Unter https://support.traderepublic.com/de-at/743-Wie-sind-meine-Gelder-gesichert schreibt Trade Republic:
WIE SIND MEINE GELDER GESICHERT?
DEIN VERFÜGBARES GELDGUTHABEN WIRD AUF PARTNERBANKEN WIE DIE DEUTSCHE BANK, HSBC ODER J.P. MORGAN VERTEILT UND BEI HÖHEREN BETRÄGEN IN DEN GELDMARKT DIVERSIFIZIERT (NUR WENN DU DEINE TRADE REPUBLIC IBAN BEREITS AKTIVIERT HAST). DEINE EINLAGEN AUF JEDEM TREUHANDKONTO SIND PRO KONTO UND KUNDE JEWEILS BIS 100.000 € GESCHÜTZT. WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINLAGENSICHERUNG DER EINZELNEN PARTNERBANKEN FINDEST DU IN DEN JEWEILIGEN INFORMATIONSBÖGEN FÜR DEN EINLEGER.
DIE AM GELDMARKT DIVERSIFIZIERTEN GELDER WERDEN DIREKT AUF EINEM SEPARATEN DEPOTKONTO GEHALTEN. FÜR DIE VERWAHRUNG VON GELDMARKTFONDS GELTEN DIE GLEICH STRENGEN REGULARIEN WIE FÜR AKTIEN UND ETFS. DAS BEDEUTET, DASS DEIN VERMÖGEN GETRENNT VOM VERMÖGEN DER BANK VERWAHRT WIRD. DAHER IST DIE EINLAGENSICHERUNG FÜR GELDMARKTFONDS NICHT LÄNGER RELEVANT.
Bei Girokontoen mit IBAN bei der TR Bank heißt dies, dass unser Vermögen ohne Ankündigung in Geldmarktfonds angelegt werden kann, die einerseits Marktschwankungen ausgesetzt und andereseits nicht wie reguläre Bankkonten bis 100 TEUR sondern m. E. nur 90%, bis maximal 20 TEUR, abgesichert sind.
Zudem ist nicht weiter spezifiziert, was als "HÖHERE BETRÄGE" gilt.
Hallo Klaus Wolf,
diese Thematik wird bereits seit Längerem in unserem Unterforum speziell für Trade Republic intensiv diskutiert, siehe hier: https://www.kritische-anleger.de/trade-republic/depot-tagesgeld/
Schau dich gerne dort um :-)
Noch eine kleine Bitte von unserer Seite: Bitte versuch, auf das Schreiben mit übermäßig vielen Großbuchstaben (außer wo grammatikalisch erforderlich ist) verzichten, da dies im Internet recht "aggressiv" wirkt und es zum Teil unnötig schwer zu lesen ist. Das hilft auch allen anderen Lesern. Lieben Dank Dir im Voraus dafür :-)
Viele Grüße
David
Allgemein: Bei Vermittlungsportalen kann es sein, dass bei Festgeldern kein Kontakt zur Anlagebank, bei der das Festgeld letztendlich angelegt wird, vorgesehen ist.
Das scheint mir eine prinzipielle Sicherheitslücke zu sein.
Beispiel: Anlage 150.000 € von Anleger C über ein Vermittlungsportal:
Festgeld Bank A: 100.000 €
Festgeld Bank B: 50.000 €
Der Anleger C hat wohl keine Bestätigungen der Banken A und B, dass tatsächlich bei ihnen das Geld in seinem Namen angelegt wurde.
Naja, eine Sicherheitslücke ist das sicherlich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!