Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/neu/meldung_2025_09_15_Varengold_Bank_AG.html?cms_expanded=true
Ist das eigentlich eine übliche Formulierung der BaFin bei solchen Rügen ("erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung") oder lautet sie in anderen Fällen ganz anders?
Immerhin sind das ja Schlagworte - um nicht zu sagen echte buzzwords - , die (auch) auf der politischen Bühne hin- und hergeschoben werden wie Schachfiguren.
Scheint aber schon keine kleine Sache zu sein, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Stefan
"Aber weiß jemand, wo der Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld liegt?"
Auf die Schnelle habe ich - von KI -Antworten bewusst abgesehen - dieses gefunden:
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/betriebsrevisionen-unterschied-bussgeld-und-zwangsgeld_92_606116.html
Danke Dir @Sonnenschein! Haufe schafft es wieder einmal, einfache Dinge in komplizierte Sprache zu verpacken :-) Kann man auf Basis des Links auf jeden Fall auch einfach erklären: Zwangsgeld = Angekündigte Strafzahlung, wenn eine bestimmte Maßnahme nicht umgesetzt wird :-)