Menü
Tagesgeld 3,50%Festgeld 3,50%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  BBVA  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Steuerbescheinung der BBVA soll Ende März 2026 verfügbar sein

Steuerbescheinung der BBVA soll Ende März 2026 verfügbar sein

Besonders engagiertes MitgliedUwe_007 am 13.03.2026

Laut Antwort auf meine Anfrage übers Onlinebanking
soll ich die Steuerbescheinung 2025 Ende März erhalten.

Dieser Post wurde am 13.03.2026 um 06:34 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedHaral1 am 30.03.2026

Hallo, hat jetzt schon jemand die Steuerbescheinigung erhalten?

Registriertes Community-MitgliedHanne am 30.03.2026

Hallo in die Runde,
nein, es ist immer noch nichts in meinem Postfach.
Ich habe heute eine Nachricht an die BBVA Bank geschrieben underhielt zur Antwort, dass die Steuerbescheinigung Ende März bis Anfang April in meinem Postfach wäre. Außerdem schrieb die Bank statt Steuerbescheinigung doch tatsächlich Steuererklärung. Das zu dem ....

Registriertes Community-MitgliedMatteo am 31.03.2026

Ja, die Übersetzungen bei der BBVA ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedRobertG am 31.03.2026

Der Mäez ist vorbei... ich habe noch keine bekommen.
Hat diese schon jemand bekommen ?

Anonymer PosterAnleger (Gast) am 01.04.2026

Ich habe heute reklamiert, bislang liegt keine Bescheinigung vor

Registriertes Community-MitgliedAreo am 03.04.2026

Nein, noch nicht bekommen.

Registriertes Community-Mitgliedalias_ am 03.04.2026

auch noch nicht → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-Mitgliedalexbl300 am 04.04.2026

Ich habe auch noch nichts bekommen. Die Steuerbescheinigung wird aber ohnehin fehlerhaft sein. Mein Freistellungsauftrag war schon im November 2025 aufgebraucht. Bei der Zinszahlung für Dezember 2025, die erst am 06.01.26 liquiditätswirksam wurde, wurden jedoch weiterhin Kapitalertragssteuer und Soli abgezogen! Da nach deutschem Steuerrecht aber das Datum des Zuflusses gilt (nicht der Zeitraum, auf den Sich die Zinsen beziehen), hätte für diese Zinszahlung eigentlich schon der neue Freistellungsauftrag für 2026 greifen müssen, und es hätte nichts abgezogen werden dürfen! In Steuerbescheinigung für 2025 wird also vermutlich auch diese Zinszahlung enthalten sein, obwohl das eigentlich nicht sein darf. Das ist im Grunde zwar egal, da das nur eine Verschiebung der Steuer ist (dann muss ich es halt in der Steuererklärung nicht mehr angeben), aber es ist falsch! Da auf Beschwerden ohnehin nicht reagiert wird (ich hatte die schon mal wegen etwas anderem kontaktiert), ist für mich die BBVA deshalb gestorben.

Registriertes Community-MitgliedHaral1 am 04.04.2026

nach der neuesten Info in meinem Postfach soll ich die Bescheinigung nächste Woche bekommen.
Ansonsten kann ich die teils negativen Kommentare hier nicht nachvollziehen. Die Zinszahlungen, Cashback und Prämien werden pünktlich gebucht und die Abrechnungen sind auch ok. Bisher habe ich auf eine Anfrage auch immer eine Antwort bekommen.

Registriertes Community-MitgliedBlackPanther79 am 05.04.2026

Moinsen mein lieber @alexbl300 (und auch an der Rest der "Gemeinde" hier)!

Ich kann Deinen Post zu 100% nachvollziehen, bzw. fühle da irgendwie mit Dir :-)

Auch ich hatte dazu regen Kontakt mit der BBVA, via Kundenservice über die App und über das Telefon ---> das Ergebnis war nie zielführend!

