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Sehr undurchsichtig!

Sehr undurchsichtig!

Registriertes Community-MitgliedErnie am 25.08.2025

Nicht bestätigte Sonderzinsen sind zwar selten, empfinde ich allerdings ebenfalls als unprofessionell (das ist bezogen auf die Größe der Deutschen Bank und ihrer Töchter kein Widerspruch).

Ich würde allerdings - völlig unabhängig von Paragrafen und potenziellen Straftaten - im Zweifel immer schriftlich kommunizieren, auch wenn das mehr Geduld erfordert. Wenn man überhaupt eine Antwort bekommt, dann in solchen Fällen wahrscheinlich eine Bestätigung der Sonderzinsen. Banken halten sich nach meiner Erfahrung in der Regel letztendlich an ihre eigenen schriftlichen Ausführungen (allerdings manchmal nur, solange sie wirklich eindeutig sind).

Andersherum könnte ich mit Sprachaufzeichnungen praktisch wenig anfangen, weil sie in Argumentationen einfach unüblich sind und daher unzuverlässiger. Zudem würde ich grundsätzlich nichts vor Gericht einzuklagen versuchen (vom Aufwand im Vergleich zu ein paar Hundert Euro abgesehen) und auf einen Erfolg vor Gericht auch nicht mehr vertrauen - im Gegensatz zur direkten Kontroverse mit meinem Gegenüber. Aber das ist natürlich nur mein persönlicher Umgang damit.

Dieser Post wurde am 25.08.2025 um 10:01 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedOliver1 am 24.08.2025

Ich hatte zu Beginn des Jahres auch die Situation, dass mir der Umfang einer Sonderzinsaktion nicht ganz klar war. Deshalb hatte ich noch mal konkret per Mail nachgefragt und darauf innerhalb von 3 Tagen eine klare Bestätigung bekommen. An diesem WE stellt die Norisbank allerdings irgendwas beim Onlinebanking um, vielleicht ist man momentan ein wenig überlastet.

Star der CommunitySpooky78 am 24.08.2025

@ Hoppel54: „Ich habe ein Telefonat aufgezeichnet und werde die Zusage ggf. rechtlich nutzen, falls schlussendlich doch der Zinssatz nicht passt.“ - Ich hoffe, Sie hatten für diese Aufzeichnungen die ausdrückliche Zustimmung Ihres Gesprächspartners. Ansonsten hätten Sie sich gemäß § 201 StGB strafbar gemacht und könnten den Mitschnitt auch nicht in einem möglichen Verfahren gegen die Bank verwenden. Mit solchen Dingen sollte man vorsichtig sein, da verstehen die Gerichte in Deutschland keinen Spaß.
Ich würde daher in vergleichbarern Fällen eher darum bitten, dass man mir die mündlichen Zusagen im Nachgang noch einmal schriftlich bestätigt und von der Bank (oder auch jedem anderen Vertragspartner) die Finger lassen, wenn diese hierzu nicht bereit ist.

Registriertes Community-MitgliedHoppel54 am 24.08.2025

Ich bin dem attraktiven Angebot von 3,11% Zinsen auf ein Tagesgeldkonto bis zum 31.12.2025 gefolgt und habe zwei Konten bei der NORISBANK eröffnet; ein Giro und ein Tagesgeldkonto.

Das Eröffnen der beiden Konten ging online relativ schnell.
Doch an keiner einzigen Stelle wird schriftlich und verbindlich dargelegt, dass man auf seinem TG-Konto die zugesagten 3,11% Zinsen erhält.

Den "automatisierten Kontowechselservice" wollte ich in Anspruch nehmen, aber die Durchführung war online mit sehr vielen Haken verbunden.

Schlussendlich ist es mir gelungen, 5 "Partner" händisch umzumelden. Wegen der technischen Probleme sind allerdings 4 davon nun zugleich "automatisch" (doppelt) angelegt worden. Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt.

Ich habe eine sehr große Summe dort angelegt und hier macht schon 0,5% zu anderen Anbietern einige Hundert Euro bis zum Jahresende aus.
Daher habe ich mehrfach versucht, mir den Zinssatz garantieren zu lassen. Immerhin wurde mir bei zwei Telefonaten zugesichert, dass mein TG mit 3,11% Zinsen angelegt sei. Ich habe ein Telefonat aufgezeichnet und werde die Zusage ggf. rechtlich nutzen, falls schlussendlich doch der Zinssatz nicht passt.

Man gewinnt den Eindruck, die NORISBANK ist überhaupt nicht an Neukunden interessiert, die zeitgleich ihr Vermögen dort anlegen wollen.