchten. In meinen Fall kann ich diese Vermutung bestätigen. Eine Vermögensverwaltung bei überschaubarem und steuerrechtlichen unkompliziertem Vermögen ist pure Geldvernichtung. Bei Stiftungen und Familienvermögen über viele Anlageklassen hinweg, mag das vielleicht anders aussehen. Diese Zielgruppe wird vermeintlich hier nicht mitlesen. Ich bin weder Kunde noch Mitglied der BBBank und nehme von dem Angebot der Vermögensverwaltung durch die BBBank Abstand.

Auf der anderen Seite sehe ich für Unerfahrene, Übervorsichtige oder geistig Eingeschränkte (nicht abschätzend wertend!) eine Möglichkeit erste Wertpapiererfahrungen zu sammeln. Gerade in Bezug auf die in anderen Fäden aufgezeigten besonderen hinderlichen Eigenschaften einer Erkrankung, Behinderung oder das natürliche Altern, kann für diese Zielgruppe eine niederschwellige Vermögensverwaltung in Frage kommen. Habe ich mich erst mit Wertpapierkaufbelegen, Quartalsberichten, Vorabpauschalen, Dividendenausschüttungen und Weiterem auseinandergesetzt, sind erste Berührungsängste abgebaut. Der Wechsel zu einem selbstverwalteten und folglich günstigerem Depot ist nun ein einfacher Schritt. Falls der Vermögensverwalter eine sechsstellige Vermögenseingangshürde auferlegt, sind die 50€ Geldprämie natürlich Käse. Das Institut macht sich unglaubwürdig, falls es z.B. Vermögen erst ab 250.000€ betreut und mir schließlich 50€ auszahlt.


Für eine Rendite von 50€ müsste ich bei meiner Hausbank ein Tagesgeld über 6.666,67€ für 12 Monate halten. Ist auch ein genossenschaftliches Institut. Die unterscheiden sich in der Regel mit ihren ca. 30 v.H. des 3-Monats-Euribor Zinssätzen nicht.

Ferner würde die Geldprämie, vorbehaltlich erfolgter Feststellung sonstiger Einkünfte im Sinne des §22 Abs. 3 EStG in Verbindung mit einem eventuellen zu erfolgenden Härteausgleich nach §46 Abs. 3 u. 5 EStG, mit dem persönlichen Grenzsteuersatz festgesetzt. Der Altersentlastungsbetrag ab 64 Jahren wird ebenfalls beim Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt. Dann werden aus 50€ schnell mal nur noch 34€, im äußersten Fall 27,50€.

Dieser Post wurde am 05.11.2026 um 09:36 Uhr geändert.