Eine fundierte Beschwerde dazu von mir (sachlich aufgeschlüsselt) wurde von dem Beschwerdemanagement der BBVA quasi "weggelächelt", weil man überhaupt nicht verstanden hat, worum es eigentlich geht:

Zitat: "Sie haben Ihre Entlohnung für den Dezember erhalten und somit können wir Ihrer Beschwerde nicht stattgeben."

Ähm ja genau --- und wo war die Erklärung zur steuerlichen Behandlung / Handhabung durch die Bank???
BBVA ---> nix verstehen (wie so oft)!!!

Ich will das nicht länger weiter hier ausführen, aber ich war schon geschockt, wie wenig man sich mit den steuerlichen Gepflogenheiten hier in Deutschland seitens der BBVA auskennt ---> Stichwort Zuflussprinzip von Zinsen und steuerlicher Handhabung!

Wie dem auch sei, ich habe dazu von einem engen Freud (der sehr engagiert im "Kapitalvermehrungswesen" unterwegs ist) folgendes erfahren:

Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen (dazu zählen eben auch Zinszahlungen von Banken) greift die 10-Tage-Regel (§ 11 EStG), wenn diese kurz nach dem Jahresende im neuen Jahr zufließen.
Dann gelten diese noch steuerlich zum Vorjahr.

Wusste ich auch überhaupt nicht, hat mich aber dann wenigstens "erleuchtet" ;-)

Nun warten wir mal auf die Steuerbescheinigung der BBVA für 2025, dann werden wir ja sehen, ob das so gehandhabt worden ist... .


!!! Dazu hier nochmal die sachliche fundierte Ausführung zu diesem Thema --->

Zufluss-/Abfluss-Prinzip - Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben:

Das Zufluss- bzw. Abflussprinzip wird durch § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG durchbrochen.

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen: 
Unter diese Regelung fallen z. B. Zinsen, Miet- und Pachtzahlungen, Renten, Versicherungsbeiträge.
Die Vorschrift ist jedoch nicht auf sonstige Bezüge anwendbar.

Nach der gesetzlichen Definition in § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG müssen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sein. Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen ist i. d. R. ein Zeitraum bis zu 10 Tagen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss zur Anwendung der Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG die Fälligkeit auch innerhalb dieser kurzen Zeit liegen.

Die Vorschrift des § 193 BGB, wonach sich bei einem Fristende an einem Sonn- und Feiertag die Frist auf den nächsten Werktag verlängert, ist ohne Bedeutung.


Ich hoffe @alexbl300 ich konnte Dir und anderen "Leidensgenossen" somit etwas helfen.


Beste Grüße an alle, ein schönes Osterfest und bleibt fit und geschmeidig!

T.

Dieser Post wurde am 05.04.2026 um 01:44 Uhr geändert.
Registriertes Community-Mitgliedalexbl300 am 05.04.2026

@BlackPanther79
Vielen Dank für deine Ausführungen. Diese 10 Tage-Reglung kannte ich nicht. Okay, dann habe ich da geirrt. Sorry.

Ich möchte aber noch kurz zwei andere negative Erfahrungen mit der BBVA schildern:

1. Meine erste MasterCard kam nicht an. Als ich nach zwei Wochen anrief, sagte man mir, ich solle noch zwei weitere Wochen warten. Danach rief ich noch mal an, und erst dann bekam ich schon nach drei Tagen eine neue, im Endeffekt aber mehr als vier Wochen nach Kontoeröffnung! Ob die erste Karte in der Post verlorenging oder gar nicht erst verschickt wurde, weiß ich nicht.

