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Festlegung des Folgezinses beim BBVA Girokonto bis Ende März 26

Festlegung des Folgezinses beim BBVA Girokonto bis Ende März 26

Star der CommunityChris am 07.01.2026

Auf der Website der BBVA heißt es seit heute:

"Nach Ablauf deines anfänglichen Aktions-Zinses (z. B. 3 % p. a. für 6 Monate) erhältst du eine variable Verzinsung. Diese wird quartalsweise angepasst und vorab kommuniziert. Beispiel: Kund*innen, deren Aktions-Verzinsung im Februar 2026 endet, erhalten bis zum 31.03.2026 einen Bruttozins von 2 % p. a., was derzeit dem Einlagenleitzins der EZB entspricht.

Weiter unten auf der Seite wird dies ähnlich erläutert:

"In den ersten 6 Monaten nach der Kontoeröffnung beträgt der Bruttozinssatz 3 % p. a. Nach diesen ersten 6 Monaten wird das Guthaben für eine Frist von 5 Jahren ab Kontoeröffnung mit einem Zinssatz von 25 % des Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität verzinst. Der Zinssatz wird quartalsweise angepasst und liegt derzeit bis zum 31.03.2026 bei 2 % p. a."

Dieser Post wurde am 07.01.2026 um 15:24 Uhr geändert.
Star der CommunitySpooky78 am 07.01.2026

@ Chris: Die Formulierung der BBVA erscheint mir missverständlich: Wenn die Verzinsung zu „25 % des Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität“ erfolgt und besagter Zinssatz aktuell 2,00 % beträgt, dürfte es dann nicht eigentlich nur 0,50 % (= 1/4 von 2 %) Zinsen auf das Girokonto geben?

Star der CommunityHans-Jürgen am 07.01.2026

@ Spooky78
Die BBVA hätte zur Klarstellung vor Deinem Zitat noch das Wort "mindestens" einfügen müssen. Da jetzt wohl die ersten Zinsgarantien auslaufen, hat man jetzt folgende Regelung im Preis- und Leistungsverzeichnis angewandt: "Die Bank behält sich jedoch das Recht vor, in jedem Referenzquartal einen Vorzugszinssatz von bis zu 100 % des Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität anzuwenden, der wie oben beschrieben berechnet wird."
(vgl. https://www.bbva.de/content/dam/public-web/alemania/documents/general/rechtliche-dokumente/konto-und-debitkarte/preis-und-leistungsverzeichnis.pdf unter Zinssätze)
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 07.01.2026 um 15:42 Uhr geändert.
Star der CommunityChris am 07.01.2026

@Spooky78Ich verstehe das so, dass normalerweise ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 07.01.2026 um 15:43 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 07.01.2026

Ich denke, die BBVA hat eine gute Vorstellung davon, wie viele ihrer Kunden (nur) wegen der 3% Zinsen dort eingestiegen sind und weniger wegen der anderen gebotenen Leistungen. Wer nur wegen der Zinsen dort ist, wird bei 0,5% wahrscheinlich weiterziehen.

Star der CommunitySpooky78 am 07.01.2026

@ Hans-Jürgen & Chris: Danke für die Aufklärung. So wie es im PLV beschrieben ist, ergibt es deutlich mehr Sinn.
Wie schön jedoch, dass die Bank sich „das Recht vorbehält“, sich nicht an die von ihr selbst auferlegten Regeln zu halten, zu denen sie niemand gezwungen hat. Sie könnte auch gleich schreiben: „Nach Ablauf der Zinsgarantie legen wir nach unserem Belieben einen neuen Zinssatz fest“, aber die Einbeziehung der EZB lässt das Ganze doch gleich viel seriöser und kalkulierbarer wirken. Die einzige „Garantie“, die man als Kunde weiterhin hat, ist die Zusicherung, dass man die nächsten 5 Jahre mindestens 1/4 des EZB-Zinses erhält. Das könnten dann aber theoretisch auch Negativzinsen sein, falls die EZB ihren Zinssatz ebenfalls soweit absenken sollte. Schließlich handelt es sich hierbei um ein Giro- und nicht um ein TG-Konto, bei dem solche „Strafzinsen“ bekanntlich mittlerweile höchstrichterlich untersagt sind. Diese „Garantie“ ist somit nicht allzu viel wert.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 07.01.2026

In der Tat eine ungewöhnliche Regelung :-) Das macht die Darstellung des Bestandskundenzinses hier natürlich nicht unbedingt einfacher. Oder würdet ihr es für gerechtfertigt halten, hier einfach die 2 % als BK-Zinssatz anzuzeigen?

