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IKB Festgeld Zinszahlung / Zinseszins

IKB Festgeld Zinszahlung / Zinseszins

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 02.03.2026

@Stefan Erlich: 
Zur Ergänzung in der Übersicht zur IKB beim Punkt "Zinseszins":

Bei Laufzeiten bis 1 Jahr erfolgt die Zinszahlung am Ende des vereinbarten Anlagezeitraums zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrags.

Bei Laufzeiten größer 1 Jahr kann gewählt werden, ob die Zinsen jährlich (Variante „Zinszahlung“) oder zum Ende des Anlagezeitraumes (Variante „Zinseszinseffekt“) gutgeschrieben werden sollen.

Quelle: https://www.ikb.de/de/sparen/festgeld (FAQs)

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 03.03.2026

@Jörg: Lieben Dank Dir! Das ist mal wieder so ein Fall, wo man eigentlich genauer klären müsste, was die Bank damit eigentlich meint. Klassischerweise würde man bei einer Gutschrift am Laufzeitende ja keinen Zinseszinseffekt erwarten. Intern muss die IKB die Zinsen also sehr wohl irgendwie "virtuell" gutschreiben. Es erfolgt nur keine Auszahlung auf ein Konto, von dem aus man darüber verfügen könnte. In dem Kontext poppt auch die Frage nach der Besteuerung hoch. Erfolgt diese bei der Option mit Zinseszinseffekt jährlich oder am Ende der Laufzeit?

Habe jetzt erstmal die Zinszahlung auf "jährlich" belassen und für Laufzeiten über 1 Jahr den "Zinseszinseffekt" aktiviert. Oder gibts dazu Gegegnargumente? :-)

Star der CommunityHans-Jürgen am 03.03.2026

@ Stefan Erlich
Ich finde die Darstellung so o. k..
Die IKB scheint gemäß den Informationen auf der Homepage bei der Variante "Zinseszinseffekt" ebenso zu verfahren wie die pbb direkt und die Kommunalkredit Invest, die diese Auswahlmöglichkeit auch anbieten. Die Zinsen werden dem Festgeldkonto nicht sichtbar für den Kunden jährlich gutgeschrieben, sondern irgendwie im Hintergrund zur Mitverzinsung dem zu verzinsenden Betrag zugeordnet, wodurch der Zinseszinseffekt entsteht. Durch die Gutschrift der Zinsen erst am Laufzeitende sind sie dann auch erst als Gesamtbetrag bei Fälligkeit zu versteuern.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedJan am 03.03.2026

Bei der IKB werden die Zinsen eines mehrjährigen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 03.03.2026

@ Jan
Deine Aussage widerspricht aber den Informationen auf der Homepage und den Informationen in den "Bedingungen für das IKB Festgeld" (vgl. https://www.ikb.de/resource/blob/10272/446871126745dbf18d31ba5cf78c8812/pk-festgeld-sonderbedingungen-data.pdf ). Dort heißt es unter Ziffer 3. Abs. 3: "Bei Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von über einem Jahr kann zwischen folgenden Zinszahlungsvarianten gewählt werden: Bei der Variante „Zinsausschüttung“ werden die Zinsen jeweils zum Jahrestag der Geldanlage dem Cashkonto gutgeschrieben. Bei der Variante „Zinseszinseffekt“ werden die Zinsen am Ende des Anlagezeitraumes fällig und dem Cashkonto gutgeschrieben.". Eine jährliche Zinszahlung auf das Festgeldkonto ist hier nicht ersichtlich. Woher hast Du diese Information bzw. Erfahrung?
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedJan am 04.03.2026

@Hans-Jürgen:
Ich habe selbst mehrere Festgeldkonten bei der IKB (seit 2023, d.h. die erstmalige Besteuerung ist schon durch). Bei der ersten wurde ich auch von dem Vorgehen überrascht.
VG Jan

Star der CommunityHans-Jürgen am 04.03.2026

@ Jan
Danke für Deine Rückmeldung. Das ist in der Tat verwirrend.
Da ich ggf. auch demnächst einmal ein Festgeldkonto bei der IKB eröffnen möchte, werde ich dort einmal nachfragen, wieso es diese Unklarheit bei der Variante "Zinseszinseffekt" gibt. Man möchte ja schließlich vor Abschluss der Anlage wissen, wie die Verzinsung und Versteuerung tatsächlich abläuft. Ich werde berichten, sobald mir eine Anwort der Bank vorliegt.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 04.03.2026 um 12:41 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 04.03.2026

Die Informationen auf der Homepage sind wirklich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 04.03.2026 um 17:34 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 04.03.2026

