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Probleme bei Kontenauflösung ohne Erbschein bei Sparkasse Bonn

Probleme bei Kontenauflösung ohne Erbschein bei Sparkasse Bonn

Anonymer PosterFranky W. (Gast) am 28.02.2024

Man sollte noch erwähnen, dass zB. Sparkasse Bonn sich weigert ohne einen sog. Erbschein, das vererbte Konto aufzulösen. Bei anderer SPK o. Versicherung braucht man den dagegen nicht. Also Kosten ohne Ende für Gericht/Notar und dann soll es auch noch 7-8 Wochen dauern. Während der ganzen Zeit kann Spaßkasse also mit dem Geld arbeiten und mehr Geld machen....noch dazu sind die Kontogebühren auch ziemlich hoch. Wenn mein verstorbener Vater nicht so stur gewesen wäre, hätte ich dem schon vor Jahren anderes besseres Girokonto besorgt. Aber er wollte immer bei SPK bleiben....auch der Vorteil der Filiale fällt bei BONN großteils weg. Weil es da sehr schlecht ist, mit parken etc. Wir haben denen natürlich alles eingereicht, was bei anderen reichte (div. Urkunden, Familienstammbuch etc.). Aber die wollen einen Erbschein... Verzögergerunstaktik um das Geld ne Weile (mind. 3 Mon) seit Sterbefall noch zu behalten?? Ich verstehe dass das genau geprüft wird, aber wir haben alles vorgelegt.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 28.02.2024

Hi Franky, das ist alles ärgerlich, I know, hat aber mit dem Artikel leider wenig zu tun und Verzögerungstaktik ist das sicherlich nicht, eher sture Regelbefolgerei von ein paar dauergefrusteten Bankern, die im Korsett ihrer Bank dazu gezwungen sind, stur Regeln zu befolgen, die irgendein Hansel mal aufgestellt hat. Da kann man wenig dagegen machen außer sich an die Vorgaben zu halten - traurig, aber wahr. Viel mehr kann ich dazu leider auch nicht schreiben :-(

Registriertes Community-MitgliedBankkunde am 29.02.2024

Ich habe in dem Bereich mit den Direktbanken durchweg positive Erfahrungen gemacht. (nicht Sparkasse/Voba)

Keinerlei Probleme bei der Kontoauflösung wegen Tod.

Vielleicht spielt aber auch die Höhe des Guthabens eine Rolle.

Ich kann mir vorstellen, dass bei 100.000,- vielleicht doch genauer gemäß Vorgabe geprüft wird, was ich so auch nachvollziehen kann.

Registriertes Community-MitgliedAnton am 29.02.2024

Sehr geehrte Herr Erlich, ich finde Ihr ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!