Ich hatte mein Cashkonto leer geräumt, da kam Zero mit einer Vorabpauschale Aktienfonds da her. Nun war mein Konto leer und ich wurde aufgefordert es auszugleichen sonst würde "Danach kann die weitere Bearbeitung auch über die Kreditabteilung der Baader Bank erfolgen u.."
Jetzt frage ich mich wann sind eigentlich Bankgebühren fällig. Rechnungstellung ins Mailpostfach erfolge am 21. auch das "Ticket" mit der freundlichen Aufforderung. Ausgeglichen habe ich am 22.
Genaugenommen ist es eine Steuer die die Bank irgendwann abfüht und keine Rechnung. Haben die Banken Sonderrechte das Sie bei einem Leeren Konto auch gleich horrende Zinsen kassieren können?
@Udo1: Kannst du kurz aufklären, um welchen Broker es sich handelt? Wer genau ist Zero?
Sicherlich finanzen.net Zero. → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich vermute: es geht um den Broker Finanzen Net Zero (da die Baader Bank erwähnt wird) und vermutlich wurde aktuell die Vorabpauschale auf dem Verrechnungskonto des Depots belastet, ohne das auf dem Verrechnungskonto noch Liquidität dafür vorgehalten wurde. (Aber natürlich alles Spekulation.)
Zum gefragten Thema Fälligkeit ist in dieser Situation das unangenehme, dass die Vorabpauschale von den Banken dann ja, so wie ich es kenne, mit Fälligkeit zum Jahresbeginn gebucht wird, also Valuta „rückwirkend“ (obwohl die genaue Abrechnung je nach Bank ja meist erst Wochen später erfolgt). Das ist ja auch immer das, was für Zinsjäger sehr schade ist: Dass Geld wochenlang auf dem Verrechnungskonto vorgehalten werden muss, was je nach Broker oft nicht besonders gut verzinst ist, um Soll-Zinsen oder schlimmer noch eine Finanzamtsmeldung weil die Vorabpauschale nicht gebucht werden konnte zu vermeiden,bis die Depot Bank alle Abrechnungen fertig hat und dann erst Wochen später mitteilt, was sie mit Fälligkeit zum 2.1.2025 abgebucht.
Mein Verständnis ist, dass Kapitalertragssteuer grundsätzlich in dem Moment fällig ist, wo man die Kapitalerträge erzielt. Also z.B. bei Zinsen aufs Tagesgeld wird das zeitgleich mit der Zinszahlung eingezogen (außer es liegt eine Freistellung vor).
Die Vorabpauschale gilt als zum Jahresbeginn zugeflossener Kapitalertrag, daher ist auch die Steuer darauf dann fällig.
Meine Bank weist darauf hin, auf eine ausreichende Deckung des Verrechnungskontos zu sorgen, da es ansonsten zu Überziehungszinsen kommen kann. Manche Anbieter veräuißern auch Anteile aus dem Depot, wenn sie die Steuer nicht anderweitig einziehen können.
Genau, die Depotbank exekutiert sozusagen eine Steuerschuld, die am Jahresanfang entsteht. Die Banken haben letztlich drei Möglichkeiten, wie sie mit mangelndem Guthaben auf dem Depotkonto umgehen:
- Die netten Banken haben den Valutatag am Abbuchungstag und probieren bei mangelndem Guthaben die Lastschrift erneut zu ziehen.
- Andere wie die Baader hier nutzen eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit aus. Der Nutzung eines solchen Dispo- oder Überziehungskredit kann übrigens widersprochen werden.
- Sie informieren nur stumpf das Finanzamt, dass die Steuerschuld nicht beglichen werden konnte und der Anleger darf sich dann direkt mit dem Finanzamt rumschlagen.(so wie bei Auslanddepots)
"Unwissenheit schützt nicht vor den Folgen" - wer an der Börse handelt, sollte auch den steuerlichen Rahmen kennen. Zu dem gehört seit einiger Zeit nun auch die Vorabpauschale. Die kann (und sollte) man sich im übrigen auch selbst vorher berechnen und dann für entsprechend optimierte Liquidität auf dem Verrechnungskonto zum Jahreswechsel sorgen.
Ich habe daher den FSA entsprechend priorisiert bei den Depotbanken platziert, damit die VAP nicht komplett auf das Referenzkonto durchschlägt. Mein Ratschlag auch an @Udo1
Hier noch ein paar weitere Infos zur VAP:
https://www.bvi.de/faq/faq-vorabpauschale/