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Zinszahlung Hoist Festgeld

Zinszahlung Hoist Festgeld

Registriertes Community-MitgliedWsbs1 am 08.06.2026

Hallo,
KA schreibt von jährlicher Zinszahlung zum Starttermin. Bei Raisin steht dann etwas von Zinsansammlung - aber nicht von Auszahlung? Habe ich da etwas mitßverstanden?

Star der CommunitySpooky78 am 08.06.2026

@ Wsbs1: Die hiesigen Angaben diesbezüglich scheinen tatsächlich fehlerhaft bzw. veraltet zu sein. Laut Produktinformationsblatt werden die Zinsen jährlich dem FG-Konto gutgeschrieben und bis zum Laufzeitende mit dem Guthaben verzinst (Zinseszins). Die eigentliche Auszahlung der Zinsen erfolgt somit erst bei Endfälligkeit. Der Effektivzins liegt daher z.B. beim 5-jährigen Festgeld (nom. 3,20 %) bei 3,41 %. Dass Raisin in diesem Fall trotzdem nur einen Effektivzins von 3,20 % ausweist, liegt an der sehr eigenwilligen Definition des Anbieters bzw. der Bank, die ich an anderer Stelle schon mal für den umgekehrten Fall, d.h. für Festgelder mit jährlicher Zinsausschüttung, näher erläutert habe (siehe: https://www.kritische-anleger.de/forum/sonstiges/unterschied-zwischen-effektivem-und-nominalem-zinssatz-bei-festgeld/#Beitrag_7472).

Korrektur: Die hiesigen Angaben sind - soweit sie sich auf die via Raisin erhältlichen Laufzeiten (3-5 Jahre) beziehen - korrekt. Lediglich beim 2-Jahres-Festgeld, das nur direkt bei HoistSpar abgeschlossen werden kann, könnte es eventuell eine Abweichung geben (siehe Beitrag von Hans-Jürgen).

Dieser Post wurde am 09.06.2026 um 00:13 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 08.06.2026

@ Wsbs1
Ich sehe keinen Widerspruch zu den Angaben bei Raisin und KA. M. E. werden nur die Begriffe Zinszahlung und Zinsauszahlung von Dir verwechselt.
Bei Raisin heißt es, dass die Zinsen jährlich zufließen und kapitalisiert werden. Sie werden somit jährlich auf das Festgeldkonto gezahlt und am Ende der Laufzeit mit dem Guthaben ausgezahlt.
So ist es auch auf KA hinterlegt. Zinszahlung: jährlich, Zinseszins: Ja, mit Zinseszins.
Die Beschreibungen sind somit identisch und beide korrekt.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 08.06.2026 um 22:56 Uhr geändert.
Star der CommunitySpooky78 am 08.06.2026

@ Hans-Jürgen: Mittlerweile verstehe ich, wieso ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 08.06.2026

@ Spooky
Die Verzinsungsregeln bei HoistSpar scheinen bei der Anlage über Raisin und der Direktanlage - hier gibt es ja nur die zweijährige Laufzeit, wo es zu Zinseszinsen kommen könnte - tatsächlich unterschiedlich zu sein. Für die Direktanlage befindet sich in den AGB unter der Punkt "Zinssatz" folgende Aussage: "Die Zinsen werden am Ende der jeweiligen Laufzeit kapitalisiert." Da für das zweijährige Festgeld keine weitere Aussage getroffen wird, würde ich davon ausgehen, dass es daher nicht zu einem Zinseszinseffekt kommt, wie es auch bei KA hinterlegt ist.
Sollte jemand beim zweijährigen Festgeld andere Erkenntnisse haben, möge er gerne hier berichten.
VG Hans-Jürgen