Meine Frau und ich haben auf all unseren Standardkonten gemeinsamen Zugriff. Sie werden also als Gemeinschaftskonten (bei Volksbank, Sparkasse usw.) geführt. Eine Frage, die bei uns immer wieder aufkommt, ist, ob es möglich ist, die hier beschriebenen Tagesgeldkonten auch als Gemeinschaftskonten führen zu können.Wenn man das als Extra Rubrik hätte, könnte man sich die Anfrage bei der Bank jedes Mal sparen.
Der Seitenbetreiber sieht in der Aufbereitung von Gemeinschaftskonten keinen Schwerpunkt.
@Peter_Rainer
Tja genau dies habe ich bereits am 01.09.26 auch in einem thread gefragt bzw. vorgeschlagen. Die schwache und lapidare Antwort vom Seitenbetreiber hat ihnen vorhin bereits @markus einen Link geschickt. In meinen Augen ein absolut schwaches Bild. Man bevorzugt eher die junge zielgruppe der Zinshopper. In meinen Augen nicht im Verhältnis zwischen Arbeit/Aufwand und der Rendite. Aber anfragen würde ich nicht jede Bank. Meist steht es auf der HP drauf. Wenn nicht kann man sporadisch auf Kontoeröffnung gehen und sieht dann ob es ein Gemeinschaftskonto gibt. Wenn NICHT einfach Vorgang abbrechen. So mache ich es. Wenn der Dienstleister (KA) nicht will oder kann, dann mache ich es selbst! Denn Gemeinschaftskonto hat einige Vorteile.
@ Roesener"Wenn der Dienstleister (KA) nicht ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Roesener: Nicht nur Stefan Erlich, sondern auch die Experten von Finanztip sehen bei Gemeinschaftskonten durchaus auch einige nicht zu unterschätzende Nachteile: https://www.finanztip.de/girokonto/gemeinschaftskonto/
Zudem stellen Gemeinschaftskonten gerade bei den auf dieser Plattform im Mittelpunkt stehenden Anlagekonten (TG- und FG-Konten) in der Praxis noch immer eher die Ausnahme dar, weshalb es m.E. gerechtfertigt ist, diese Fälle nicht priorisiert darzustellen.
Wer sich aber dennoch gezielt für diese Kontoform bei TG-Konten interessiert, wird u. a. hier fündig:
https://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/gemeinschaftskonto.html
@Roesener
,ein absolut schwaches Bild‘?
Also für mich ist KA ist eine der nützlichsten Seiten im Internet. Die Übersichten zu Fest- und Tagesgeldern und das Forum hier haben mir schon Tausende Euro an Mehreinnahmen gebracht. Die Infos hätte ich sonst nicht so umfangreich und vor allem so schnell nicht gefunden.
Dass es gewisse Übersichten nicht gibt oder manche Spezialthemen vielleicht nicht ganz so intensiv bedient werden, damit kann ich sehr gut leben. Ich bin dem Seitenbetreiber jedenfalls sehr dankbar.
@ Roesener
Ihre Anspruchshaltung an KA finde ich persönlich einfach nur "Ohne Worte"!
Wenn ein Dienstleister meine Präferenzen nicht anbietet oder erfüllen kann, suche ich mir einen der passt.
Wenn ich einen Anwalt für Erbrecht brauche, gehe ich nicht zu einem Anwalt für Medizinrecht und beschwere mich, dass er "nicht kann oder will", sondern suche einen Fachanwalt für Erbrecht.
Nicht jeder kann und muss alles können und anbieten!
@RoesenerIch gewinne durch das Lesen des Forums ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Roesener: Da eine Kontovollmacht oft schon genügt, um die Anliegen eines Gemeinschaftskonto zu erfüllen (außer im Erbfall), ist das eventuell ein gangbarer Weg. Ansonsten bleibt wohl nur übrig die Angebote einzeln darauf zu prüfen oder eine KI darauf anzusetzen und zu befragen. Kostenlose Foren können Partikularinteressen oft nur schlecht abbilden. Wie richtig erkannt, ist der Fokus hier die Schnäppchenjagd und der Austausch über Erfahrungen zu den Banken.