2. Nach etwa zwei Monaten bekam ich täglich eine Werbe-Push-Up Nachricht, obwohl ich diese Promotion/Werbe-Push-Up's deaktiviert hatte. Im Chat erhielt ich nur nicht hilfreiche generelle Antworten, die ohnehin in den FAQs standen. Da muss also wohl ein technisches Problem vorgelegen haben. Ich habe dann alle Push-Up's deaktivieren müssen, also auch die mit Kontoumsätzen, dich ich haben wollte, um von den täglichen Werbe-Push-Up's verschont zu bleiben. Ich habe dann eine E-Mail an die Beschwerdestelle der BBVA geschrieben und bekam nach einem Monat (!) eine Eingangsbestätigung. Danach habe ich nie wieder etwas gehört. Das geht gar nicht. Haben andere eigentlich auch dieses Werbe-Push-Up Problem (gehabt)?

Habe mein Geld jetzt nach Auslaufen der 3 % Zinsen übrigens bei der Santander für 3,3 % für 4 Monate.

Viele Grüße
Alex

Registriertes Community-MitgliedRoland am 08.04.2026

JStB 2025 der BBVA liegt bei mir im Postfach → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMarcus am 08.04.2026

Mir liegt die JStB im Postfach ebenfalls vor. Ergänzend zu Rolands Hinweis: 1.) Ich wurde von der bbva (bisher) nicht informiert, dass das Dokument bereitliegt. 2.) Bei Filterung nach Kategorie "Steuerinformationen" im Posteingang gelangt ihr unverzüglich an das Dokument. 3.) Nach den bisherigen Erfahrungen mit der bbva empfehle ich eine Plausibiltätsprüfung der JStB.

Dieser Post wurde am 08.04.2026 um 10:19 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedStefan am 08.04.2026

Habe es tatsächlich mal nachgerechnet und es stimmt bei mir auf den Cent genau.

Registriertes Community-MitgliedStefan am 08.04.2026

Ein "kleiner" Fehler ist mir allerdings doch aufgefallen.
Auf der Bescheinigung steht relativ weit unten, dass es für das Steuerjahr 2024 gilt.

Registriertes Community-MitgliedMarcus am 08.04.2026

Meine händische Überprüfung anhand der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 08.04.2026 um 11:15 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedR00t am 08.04.2026

Bei mir ist die JStB 2025 jetzt auch endlich abrufbar.

Gestern hatte ich dort noch nachgefragt, wann diese zur Verfügung gestellt wird und in meiner Nachricht darauf verwiesen, dass zuvor Ende März kommuniziert wurde, aber leider noch nichts im Posteingang des Onlinebankings vorliegt. Es kam als Antwort vom Kundendienst doch tatsächlich der Tipp, mal im Spam-Ordner nachzusehen.... Wusste vorher gar nicht, dass die so etwas implementiert haben. Die BBVA weiß einfach, wie sie ihre Kunden aufheitert.

Bei so einem Thema kann ich die offensichtlichen Verständnisdefizite noch leicht entnervt weglächeln. Falls man aber mal ein ernstes Problem haben sollte, ist man bei diesen Servicemitarbeiten jedoch sicherlich komplett verloren.

In Anbetracht, dass es sich hier eben um die BBVA handelt, werde ich die Beträge der JStB lieber auch noch einmal Nachrechnen. Es ist aber schon mal erfreulich zu lesen, dass es bei einigen bereits stimmig ist.
Mein erster flüchtiger Blick geht auch in die gleiche Richtung. Insbesondere scheinen die Zinsen für Dezember 2025 enthalten zu sein. In der Entgeltaufstellung, die Ende Januar erstellt wurde, fehlte der Monat Dezember - aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen - ja noch.

Der bereits erwähnte Fehler mit dem falschen Steuerjahr 2024 im unteren Teil der Bescheinigung fiel mir auch sofort ins Auge. Ohne eine derartige Merkwürdigkeit wäre das Ganze aber wohl auch nicht BBVA-like...

