Menü
Tagesgeld 4,00%Festgeld 3,25%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Trade Republic  ⟩  Forum  ⟩  Thema
BaFin bestätigt Einlagenschutz und klärt über Sondervermögen auf.

BaFin bestätigt Einlagenschutz und klärt über Sondervermögen auf.

Anonymer PosterChristian8 (Gast) am 06.02.2025

@Uschi: Warum soll der Geldmarktfonds im Falle einer Pleite wenige wert sein? Warum ist der Einlagensicherungsfonds von D mit einer Deckungsquote von 0,x% sicherer als das Sondervermögen eines Geldmarktfonds von TR, also dem Blackrock ICS Euro Liquidty Funds bei dem 95% in Barmitteln, also bei Banken liegen, die aber wiederum in EUR sehr gestreut sind. Dann doch lieber direkt in Schweden oder Nordeuropa bei einer kleinen Bank anlegen, da ist die Deckungsquote um ein vielfaches höher.

Die Steuerabrechnung sehe ich auch sehr kritisch, wie auch Direktkäufe bei schlechtem Spread daher kaufe ich nur auf Limit und übertrage die Werte die ich langfristig halte immer weg. Die Kreditkarte ist mit dem Cashback klasse und nutze ich mittlerweile ausschließlich. Zur Übersicht und Kontrolle habe ich den Finanzguru installiert der mir übergreifend sehr gut gefällt. Bislang habe ich bei TR nicht so richtig viel zu meckern, bis auf das Freistellungschaos und der Steuer die bei mir ohnehin grundsätzlich fällig wird

Besonders engagiertes MitgliedUli am 28.11.2024

"Das bedeutet, dass Ihre Geldmarktfondsanteile im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Trade Republic nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern direkt an Sie als Eigentümer ausgesondert werden. Sämtliche Bestände Ihres Geldmarktfonds können dann auf ein anderes Finanzinstitut übertragen werden."
So, das wird ab dem ersten Tag so in den AGB von TR erwähnt. Es sind wie von @Stefan erwähnt 2 unterschiedlichen Risikoklassen. 
Wo liest Du aus der Antwort der BaFin hervor das Du Dein Guthaben nicht 1:1 wiederbekommst?
Ob Du nun dort handelst, ist Deine eigene Entscheidung. Ich werde es nicht, sondern ich warte, ab wann das Girokonto ein aktives Girokonto ist und zu welchen Bedingungen, z. B. regelmäßiger Geldeingang als Lohn- und Gehaltszahlung.
Noch ist es wie bei anderen Brokern und Banken auch nur ein Verrechnungskonto. Sollte das Girokonto ein aktives Girokonto sein, Zahlungen lauf problemlos, so behalte ich dies als zweites Girokonto bei, auf welchem Girokonto erhältst Du den aktuellen Zins. Mehr als 2.500 € habe ich eh nicht auf meinem Girokonto, alles, was über diesen Betrag hinausgeht, geht auf ein Tagesgeldkonto.
Du erhältst ja garantiert den EZB-Zins auf Dein gesamtes Geld bei TR, gleich wie der Geldmarktfonds entwickelt.
Ob TR eine Provision erhält, ist nicht gesagt und nicht verwerflich, es kann auch sein, dass der Umsatz/Gewinn von TR an der Entwicklung des Geldmarktfonds zusammenhängt.
Sollte TR doch eine Provision erhalten, so ist es das Gleiche wie bei andern Neobrokern und Anlageportalen wie Weltsparen auch.
Was ist da verwerflich, bei den Anlageportalen werden die Provisionen akzeptiert, obwohl bei einer Direktanlage bekommt der Kunde einen höheren Zins als bei den Anlageportalen, dies wird stillschweigend akzeptiert, bei TR eine große Fahne gehisst.
Ich bin kein Bot aus der PR-Abteilung, sondern ich habe bisher immer die aktuellen Vereinbarungen durchgelesen.
Im Übrigen sind Deine Wertpapiere bei anderen Brockern ebenfalls Sondervermögen.

Registriertes Community-MitgliedUschi am 28.11.2024

Also alles eigentlich wie in der ersten Warnung auf der Seite von Kritische Anleger steht.

Registriertes Community-MitgliedUschi am 28.11.2024

Es bleibt also dabei. Würde TR pleite gehen, bekommt man das abgesicherte Kaptal nicht 1 zu1 zurück, sondern, wie in meinem Fall zu 85% in Geldmarktfonds anderer Institute, die dann möglicherweise weniger Wert sind.

Das ist m.A.n. ein unseriöses Vorgehen.

TR ist nun mal letztlich ein Vertreter,der von den Provisionen für verkaufte Papiere lebt. Da wird vermutlich auch mitverdient, wenn die bei einer anderen Bank GMF anlegen. Subjektife Meinung.

Registriertes Community-MitgliedUschi am 28.11.2024

So antwortet mir die Bafin:
Das Geschäftsmodell der Trade Republic Bank GmbH entspricht den aktuell geltenden Regelungen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Einlagenschutz nur für tatsächliche Einlagen gilt. Generell gilt, dass von Kunden bei Instituten (Banken/Finanzdienstleister/Investmentgesellschaften) gehaltene Wertpapiere, Aktienfonds oder Geldmarktfonds selbst als Sondervermögen im Eigentum des Kunden stehen und von der jeweils depotführenden Bank/Investmentgesellschaft bzw. dem Wertpapierverwahrer (hier Black Rock) lediglich verwaltet und verwahrt werden. Im Insolvenzfallbesteht ein so genanntes Aussonderungsrecht zu Gunsten des Eigentümers. Das bedeutet, dass Ihre Geldmarktfondsanteile im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Trade Republic nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern direkt an Sie als Eigentümer ausgesondert werden. Sämtliche Bestände Ihres Geldmarktfonds können dann auf ein anderes Finanzinstitut übertragen werden.

Ich bedauere, dass ich Ihnen allgemein zur Solvabilität oder Seriosität einzelner Kreditinstitute keine Auskunft erteilen kann. Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 9 KWG. Ebenfalls bedauere ich, dass ich nicht anlageberatend tätig werden kann. Ich bin insoweit der Wettbewerbsneutralität verpflichtet.

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Federal Financial Supervisory Authority

BA 62 – Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Deposit Guarantee and Investor Compensation Schemes