Habe gerade auf meinen Kontoauszug geschaut, wo ich Tagesgeld bei der BW Bank über die Raisin habe. Da wird trotz Freistellunsgauftrag, der auch im System hinterlegt und nicht ausgeschöpft ist, eine Quellensteuer abgezogen.
Das ist ein wenig seltsam, oder?
Hat jemand eine Idee, was da los ist?
Ein Anfrage per Email blieb von Raisin bislang unbeantwortet.
@ Rivera: Da bei der BW-Bank nicht das Treuhand-Modell zur Anwendung kommt und die Bank selbst die Abgeltungsteuer abführt, ist hier ein separater Freistellungsauftrag erforderlich. Der bei Raisin hinterlegte Freistellungsauftrag deckt nur die dortigen Erträge (z.B. vom ETF-Depot) und die Zinsen von Banken im Treuhand-Modell ab.
@Rivera: Kleine Ergänzung zu Spooky78s Kommentar: Wenn ein getrennter Freistellungsauftrag direkt bei der BW-Bank erteilt wird, wäre dann eventuell der Freistellungsauftrag bei raisin im Gegenzug zu reduzieren, damit die erteilten Freistellungsaufträge zusammen in Summe nicht den erlaubten Maximalbetrag überschreiten.