Viele TG‑ und FG‑Anbieter lehnen Gemeinschaftskonten ohnehin ab. Diese sind mit einem höheren Aufwand (= Kosten) verbunden.
Bei dem harten Wettbewerb der freien Banken, besonders reine Digitalbanken, zählt jeder Cent Kosten zuviel.
Ja, GENO-Banken und Sparkassen (müssen) sie anbieten, weil es Banken für die Fläche sind und somit eine andere Aufgabe haben.
Nur deren Anlagerenditen laufen gegen Null.
Lese ich hier ein Angebot einer Bank mit X Zinsen, so schaue ich mir als Erstes die Zusammenfassung von Stefan an. Anschließend schaue ich mir vor der Eröffnung selbst die AGB der Bank an. Entscheiden muss ich mich, nicht Stefan für mich. Da wollen viele sich das Leben erleichtern, später sind sie evtl. überrascht. Da sind für diese die Bank oder KA die Schuldigen.
Abseits der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Gemeinschaftskonten, werfe ich eine zu beachtende Abwägung von gemeinsamen Kapitalerträgen der Kontoinhaber auf. Kapitalerträge unterliegen in den verschiedenen Sozialen Gesetzbüchern (SGB) teilweise unter der Definition von Einkommen oder Einkünften. Bei der Einbeziehung von Kapitalerträgen in Einkünfte/Einkommen nach SGB, können wohlmöglich Leistungen verwirkt oder gemindert werden oder sogar rückwirkende Nachzahlungsverpflichtungen auftreten. Hier fallen mir spontan Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung für Leistungsbezieher in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) ein - Schlüsselbegriffe wie freiwillig versichert, Familienversicherung (Kinder, in Bezug zu dem Einkommen des leiblichen privat versicherten Elternteiles) und Jahresarbeitsentgeltgrenze klingeln in meinen Ohren. Wie Kapitalerträge unter gemeinsamen Kontoinhabern gesetzlich unter dem Begriff Einkünfte nach SGB aufgeteilt werden, kann ich nicht beurteilen. Ich meine hier ausdrücklich nicht die einkommensteuerliche Berücksichtigung.
Die von @Peter_Rainer aufgeworfene Frage, ob man nicht auch die Information in den Tagesgeldvergleich aufnehmen könnte, ob auch Gemeinschaftskonten bei den aufgeführten Banken möglich sind, ist sicherlich berechtigt. Wie Stefan Erlich aber an anderer Stelle schon ausgeführt hat, dürfte das Interesse in der Nutzerschaft von KA vermutlich eher gering sein. Gleiches gilt sicherlich auch für die Frage, ob bei den aufgeführten Angeboten auch Konten für Minderjährige eröffnet werden können, was in der Vergangenheit auch schon einmal thematisiert wurde. Im Augenblick gibt es auf der Prioriätenliste zur weiteren Verbesserung von KA sicherlich noch Einiges, was Vorrang haben wird.
Ich habe daher die Anfrage von @Peter_Rainer zum Anlass genommen, die beiden v. g. Informationen in meinen "persönlichen Tagesgeldvergleich" aufzunehmen und in den letzten Tagen diesbezüglich schon einige Seiten der Banken durchforstet, wobei ich mich zunächst auf Banken mit deutscher Einlagensicherung bzw. die TOP-Angebote konzentriert habe. Anders als bei anderen Recherchen kann ich diesbezüglich festhalten, dass die entsprechenden Informationen auf den Seiten der Banken in der Regel sehr gut zu finden sind. Daher kann ich gleich das schon ziemlich umfassende Ergebnis meiner bisherigen Recherchen in einem neuen Thread zur Verfügung stellen.
Zur Sinnhaftigkeit von Gemeinschaftskonten oder Konten für Minderjährige muss sich natürlich jeder im Vorfeld Gedanken machen, welche Vorteile bzw. ggf. auch Nachteile diese gegenüber einem Einzelkonto von Volljährigen haben könnten, die dafür oder dagegen sprechen. Hier wurden vorstehend ja schon einige Aspekte angeführt. Zusätzlich ist zu den Konten für Minderjährige noch zu erwähnen, dass bei diesen je nach Bank durchaus von den Normalbedingungen abweichende Regelungen und Konditionen bestehen können.
VG Hans-Jürgen