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Unklarheit über Einlagensicherung bei Trade Republic und Partnerbanken

Unklarheit über Einlagensicherung bei Trade Republic und Partnerbanken

Anonymer PosterMike8 (Gast) am 05.11.2023

Es gibt eine anhaltende Diskussion darum, ob die Kundengelder bei Trade Republic tatsächlich durch die gesetzliche Einlagensicherung bei den 4 Partnerbanken abgesichert werden, oder ob nicht nur eine Einlagensicherung für ALLE Kunden zusammen besteht, also 100.000 Euro pro Partnerbank, da die Gelder auf Sammelkonten verwahrt werden und gegenüber den Partnerbanken ist nur Trade Republic der Anleger und niemand sonst: Siehe hier
https://www.broker-test.at/news/einlagensicherung-trade-republic-100-000-euro-fuer-alle-kunden/
Ich habe Geld bei Trade Republic angelegt und bin nun etwas verunsichert.

Anonymer PosterUdo_Der_Ältere (Gast) am 05.11.2023

Wer soll bei einen Untergang der Trade Republic denn nachweisen wessen Gelder das sind, wenn diese Konten nicht auf die Namen der Kunden geführt werden. Der Insolvenzverwalter wird das erst mal sperren. Kein eigenes Konto keine Einlagesicherung.
Das Problem besteht aber bei allen Konten bei denen wir zwingen "Kundennummer als Zweck" eintragen sollen. Bei Zinspilot hält man auch kein "Konto". Anders bei Weltsparen, da kann Geld rumliegen.
Ich stelle mir ein Land vor das kaum die Mittel hat eine Bank zu retten.......die werden das ausnutzen

Registriertes Community-MitgliedMarcplace am 05.11.2023

Bafin: 
"Gelder auf Treuhandsammelkonten werden nicht anders behandelt als Gelder auf Einzelkonten, das heißt alle Einlegerinnen und Einleger, die Gelder auf einem Treuhandsammelkonto einzahlen, sind jeweils einzeln bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert.

Treuhandsammelkonten werden häufig im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen verwendet. Gewöhnlich zieht der Finanzdienstleister Gelder von einem Kunden oder einer Kundin ein und lagert sie auf einem Treuhandsammelkonto zwischen, bis die gewünschte Finanzdienstleistung (zum Beispiel der Erwerb von Aktien) vollzogen werden kann.

Wenn Einlagen auf Treuhandsammelkonten im Ausland angelegt werden, sollte man bei Fragen zu deren Absicherung die jeweils zuständige Einlagensicherung kontaktieren. Die Rechtslage kann im Ausland abweichen."
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 05.11.2023

Hinweis "biallo.de":

Achtung: Wenn Sie Kunde oder Kundin eines FinTechs oder einer Neo-Bank sind, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen genau unter die Lupe nehmen, wer die depot- und kontoführende Bank ist. Denn wenn Sie dort bereits Kunde sind – zum Beispiel mit einem Girokonto – werden im Entschädigungsfall die Beträge auf allen Konten dieser Bank zusammengezählt und sollten insgesamt 100.000 Euro nicht übersteigen.

Anonymer PosterFred3 (Gast) am 18.01.2024

Das alle Konten/Gelder bei einer Bank auf einen Namen aufaddiert werden, steht bei allen Banken in den AGB groß dabei.