Ich persönlich empfinde es als negativ, daß es kaum Angebote für Minderjährige gibt. Eltern mit Kindern verschenken so viel Geld, welches als Steuern (KESt, Soli) abgezogen wird, obwohl _alle_ Menschen in DE ein Einkommensfreibetrag (> 11.ooo Euro) zusteht. Erträge auf Spargeld für die Kinder ist also bis zu diesem Betrag komplett steuerfrei. Liegt es auf Konten der Eltern wird es mit dem Satz für KESt+SoliZ oder dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Gerade Familien verschenken dem Finanzamt viel Geld.
Außerdem wird oftmals bei Angeboten erst nach EIngabe der Personalien "festgestellt", daß das Konto nicht für Minderjährige ist, statt es in den Bedingungen vorher klar anzugeben.
Dass es kaum Geldanlagemöglichkeiten für Minderjährige gibt, ist in der Tat bedauerlich. Ansonsten scheinen mir hier aber ein paar Zahlen durcheinandergeraten zu sein:
- Der Grundfreibetrag von aktuell 11.604 € gilt nur für Einkommensteuerpflichtige - nicht für Kinder ohne eigenes Einkommen.
- Was diese allerdings nutzen können, ist der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Dafür müssen die Eltern für das Konto der Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag stellen.
- Darüber hinaus gibt es noch den Kinderfreibetrag (z.Z. 6384 €) sowie den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf der Kinder (2928 €), aber das würde hier jetzt zu weit führen.
Ansonsten weisen meiner Erfahrung nach die meisten Anbieter im Vorfeld darauf hin, ob bei ihnen eine Kontoeröffnung für Minderjährige möglich ist oder nicht. Wer hiervon erst im Laufe des Eröffnungsprozess überrascht wird, hat sich m. E. einfach vorher nicht hinreichend informiert.
Banken machen nur was einfach geht, keinen Aufwand erfordert. DieErziehungsberechtigten von Kindern müsste erst mal ermittelt werden und dann noch laufend kontrolliert.
Es gibt Angebote für Kinder, Treuhänder und Konten mit fremdem Geld. Nur eben dann keine Zinsen
@Spooky78Ich glaube, dass Deine Aussage in Bezug ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Hans-Jürgen: Unter den genannten Bedingungen - d.h. dauerhafte Vermögensübertragung, Abgabe einer eigenen Steuererklärung für die Kinder, etc. - ist das natürlich korrekt. Aber das ist sicherlich nicht der Normalfall bzw. muss man sich das erst einmal leisten können. Die Aussage von Theo Rist, dass "allen Menschen" der Grundfreibetrag in der genannten Höhe zusteht, ist jedenfalls m.E. nicht korrekt. Richtig wäre vielmehr "allen Einkommensbeziehern" bzw. "allen Einkommensteuerpflichtigen" - und das sind die meisten Kinder nun mal nicht.