
Bei der Rücküberweisung meines 3-Monats-Festgelds auf mein Girokonto bei der Comdirect sind 0,15% Gebühren abgezogen worden, weil es keine SEPA-Überweisung sei.
Kann mir hier jemand einen Tipp geben, wie man diese Gebühren verhindern, bzw warum die Rücküberweisung von easisave keine Sepaüberweisung ist.
(Internet: Die Kosten für eine Überweisung mit Easisave, einem Online-Sparkonto der FIMBank, sind im Allgemeinen kostenlos, wenn sie innerhalb des Easisave-Systems erfolgen. Für Überweisungen auf externe Konten, insbesondere wenn es sich um internationale Überweisungen handelt, können jedoch Gebühren anfallen, die von der Empfängerbank und der Art der Überweisung (SEPA, SWIFT) abhängen. )
@ Falter: Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum die geschilderte Transaktion - sofern sie auf €-Basis erfolgte - keine SEPA-Überweisung gewesen sein soll. Immerhin handelt es sich bei Easisave lediglich um eine weitere Marke der FIMBank, die als maltesisches Institut eindeutig zum SEPA-Verbund gehört. Ich würde daher mal bei der comdirect nachfragen, wieso sie zu einem anderen Schluss kommt.
folgende Antwort der comdirect:
vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich Ihres Überweisungseinganges aus dem Ausland.
Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass Ihre ausführende Bank die Überweisung im SWIFT-Format und nicht als SEPA-Überweisung getätigt hat.
Vor diesem Hintergrund wird gemäß unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis ein Entgelt von 0,15 % des Betrages (mindestens 1,50 Euro, maximal 10,00 Euro). berechnet. Dieses können Sie auf der Seite 7 unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses nachlesen.
Die Entgeltberechnung ist korrekt und wir nehmen keine Erstattung vor.
Dazu kommt an Unverständlichem Verhalten der comdirect, dass meine Tochter, die auch ein 3-Monats-Festgeld hatte, für die Rücküberweisung an die comdirect keine Gebühren zahlen musste
Ich finde das inzwischen unzumutbar, dass ein normaler Kunde sich nicht mehr wehren kann.
Auf Beschwerde bei der Bafin erhielt ich folgende Antwort:
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. August 2025, in der Sie sich über das
Geschäftsgebaren der comdirect beschweren.
In der vorgetragenen Sache kann Ihnen die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin) jedoch nicht weiterhelfen. Dies liegt im Aufgaben-
bereich der BaFin begründet.
Die BaFin wird ausschließlich zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen
(§ 4 Abs. 1a FinDAG) tätig. Hierbei gehört es zu ihren Aufgaben verbraucher-
schutzrelevante Missstände in den beaufsichtigten Instituten und Unterneh-
men zu verhindern oder zu beseitigen. Um diesem gesetzgeberischen Auf-
trag gerecht zu werden, wertet die BaFin u. a. Anfragen und Beschwerden
aus, mit denen sich eine wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Ver-
brauchern an die BaFin wenden.
@Falter: Laut Antwort der comdirect liegt es an ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!