Aufgrund der nicht eindeutigen Informationen auf der Homepage und der von @Jan mitgeteilten Erfahrung, die @Zinsjäger77 durch seine heutige Festgeldbeantragung auch bestätigt hat, habe ich heute Nachmittag über das Kontaktformular auf der Homepage der IKB um Klärung zur Frage der Zinszahlung und Versteuerung der Zinsen bei der Variante "Zinseszinseffekt" gebeten. Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass eine klarstellende Information in den FAQ sinnvoll wäre.
Wenige Stunden später habe ich per E-Mail bereits folgende Rückmeldung (auszugsweise) erhalten:
"Bei Festgeldanlagen mit der Variante Zinseszinseffekt werden die Zinsen jährlich berechnet. Die ermittelten Zinsen werden dem Festgeld rechnerisch zugeordnet und im Folgejahr mitverzinst, sodass sich der gewünschte Zinseszinseffekt ergibt.
Unabhängig davon erfolgt die steuerliche Berücksichtigung der Zinsen ebenfalls jährlich. Das bedeutet, dass die anfallenden Zinsen in dem jeweiligen Jahr der Berechnung steuerlich berücksichtigt werden, auch wenn die Auszahlung des Gesamtbetrags (Anlagebetrag inklusive Zinsen) erst zum Ende der Laufzeit erfolgt.
Wir danken Ihnen für den Hinweis zur Transparenz in unseren FAQ. Eine klarstellende Ergänzung ist nachvollziehbar und nehmen wir gerne als Anregung auf."
Das man umgehend auf meine Anfrage geantwortet hat und meine Anregung zur Anpassung der FAQ ggf. umsetzen wird, ist sehr positiv herauszustellen. Es wäre schön, wenn alle Banken so schnell und kooperativ reagieren würden bzw. könnten.
Die Informationen von @Jan und @Zinsjäger77 wurden somit bestätigt, so dass ich auch euch nochmals für die klärenden Informationen danke.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 04.03.2026

Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn dieser Methode:
1) die Zinsen werden berechnet
2) der Ertrag fließt steuerlich zu
3) aber die Gutschrift erfolgt erst mit der Fälligkeit
Einen wirklichen Gestaltungsnutzen sehe ich hier nur wenn man auch die steuerliche Wirkung der Zinsen auf die Fälligkeit legen würde. Dann hätte man vollen Zinseszins und könnte evtl. Erträge in die Zukunft legen.

Star der CommunitySpooky78 am 04.03.2026

@ Zinsjäger77: Der Sinn ist, dass man den Zinseszins-Effekt nutzen und trotzdem jedes Jahr den steuerlichen Freibetrag von 1.000 € ausschöpfen kann. Die Verlagerung der Erträge und der Steuerlast in die Zukunft ist bei Festgeldern die absolute Ausnahme (z.B. pbb direkt, KKI) und ohnehin nur für wenige Anleger finanziell attraktiv.

Star der CommunityChris am 04.05.2026

Die IKB hat dieser Tage offenbar die Zinszahlungs-Wahlmöglichkeit für Festgelder mit einer Laufzeit von über einem Jahr deaktiviert. Es ist jetzt gemäß FAQ (Punkt 'Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?') sowie dem Festgeldrechner auf der IKB-Seite nur noch möglich, mehrjährige Festgelder mit der Option 'jährliche Zinszahlung' abzuschließen.

Bisher konnte man ja auswählen, ob die Zinsen
a) jährlich (Variante „Zinszahlung“)
oder
b) zum Ende des Anlagezeitraumes (Variante „Zinseszinseffekt“)
gutgeschrieben werden sollen.

Option b) wird nun also nicht mehr angeboten.
Diese Änderung betrifft sowohl das IKB Festgeld, als auch das IKB FestgeldFlex.

Star der CommunityHans-Jürgen am 05.05.2026

@ ChrisDu hast gestern in Deinem vorstehenden ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityChris am 05.05.2026

Aha, ok. Dann verstehe ich aber nicht ganz, warum die Bank ohne Grund ihre bisherige FAQ-Antwortformulierung für die Festgeldverzinsung von

"Bei Laufzeiten größer 1 Jahr kann gewählt werden, ob die Zinsen jährlich (Variante „Zinszahlung“) oder zum Ende des Anlagezeitraumes (Variante „Zinseszinseffekt“) gutgeschrieben werden sollen."

in

"Bei Laufzeiten größer 1 Jahr erfolgt die Zinszahlung jährlich"

abgeändert hat, wenn weiterhin beide Zinsoptionen zur Auswahl stehen. Die alte Beschreibung gibt die Situation mit den Wahlmöglichkeiten bei mehrjährigen Anlagen doch wesentlich verständlicher für den Anleger wieder. Die neue hinterlässt den Leser etwas fragend darüber, wie das mit den Zinsen jetzt genau abläuft - insbesondere, ob Zinsen thesauriert werden oder nicht. Aber danke, dass Du deswegen bei der Bank direkt nachgefragt hast.