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Probleme mit Nichtveranlagungsbescheinigung bei TR-Konto einer Minderjährigen

Probleme mit Nichtveranlagungsbescheinigung bei TR-Konto einer Minderjährigen

Registriertes Community-MitgliedUschi am 02.01.2025

Meine Tochter wurde 18. Konto bei TR eröffnet für Angespartes und auf meine Anregung hin eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes auf ihren Namen gesendet. Vor drei Monaten.
Abrechnung Zinsen Dezember 2024: Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und sogar Soli (denn nur ca. 2% vermögende Bundesbürger zahlen).
Weiß bei TR jemand was eine NV Bescheinigung ist und wie man diese einpflegt?
Soll das Mädchen jetzt wegen der paar Kröten diese nachrträglich mit einer Steuererklärung reklamieren? Sie hat, außer Nebenjobs, noch kein eigenes Einkommen.
Was ist das für eine unseriöse Bank?
Ähnliche Erfahrungen?

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 02.01.2025

@Uschi

Kapitalerträge unterliegen in Deutschland einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer.

Einerseits natürlich blöd gelaufen, anderseits kann Deine Tochter in Sachen Steuern schonmal was fürs Leben mitnehmen. Finde ich jetzt nicht so verkehrt.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 02.01.2025

@Uschi: Bei TR ist es mit einer NV-Bescheinung schwierig, weil sie in der App wohl nicht angezeigt wird. Laut User-Erfahrungen bei Reddit kann es Monate dauern, bis die eingepflegt wurde - oder es klappt nicht. Ein User berichtet, dass er nach acht Wochen eine Bestätigungsmail vom Support erhalten hatte.
(Quelle: https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/1d73lxz/nichtveranlagungsbescheinigung_bei_tr/)

Was ich nicht verstehe: Wenn die Tochter nur wenig Erspartes hat und nur wenig verdient, weshalb richtet sie dann nicht einen Freistellungsauftrag ein? Das ist doch wesentlich bequemer und wird im TR-System angezeigt. Eine NV macht nur bei hohen Kapitalerträge Sinn, die den Sparer-Pauschbetrag (1000 Euro/Einzelperson) überschreiten.

Registriertes Community-MitgliedGuido am 02.01.2025

@Uschi: beschäftige dich mal mit dem Sparerpauschbetrag (1000 €) und dem Freistellungsauftrag. Wirkt bei meinem Enkel und der ist erst 4 Jahre alt.

Registriertes Community-MitgliedSeehummel02 am 18.02.2025

Hallo Uschi,
ich denke, du wolltest, dass sie einen Freistellungsauftrag einreicht und nicht eine NichtVeranlagungsbescheinigung. Die TR kann das sehr wohl und macht das auch richtig.
So hast du und deine Tochter gelernt, dass es da Unterschiede gibt.
Wenn man bei einer deutschen Bank keinen Freistellungsauftrag hat, werden die von dir genannten Steuern genau so fällig.