Füreine Rücküberweisung habedas Auszahlungsformular ausgefüllt, händisch unterschrieben und per Mail verschickt. Aus Datenschutzgründen habe ich die IBAN ....in Teilen unkenntlich gemacht und dies auf demFormular vermerkt.
1) Antwort der Bank per Mail:
....die dort angegebene IBAN nicht mit der im Kundenkonto hinterlegten IBAN übereinstimmt.
Bitte senden Sie uns das Auszahlungsformular erneut mit den entsprechenden Daten zu.
2) Meine Antwort per Mail: .... wie auf dem Auszahlungsformular vermerkt habe ich aus Datenschutzgründen die Daten zum Teil geschwärzt.Die vollständige IBAN liegt Ihnenja vor und ist unverändert gültig.
3) Antwort der Bank:liegt noch nicht vor ...
Mhhh, Rückfrage: Wo siehst du ein Problem mit dem Datenschutz? Deine Daten hat die Bank ja eh schon, insofern schützt du deine Daten ggü. einer Partei, die sie eh schon hat. Würde es am ehesten noch verstehen, wenn du dem Übertragungsweg (Mail) nicht traust, aber selbst da kann man argumentieren, dass eine reine IBAN niemandem groß was bringt. Ich bin absolut kein Fan von dem Überweisungsverfahren bei der TF Bank (fühlt sich an wie Kassette hören in 2023), aber die Bank nutzt die IBAN scheinbar als Identifikationsmerkmal. Kann man machen, muss man aber nicht, aber finde es etwas überzogen, deswegen das große Datenschutzfass aufzumachen. Aber wie immer gilt: Das ist nur MEINE Meinung und keine absolute Wahrheit ;-) VG, Stefan
Hallo Stefan, danke für Deine Meinung. Ja die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!