Ich bin aktuell bei meiner Steuerklärung und habe überlegt, ob das Cashback in irgendeiner Form steuerlich relevant ist. Ich weiß, dass es nur um einen kleinen Betrag geht.
Aber wie ist das Cashback zu sehen, als "normaler Rabatt" oder als irgendeine Vergütung für was auch immer?
@ Sternchen: Die verschiedenen Fälle, in denen Casback steuerpflichtig ist oder nicht, sind hier recht kompakt und verständlich dargestellt:
https://finanzgorillas.de/ist-cashback-steuerpflichtig-das-musst-du-beim-finanzamt-beachten/
Da es sich nicht um eine Prämie handelt und sofern die getätigten Käufe privater Natur waren, würde ich aufgrund der unter dem Link erwähnten Konstellationen annehmen, dass die Cashback-Zahlungen als nachträgliche Preisnachlässe zu werten und somit für gewöhnlich steuerfrei sind.
@Spooky78: Preisnachlässe können nur vom Händler/Verkäufer gewährt werden. Dies sind Boni der Bank, daher meiner Meinung nach wie Prämien und andere Bonuszahlungen zu versteuern.
@ Roland: Boni wären z.B. Prämien für die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich sehe das BBVA Cashback auf privat getätigte Kartenumsätze genauso wie @Spooky78 als eine nachträgliche Minderung privater Ausgaben an.
Durch maximale Ausschöpfung der monatlichen Kartenumsätze wird sich das Cashback bei mir persönlich auf 12 Monate x 7,50 EUR = 90,00 EUR belaufen und ich werde diese NICHT in der Steuererklärung der zwei betreffenden Steuerjahre angeben.
Edit: Meine Erklärung für das Steuerjahr 2025 ist sogar schon "erfolgreich" durch, also ohne diesbezügliche Rückfragen oder Beanstandungen seitens der Finanzverwaltung.
Grüße
Matteo
Cashbacks vom Händler sind nachträgliche Rabatte. Cash Backs von der Kreditkarte oder der Bank sind in meinen Augen „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Hier greift eine jährliche Freigrenze von 256 Euro. Das Finanzamt kann bei Nichtangabe von Einnahmen auch nicht prüfen. Das würde erst im Rahmen von Kontrollmitteilungen erfolgen. Ich denke das ist hier eine Laien Diskussion. Solange kein Steuerberater teilnimmt, daher müssig.