Dieser Post wurde am 08.04.2026 um 12:09 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarcus am 08.04.2026

@R00t: In der heute zur Verfügung gestellten JStb sind Zinsen, KAP, Soli aus Dezember 2025 definitiv enthalten, ansonsten wäre meine Bescheinigung nicht plausibel. ;-)

Registriertes Community-MitgliedStefan am 08.04.2026

FYI:
Habe die BBVA direkt mal wegen der Falschangabe des Jahres 2024 angeschrieben.

Hier die Antwort:
"Wir bedauern die Situation. Es handelt sich um einen technischen Fehler, und wir versichern Ihnen, dass wir daran arbeiten, Ihnen das korrigierte Dokument so schnell wie möglich zukommen zu lassen, voraussichtlich zwischen heute Nachmittag und morgen. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld."

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 08.04.2026

@Stefan: Interessant wäre da, ob alle Kunden automatisch eine korrigierte Steuerbescheinigung bekommen oder nur die, die sich beschweren. Das Problem scheint ja verbreitet zu sein.

Registriertes Community-MitgliedStefan am 08.04.2026

@Sebastian2Auch wenn ich es nicht unterschreiben ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 08.04.2026 um 15:55 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMatteo am 08.04.2026

Also die Steuerbescheinigung 2025 scheint aber noch nicht an ALLE Kunden verteilt worden zu sein. Ich habe jetzt alle möglichen Posteingänge und Kategorien durchsucht; leider Fehlanzeige. Also nochmal warten ...

Registriertes Community-MitgliedW F am 08.04.2026

Bei mir ist die Bescheinugung auch am 8.4. eingegangen. Bis auf die falsche Jahreszahl 2024 im letzten Absatz, habe ich keine Einwendungen.

Dieser Post wurde am 08.04.2026 um 17:22 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedStefan am 08.04.2026

@Matteo
Habe eben wieder in meinem Postfach bei der BBVA geschaut, ob inzwischen die neue Bescheinigung da ist. Ist sie nicht und auch die falsche Bescheinigung wurde anscheinend von der BBVA aus dem Postfach entfernt.
Wenn Du mit "ich habe JETZT" tatsächlich "jetzt" meinst wäre das zumindest eine Erkärung.

Registriertes Community-MitgliedZinsdandla am 08.04.2026

Kann ich so ebenfalls bestätigen. Man ist halt auf Zack :D

Registriertes Community-MitgliedMatteo am 08.04.2026

@Stefan: Ja! Gut möglich, dass die BBVA die Steuerbescheinigungen global aus allen Postfächern "zurückgerufen" hat. Dann warten wir mal auf die Version 2 ;-)

Registriertes Community-MitgliedMatteo am 09.04.2026

In meinem Posteingang liegt heute unter den ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedHaral1 am 09.04.2026

Bei mir ist jetzt auch die "Richtige" im Postfach, nachdem ich gestern den betreffenden Satz wo "2024" stand reklamiert hatte.

Registriertes Community-MitgliedMatteo am 15.04.2026

Ich habe die Steuerbescheinigung der BBVA für 2025 ebenfalls nachgerechnet und sie ist leider geringfügig falsch. Die von @Marcus in seinem Post geschilderten Abweichungen habe ich ebenfalls, jedoch in genau umgekehrter Richtung:

Kapitalerträge: sind korrekt (stimmen auf den Cent genau)
Kapitalertragsteuer: 2 Cent mehr bescheinigt als tatsächlich einbehalten
Solidaritätszuschlag: 1 Cent weniger bescheinigt als tatsächlich einbehalten

Würdet ihr solche geringfügigen Fehler bei der Bank beanstanden und korrigieren lassen? Meine Tendenz wäre ja, das einfach so "laufen zu lassen" und die bescheinigten Werte 1:1 bei der Steuererklärung einzuarbeiten. Die BBVA hat in den vergangenen Monaten in vielerlei Hinsicht schon genug "Nerven gekostet"; da müsste ich nicht noch wegen ein paar Cent mit denen herum diskutieren ...

Grüße
Matteo