Registriertes Community-MitgliedLebenslust am 07.01.2026

Hallo, ich würde Sagen einfach 3% Neukunden für ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 07.01.2026

Ich würde auch die 2% als Bestandskundenzins ausweisen. Dann müssen wir allerdings quartalsweise schauen, ob bzw. wie er angepasst wird.
Alternativ könnte man die 0,50% in den Vorbemerkungen auch als Mindestzins deklarieren, den die BBVA gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis quartalsweise abweichend auf bis zu 100% der Einlagefazilität bei der EZB erhöhen kann.
Ich wäre trotzdem für Ersteres.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 08.01.2026 um 00:39 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 07.01.2026

Wenn es momentan 2% Folgezins sind, würde ich auch dafür plädieren, diesen so anzugeben. Beim Bestandskundenzins gilt ja so gut wie immer, dass der variabel ist, also dass man nicht sicher sein kann, wie lange der dann tatsächlich gilt.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 08.01.2026

Top, habe ich entsprechend auch genau so umgesetzt :-)

Star der CommunityHans-Jürgen am 08.01.2026

Hallo Stefan!
Dass Du den aktuellen Folgezins angepasst hast, finde ich sehr gut. Du solltest dann aber auch die Vorbemerkung noch etwas modifizieren.
VG Hans-Jürgen

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 08.01.2026

Ui, stimmt! Wie immer danke für die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityChris am 15.01.2026

Auf der spanischen Webseite der BBVA steht heute ein Artikel, in dem es u. a. um den Neukunden- und Folgezins beim deutschen BBVA-Girokonto geht.

Es liest sich in dem Artikel für mich so, dass die Bank vorerst weiterhin die derzeitigen Neukundenkonditionen in Deutschland anbieten will, denn da heißt es

"Auch das Angebot für Neukunden bleibt unverändert und stellt weiterhin ein hart umkämpftes Angebot auf dem deutschen Markt dar: Neukunden profitieren bei Kontoeröffnung derzeit von 3 % effektivem Jahreszins sowie 3 % Cashback während der ersten sechs Monate."

https://www.bbva.com/es/economia-y-finanzas/bbva-alemania-lanza-su-primer-tipo-de-interes-variable-a-largo-plazo-del-2-tae/

Dieser Post wurde am 15.01.2026 um 12:22 Uhr geändert.
Anonymer PosterMichel. (Gast) am 15.01.2026

Die BBVA soll lieber mal ihre Versprechen einhalten,

0,25 % Extrazinsen zu zahlen, wenn einen Monat lang 10.000 € gehalten wird und

0,25 % Extrazinsen zu zahlen, wenn man jemanden wirbt, der dies auch tut.

Ich habe bis heute nichts von den Extrazinsen gesehen!

BBVA = Lügenbank

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 15.01.2026

@Michel. : Hast Du Dich mal offiziell bei der BBVA beschwert? Falls nein, solltest Du das tun, bevor Du hier von einer "Lügenbank" schreibst.
Du kannst dann z. B. per Mail sachlich ;-) argumentieren und prüfen lassen, ob Dein Anspruch mit den 0,25% Extrazins (aus Sicht der Bank) gerechtfertigt ist. Hier der Link:
https://www.bbva.de/allgemein/beschwerden.html

P.S.: Ich habe es übrigens schon im Oktober 2025 getan und nach einer Woche eine fundierte Antwort erhalten.

Registriertes Community-MitgliedMike3 am 12.02.2026

Moin Zusammen, also bei mir hat es mit den 0,25% ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMoorgeist am 05.03.2026

Moin,
eine aktuelle Mitteilung der BBVA, obwohl die 6 Monate nach Kontoeröffnung am 11.3.26 enden:
"Wir mochten dich daran erinnern, dass dein Guthaben auf deinem Konto bis zum 31. Marz 2026 weiterhin mit 3% p. a. verzinst wird.
Und was passiert danach?
In den nächsten Tagen erhältst du eine Nachricht mit allen Details zu den Konditionen, die für das nächste Quartal gelten."

Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 16.03.2026

Und was passiert danach (wenn die 3% enden)?
Ich bekam heute diese E-Mail:

Vom 1. April bis 30. Juni 2026 erhältst du bis zu 2,50% Zinsen p. a. auf dein Guthaben bis 500.000 € (Girokonto und Sparbox), wenn du eine dieser Bedingungen erfüllst:

Gehalts- oder Renteneingang bei BBVA
oder 1.500 € monatlicher Karteneinsatz

Wenn keine der beiden Bedingungen erfüllt wird beträgt der Zinssatz für das gesamte Guthaben 2% ab einem durchschnittlichen Guthaben von 10.000 Euro bzw. 1,50% wenn das durchschnittliche Guthaben darunter liegt.

Kurze Zeit später kam eine zweite E-Mail:Korrektur: Dein Zinssatz von 3 % p. a. bleibt wie vereinbart bestehen.

So ist es auch korrekt da aktuell noch die 1-jährige Zinsgarantie läuft.

Dieser Post wurde am 16.03.2026 um 23:12 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 16.03.2026

"BBVA

Hallo [DennisG.]
bitte ignoriere unsere E-Mail zur variablen Verzinsung, die dich heute erreicht hat. Bei unserem Versand hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen und du kannst die Nachricht einfach löschen.

Wir möchten dir hiermit bestätigen: Dein attraktiver Zinssatz von 3 % p. a. gilt für dich weiterhin ganz regulär bis zum vereinbarten Datum.

Hinweis: Ein eventueller Extra-Zins aus der ‚Freunde werben‘-Aktion gilt selbstverständlich zusätzlich zu diesen 3 % p.a. und bleibt unverändert bestehen.

Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen und wünschen dir noch einen schönen Abend."