@Stefan Erlich:
Zur Ergänzung in der Übersicht zur IKB beim Punkt "Zinseszins":
Bei Laufzeiten bis 1 Jahr erfolgt die Zinszahlung am Ende des vereinbarten Anlagezeitraums zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrags.
Bei Laufzeiten größer 1 Jahr kann gewählt werden, ob die Zinsen jährlich (Variante „Zinszahlung“) oder zum Ende des Anlagezeitraumes (Variante „Zinseszinseffekt“) gutgeschrieben werden sollen.
Quelle: https://www.ikb.de/de/sparen/festgeld (FAQs)
@Jörg: Lieben Dank Dir! Das ist mal wieder so ein Fall, wo man eigentlich genauer klären müsste, was die Bank damit eigentlich meint. Klassischerweise würde man bei einer Gutschrift am Laufzeitende ja keinen Zinseszinseffekt erwarten. Intern muss die IKB die Zinsen also sehr wohl irgendwie "virtuell" gutschreiben. Es erfolgt nur keine Auszahlung auf ein Konto, von dem aus man darüber verfügen könnte. In dem Kontext poppt auch die Frage nach der Besteuerung hoch. Erfolgt diese bei der Option mit Zinseszinseffekt jährlich oder am Ende der Laufzeit?
Habe jetzt erstmal die Zinszahlung auf "jährlich" belassen und für Laufzeiten über 1 Jahr den "Zinseszinseffekt" aktiviert. Oder gibts dazu Gegegnargumente? :-)
@ Stefan ErlichIch finde die Darstellung so o. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Bei der IKB werden die Zinsen eines mehrjährigen Festgelds dem Festgeldkonto jährlich gutgeschrieben und die Versteuerung wird beim jeweiligen Zinstermin (trotz Nichtauszahlung der Zinsen) vorgenommen.
Dies hat m.E. gerade bei Kunden mit der Nichtausnutzung der steuerlichen Freibeträge Vorteile.
@ Jan
Deine Aussage widerspricht aber den Informationen auf der Homepage und den Informationen in den "Bedingungen für das IKB Festgeld" (vgl. https://www.ikb.de/resource/blob/10272/446871126745dbf18d31ba5cf78c8812/pk-festgeld-sonderbedingungen-data.pdf ). Dort heißt es unter Ziffer 3. Abs. 3: "Bei Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von über einem Jahr kann zwischen folgenden Zinszahlungsvarianten gewählt werden: Bei der Variante „Zinsausschüttung“ werden die Zinsen jeweils zum Jahrestag der Geldanlage dem Cashkonto gutgeschrieben. Bei der Variante „Zinseszinseffekt“ werden die Zinsen am Ende des Anlagezeitraumes fällig und dem Cashkonto gutgeschrieben.". Eine jährliche Zinszahlung auf das Festgeldkonto ist hier nicht ersichtlich. Woher hast Du diese Information bzw. Erfahrung?
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen:
Ich habe selbst mehrere Festgeldkonten bei der IKB (seit 2023, d.h. die erstmalige Besteuerung ist schon durch). Bei der ersten wurde ich auch von dem Vorgehen überrascht.
VG Jan
@ JanDanke für Deine Rückmeldung. Das ist in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Die Informationen auf der Homepage sind wirklich ungenau bzw. in Teilen falsch.
Gerade habe ich ein Festgeld angelegt. Hier besteht klar die Wahl zw. "Zinsausschüttung" (geht nur auf das Cash-Konto nicht aufs Tagesgeldkonto) und "Zinseszinseffekt". Unter Information zu der Auswahl "Zinseszinseffekt" steht dann eindeutig:
Die Zinsen werden jährlich (zum Jahrestag der Geldanlage) Ihrem Festgeldkonto gutgeschrieben (Zinseszinseffekt).
Aufgrund der nicht eindeutigen Informationen auf der Homepage und der von @Jan mitgeteilten Erfahrung, die @Zinsjäger77 durch seine heutige Festgeldbeantragung auch bestätigt hat, habe ich heute Nachmittag über das Kontaktformular auf der Homepage der IKB um Klärung zur Frage der Zinszahlung und Versteuerung der Zinsen bei der Variante "Zinseszinseffekt" gebeten. Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass eine klarstellende Information in den FAQ sinnvoll wäre.
Wenige Stunden später habe ich per E-Mail bereits folgende Rückmeldung (auszugsweise) erhalten:
"Bei Festgeldanlagen mit der Variante Zinseszinseffekt werden die Zinsen jährlich berechnet. Die ermittelten Zinsen werden dem Festgeld rechnerisch zugeordnet und im Folgejahr mitverzinst, sodass sich der gewünschte Zinseszinseffekt ergibt.
Unabhängig davon erfolgt die steuerliche Berücksichtigung der Zinsen ebenfalls jährlich. Das bedeutet, dass die anfallenden Zinsen in dem jeweiligen Jahr der Berechnung steuerlich berücksichtigt werden, auch wenn die Auszahlung des Gesamtbetrags (Anlagebetrag inklusive Zinsen) erst zum Ende der Laufzeit erfolgt.
Wir danken Ihnen für den Hinweis zur Transparenz in unseren FAQ. Eine klarstellende Ergänzung ist nachvollziehbar und nehmen wir gerne als Anregung auf."
Das man umgehend auf meine Anfrage geantwortet hat und meine Anregung zur Anpassung der FAQ ggf. umsetzen wird, ist sehr positiv herauszustellen. Es wäre schön, wenn alle Banken so schnell und kooperativ reagieren würden bzw. könnten.
Die Informationen von @Jan und @Zinsjäger77 wurden somit bestätigt, so dass ich auch euch nochmals für die klärenden Informationen danke.
VG Hans-Jürgen
Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Zinsjäger77: Der Sinn ist, dass man den Zinseszins-Effekt nutzen und trotzdem jedes Jahr den steuerlichen Freibetrag von 1.000 € ausschöpfen kann. Die Verlagerung der Erträge und der Steuerlast in die Zukunft ist bei Festgeldern die absolute Ausnahme (z.B. pbb direkt, KKI) und ohnehin nur für wenige Anleger finanziell attraktiv.