Hallo zusammen,
da sich hier ja einige auch gut mit der deutschen Sprache auskennen, würde ich mich über eine Einschätzung freuen: Kann man im Deutschen sagen: Herr Meier legte eine sorgfältig gefertigte, inhaltlich überzeugende schriftliche Planung ab, die von den Prüfern für gut befunden wurde.
Oder muss man sagen „legte … vor“?
@Kathrin
Wenn man den Satz auf das Wesentlche verkürzt, würde er in etwa so lauten:
"Herr Meier legte eine ... Planung ab, die ... für gut befunden wurde."
In dem vermuteten Kontext hat Herr Meier diese Planung den Prüfern wohl vorgelegt.
Danke. Also ist „ablegen“ hier falsch? Eine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Liebe Obsträtin!
Eine Prüfung ist ein Vorgang, den man ablegt. Eine Planung zu fertigen, ist zwar auch ein Vorgang, aber anschließend legt man das Ergebnis der Planung vor.
Aber Kathrin, ich habe den Eindruck, dass Du hier gerade "herumtrollst". Mich stört es auch, dass hier gelegentlich Kommentare auftauchen, denen es an vollständigen Sätzen ermangelt. Ich versuche, sie zu ignorieren, wenn keine falschen Behauptungen in den Raum gestellt werden. Nach meiner Einschätzung ist dieses leider das Ergebnis einer übermäßigen Smartphone-Nutzung etc., wo die deutsche Rechtschreibung schon einmal "vor die Hunde" geht.
VG Hans-Jürgen
Lieber Hans-Jürgen!
Vielen Dank! Nein, das war gar nicht auf die Kommunikation hier bezogen, sondern darauf, dass unser Vorgesetzter in meinem Arbeitszeugnis diese Formulierung verwendete und ich mich fragte, ob ich das korrigieren lassen sollte (wenn es nämlich sprachlich eindeutig falsch ist) oder es auf sich beruhen lassen soll, wenn es auch möglich ist oder einfach irrelevant ist.Mir schwirrt das im Kopf herum. Vielleicht kannst Du das ein wenig verstehen. Ich hatte den Satz etwas abgewandelt, eigentlich lautete er:
„Frau Martens legte eine sorgfältig abgefasste, inhaltlich voll überzeugende schriftliche Planung ab, die den Lernvoraussetzungen der Lerngruppe und den Vorgaben des Kerncurriculumsabsolut gerecht wird.