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Legitimationsprobleme bei der BBVA für EU-Bürger in Deutschland bei Ausweisnutzung

Legitimationsprobleme bei der BBVA für EU-Bürger in Deutschland bei Ausweisnutzung

Anonymer PosterAlberto (Gast) am 01.07.2025

Als EU-Burger mit Wohnsitz in Deutschland wurde mein Ausweis (gültig innerhalb der ganze EU) abgesagt und von Reisepass verlangt zur Legitimation. Ist das akzeptabel?

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 01.07.2025

Das ist oft üblich.
Es wird entweder
ein deutscher Personalausweis verlangt (auf dem steht auch die Meldeadresse)
oder
ein Reisepass plus eine Meldebescheinigung (zur Verifikation der Meldeadresse)

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 02.07.2025

Generell sollte eigentlich ein Ausweis ausreichen. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer Postermacaco (Gast) am 15.10.2025

Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig und verstößt gegen die Rechte von EU-Bürger. Gemäß den EU-Vorschriften und dem deutschen Zahlungskontengesetz (ZKG) ist ein nationaler Personalausweis von EU-Staaten ein gültiges Dokument zur Identitätsprüfung. Die ausschließliche Forderung eines Reisepasses stellt eine unzulässige und diskriminierende Praxis dar. Laut BBVA ist das bisher aus technischen Gründen nicht möglich und sie arbeiten daran. Ich habe das der BaFin gemeldet.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 17.10.2025

Ich frage mich bei so etwas immer, mit was man mehr erreicht:

Tor 1) Der Bank fern bleiben und dem Kundenservice melden, dass man der Bank wegen der Ausweisthematik fern geblieben ist, in der Hoffnung, dass es dort irgendwo bei der Bank bei einem sich zuständig fühlenden Mitarbeiter ankommt.

Tor 2) Der BaFin das meldet, in der Hoffnung, dass sich dort ein ohnehin mittelprächtig motivierter MItarbeiter dazu durchringt, dem ganzen so viel Bedeutung beizumessen, dass er/sie das intern weiterleitet, um dann wiederum über welchen Kanal auch immer bei einem Mitarbeiter der Bank zu landen.

Ganz offen gesagt: Habe selber keine Ahnung, was mehr bringt und höre gerne euer (konstruktives) Feedback dazu ...

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 17.10.2025

Wenn ich die von @Alberto geschilderte Problematik richtig verstehe, ist er EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. Theoretisch könnte dann zur Legitimation das EU-Presonalausweisdoku + Meldebescheinigung ausreichen, wobei er nichts zur Meldebescheinigung geschrieben hat.
Die BBVA verlangt wohl aber einen nationalen (deutschen) Personalausweis, was bei Banken nicht unüblich ist, wie auch schon @DenisG angemerkt hat.
Als Alternative ist die Vorlage eines Reisepasses + Meldebescheinigung möglich. Warum ist diese zweite Variante für @Alberto ein Problem? Hat er keinen Reisepass?

Weshalb die Vorgehensweise der BBVA rechtswidrig sein soll, wie @macaco schreibt, verstehe ich nicht. In welcher EU-Vorschrift und wo im ZKG steht das?

Hinzu kommt, dass Banken selbst bei Vorlage gültiger Dokumente rechtlich nicht verpflichtet (!) sind, einen Giro-Kundenantrag anzunehmen. Und sie müssen eine Ablehung auch nicht begründen. Anders verhält es sich nur beim Basiskonto, das die BBVA aber nicht anbietet.

Fazit: Für eine Beschwerde bei der BAFIN sehe ich (bislang) keinen Ansatz. Ich würde @Alberto raten,
- beim BBVA-Kundenservice nachzufragen, wo das Problem mit dem EU-Perso ist
- oder sich mit einem Reisepass + Meldebestätigung zu legitimieren
- oder die Bank zu meiden.

Anonymer PosterKosta (Gast) am 23.10.2025

@Jörg deine Vorschläge sind leider nicht ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedRoland am 23.10.2025

@Kosta: Da private Banken der Vertragsfreiheit unterliegen, dürfen Sie die Regeln bestimmen solange sie nicht diskriminieren oder gegen andere nationale Gesetze verstoßen. Da jeder EU Bürger sich einen Reisepass beschaffen kann, gibt es keine Diskriminiereung, denn die Bank bietet ja diesen Weg zum Vertragsabschluss an.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 23.10.2025

@Kosta: Sorry, wenn ich mich wiederhole: Wenn Du keinen Reisepass besitzt und Du Dir, aus welchen Gründen auch immer, keinen ausstellen lassen möchtest, kannst Du das BBVA-Angebot eben nicht nutzen. Das ist KEINE Diskriminierung! Denn die Banken dürfen vertragsrechtlich legitimiert eigenständig festlegen, mit welchen Dokumenten UND auf welche Art sich Neukunden legitimieren können. Auch falls z. B. nur eine Idenifikation per Video oder App möglich ist und einem das nicht passt, kann man das Angebot eben nicht annehmen.
Und: Selbst wenn Du Dich erfolgreich legitimiert hast, darf die Bank Deinen Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen (bis auf das Basiskonto). All dies ist rechtlich zulässig und nicht diskriminierend.

Dieser Post wurde am 23.10.2025 um 15:50 Uhr geändert.
Anonymer PosterHaraldJ. (Gast) am 30.10.2025

Gut gemacht. → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedW F am 31.10.2025

@ Kosta: 

Ich stimme Ihnen zu. Ein gültiger
Personalausweis mit der richtigen Augenfarbe, ... und der richtigen Meldeadresse muss ausreichen.

Alles andere würde mir spanisch vorkommen.

Dieser Post wurde am 31.10.2025 um 05:08 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRoland am 31.10.2025

@W F: Die Antwort verstehe ich nicht. Es wird ja jede Augenfarbe und jede Meldeadresse akzeptiert, nur nicht jeder Personalausweis. Konstruiert bitte keinen Rassismus, wo keiner ist.

Dieser Post wurde am 31.10.2025 um 10:26 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedW F am 01.11.2025

@Roland: Mir geht es nur um den besagten Personalausweis. Dieser müsste, soweit er gültig ist, von einer Bank für eine Identifizierung akzeptiert werden.

Dieser Post wurde am 01.11.2025 um 07:30 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedRoland am 01.11.2025

@W F: Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Eine moralische Entrüstung mag gerechtfertigt sein, aber jede private Bank darf für sich bestimmen, wie sie die Identifikation durchführt. Diskriminierung beginnt eigentlich erst, wenn dies jemand nicht möglich ist.